Freibetrag Riesterrente und Erwerbseinkommen?

  • Hallo,

    ich habe folgende Frage:

    Ich habe noch 2 Jahre zu arbeiten bis zur abschlagsfreien Rente. Meine monatlichen Auszahlung der Riesterrente beginnt jedoch schon in einigen Monaten.

    Wir als BG beziehen ergänzend Bürgergeld.

    Nun bekomme ich ja auf meine Erwerbstätigkeit einen Freibetrag angerechnet vom Jobcenter.

    Wenn ich dann monatlich die Riesterrente bekomme, bekomme ich darauf extra nochmals einen Freibetrag?

    Für die Riesterrente soll es ja auch einen Freibetrag geben habe ich gelesen auf der Seite der Rentenversicherung.

    Konnte leider bislang noch nichts weiter finden zu diesem Thema.

    Vielleicht weiß von euch jemand Bescheid, vielen Dank schon mal....

    Viele Grüße ...

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich dann monatlich die Riesterrente bekomme, bekomme ich darauf extra nochmals einen Freibetrag?

    Nein. Traurigerweise verwechselt das anscheinend die DRV das SGB XII mit dem SGB II und das Sozialamt mit dem Jobcenter.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Hallo,

    Vielen Dank für die umgehende Antwort.

    Verstehe ich das dann richtig? Wenn ich die reguläre Altersrente beziehe und dann noch auf Grundsicherung angewiesen sein sollte,

    erst dann gibt es diesen Freibetrag bei der Riesterrente?

    Und wenn ich dann beim Bezug der Altersrente und Riesterrente noch einen Minijob ausübe und einige Euro hinzuverdiene?


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich die reguläre Altersrente beziehe und dann noch auf Grundsicherung angewiesen sein sollte,

    erst dann gibt es diesen Freibetrag bei der Riesterrente?

    Ja.


    Und wenn ich dann beim Bezug der Altersrente und Riesterrente noch einen Minijob ausübe und einige Euro hinzuverdiene?

    So tief stehe ich nicht im SGB XII, sorry.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Grundsätzlich gibt es einen Freibetrag auf den Hinzuverdienst (100 Euro Basis plus 30% des 100 Euro übersteigenden Einkommens, jedoch höchstens der halbe Eckregelsatz - bis zu einer Bemessungsgrenze). Wie es sich jedoch verhält, wenn 2 Einkommen mit einem theoretischen Freibetrag aufeinandertreffen, weiß ich nicht, ich gehe nicht davon aus, dass es 2 Freibeträge gibt. Hier würde ich schlicht im Sozialamt nachfragen.

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

  • Die 100 EUR Basis gibt es nicht im SGB XII. Freibetrag Erwerbstätigkeit sind 30% der Erwerbseinkommens, max. halber Eckregelsatz ohne die 100 EUR.

    „Toleranz ist gut. Aber nicht gegenüber Intoleranten.“
    (Wilhelm Busch)

  • Grundsätzlich gibt es einen Freibetrag auf den Hinzuverdienst (100 Euro Basis plus 30% des 100 Euro übersteigenden Einkommens, jedoch höchstens der halbe Eckregelsatz - bis zu einer Bemessungsgrenze). Wie es sich jedoch verhält, wenn 2 Einkommen mit einem theoretischen Freibetrag aufeinandertreffen, weiß ich nicht, ich gehe nicht davon aus, dass es 2 Freibeträge gibt. Hier würde ich schlicht im Sozialamt nachfragen.


    Mea culpa.... Ich habe zu schnell nachgelesen...

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