Guten Morgen.
Ich habe bereits einige Beiträge lesen können, und ich verstehe es wird angerechnet.
Mein Sohn erhält Bürgergeld, und er besucht seit September vergangenen Jahres eine Berufsvorbereitende Maßnahme als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Zunächst wurde ein Übergangsgeld an das Jobcenter abgetreten. Seit Dezember gilt: Er bekommt das Ü-geld selbst. In den Bescheiden des Jobcenter wird seither
das Ü-geld der Rentenversicherung als Einkommen gewertet. Das Einkommen wird ihm komplett vom Bedarf abgezogen. Eine Berücksichtigung seiner Leistung
ekenne ich nicht. Weder wurde der Bedarf angepasst, noch bekommt er auf das Übergangsgeld irgendwelche Freibeträge anerkannt.
Ist das rechtmäßig so?
Ich meine mich zu erinnern, daß Leistungen bei Euro-Jobs zu einem geringfügigen Mehr bei Hartz geführt hatten.
Mein Sohn hat übrigends eine erkannte Lernbehinderung, deshalb war die LTA seitens der Agentur für Arbeit eingeleitet worden. Das Jobcenter steht bei der Vermittlung deshalb „außen vor“. So sagten sie das selbst.