• Hallo,

    Hab ne Frage. Ich habe 3000€ von meinem Sparkonto auf mein normales Girokonto umgebucht. Muss man das dem JC melden bzw. gibt es Probleme? Die Summe die ich auf beiden Konten habe, hatte ich bei meinem Antrag genannt. Jetzt habe ich 3k vom Sparkonto auf mein normales umgebucht weil ich was kaufen wollte. Das wird mir doch nicht als Einnahme angerechnet oder?


    Lg

  • Das ist rechtlich kein Einkommen. Das bedeutet aber nicht, dass Du das irgendwann dem Jobcenter belegen musst können.

    Also hab Dir die Dokumentation von dem Vorgang gut auf. Das ist aber auch schon alles.

  • Wenn es sich um bekanntes, geschütztes Vermögen gehandelt hat, das dem JC bekannt war und auf dem Sparbuch die Umbuchung aufs Girokonto und/oder die Abhebung ersichtlich ist, ist alles ok. Mehr Dokumentation braucht es nicht. Es muss auch nichts belegt werden, mit dem geschützten Vermögen darf der Kunde machen, was er möchte. (Sollten daraus allerdings Gewinne erzielt werden, z.B. nach Wetteinsätzen, wäre dies wieder Einkommen. Aber darum geht es hier ja nicht.)

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

    • Offizieller Beitrag

    Das ist damit nicht gemeint. Es geht um eine mögliche Nachfrage des JC, wenn eben nicht sofort erkennbar ist, ob das nun Vermögensumwandlung ist oder doch ggf. Einkommen (aus unbekannter Quelle).

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Das ist damit nicht gemeint. Es geht um eine mögliche Nachfrage des JC, wenn eben nicht sofort erkennbar ist, ob das nun Vermögensumwandlung ist oder doch ggf. Einkommen (aus unbekannter Quelle).

    Nichts anderes habe ich doch geschrieben? Betrag bekannt - Umbuchung nachvollziehbar - alles gut.

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    • Offizieller Beitrag

    Manchmal ist es aber nicht auf den ersten Blick auf den Kontoauszug erkennbar, woher das Geld, dass auf dem Giro im Haben steht, kommt. Und dann sollte man das auf Nachfrage auch belegen können. Es wird ja seltenst gleichzeitig der korrespondierende Kontoauszug z. B. des Tagesgeldkontos eingereicht.


    Schau, ich hab grad so einen Fall. PS-Los-Sparen. Da wird der Ansparbetrag im Dezember immer auf das Girokonto des Sparenden gezahlt. Was macht meine Leistung? AuE "Sie hatten Zinsen/Gewinne.".

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Schon klar Turtle, darum meinte ich das ja, wenn das Sparbuch bekannt ist, muss man die entsprechenden Nachweise über die Umbuchungen aufbewahren. Ich wollte nur verdeutlichen, dass wir nicht wissen wollen, wofür der Kunde das Geld ausgegeben hat. Nachfragen bei sowas wie in Deinem Beispiel werden sich nie vermeiden lassen, darüber bin ich mir auch im Klaren.

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