Anrechnung von Übergangsgeld auf Bürgergeld

  • Guten Morgen.

    Ich habe bereits einige Beiträge lesen können, und ich verstehe es wird angerechnet.

    Mein Sohn erhält Bürgergeld, und er besucht seit September vergangenen Jahres eine Berufsvorbereitende Maßnahme als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.

    Zunächst wurde ein Übergangsgeld an das Jobcenter abgetreten. Seit Dezember gilt: Er bekommt das Ü-geld selbst. In den Bescheiden des Jobcenter wird seither

    das Ü-geld der Rentenversicherung als Einkommen gewertet. Das Einkommen wird ihm komplett vom Bedarf abgezogen. Eine Berücksichtigung seiner Leistung

    ekenne ich nicht. Weder wurde der Bedarf angepasst, noch bekommt er auf das Übergangsgeld irgendwelche Freibeträge anerkannt.

    Ist das rechtmäßig so?

    Ich meine mich zu erinnern, daß Leistungen bei Euro-Jobs zu einem geringfügigen Mehr bei Hartz geführt hatten.

    Mein Sohn hat übrigends eine erkannte Lernbehinderung, deshalb war die LTA seitens der Agentur für Arbeit eingeleitet worden. Das Jobcenter steht bei der Vermittlung deshalb „außen vor“. So sagten sie das selbst.

  • Guten Morgen,

    kannst Du bitte mal den anonymisierten Bescheid für das Übergangsgeld hier einstellen, damit deutlich ist, wer für was genau Übergangsgeld zahlt? Danke! - Grundsätzlich dürfte es aber korrekt sein, dass außer der Versicherungspauschale (30 €) alles angerechnet wird.

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

  • Hallo an Alle,

    ich ergänze mal:

    Buergergeldbescheid vor der LTA ergab ca: 1149,50Euro.

    Uebergangsgeld ist seit Dezember: 927,30 Euro

    Buergeldbescheid ab Dezember ergibt: 242,00 Euro

    Er hat für sein Engagement rund 1169 Euro, das sind zwanzig.....mehr??

  • Wie gesagt, kann aufgrund der Regelungen zum Übergangsgeld gut sein. Aber ohne Bescheid ist meine Kristallkugel leider reichlich trübe. Solche Maßnahmen führen aber (leider) häufig zu keinen weiteren Freibeträgen.

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

  • Hallo Toetje, ja ich sehe den Betrag 30€ Versicherungspauschale.

    Ich bin aber echt so, dass ich den Begriff nicht so verstehe.

    Wie auch immer. Sehe ich das richtig, dass das Ü-geld ansonsten nicht etwa als ein Einkommen gilt. Denn das würde anders behandelt.Ue-geld-besch-21-11-24-anon.pdf

  • Okay, verstehe „leider“ !

    Ganz ehrlich, wenn ich selbst was hätte, würde ich dafür sorgen, dass da überhaupt keiner von jenen abhängig ware.

    Danke für die schnelle Antwort.

  • Versicherungspauschale ist das was der Name sagt, eine Pauschale für eine eventuelle Haftpflichtversicherung z.B. - Das Übergangsgeld zur beruflichen Eingliederung, auch wenn es sich z.B. um eine Ausbildung handelt, die im Rahmen, dieser Eingliederung realisiert wird, ist leider voll als Einkommen anzurechnen. Ein Freibetrag ist hier nicht vorgesehen. Es steht euch natürlich frei, hier in den Widerspruch zu gehen und dies letztlich gerichtlich beurteilen zu lassen. Aber zunächst vermute ich, auch ohne dass ich nun den Bescheid kenne, dass die Beurteilung korrekt vorgenommen wurde.

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

  • Danke, ja, es ist wie ich dachte. Es ist ein Übergangsgeld der Rentenversicherung, was komplett als (müheloses) Einkommen gewertet wird. Obwohl Dein Sohn an einer Maßnahme teilnimmt, das habe ich verstanden. Rechtlich hat das Jobcenter keine andere Möglichkeit.

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht wäre Wohngeld höher. Ansonsten ist es nunmal so, dass es einen Freibetrag als Anreizfunktion, also einen hohen Freibetrag, nur auf Erwerbseinkommen gibt. Und Übergangsgeld ist wie ALG für Weiterbildung kein Erwerbseinkommen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.