Sanktionsmöglichkeiten 2025

  • Hallo,

    Da mir meine Internetrecherche keine echte Antwort liefern konnte wende ich mich hier ans Forum.

    Hat sich 2025 etwas grundlegendes an den Sanktionsmöglichkeiten geändert?


    Meine Sachbearbeiterin hat heute behauptet sie könnte mir im Extremfall sämtliche Zahlungen des Jobcenters kürzen. Regelsatz. Miete. Krankenversicherung!


    Mein letzter Stand war maximal 30% des Regelsatzes (bzw. bei Totalverweigerung den kompletten Regelsatz?)

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Da hat sich nichts geändert.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Was allerdings möglich wäre - ich weiß ja nicht, mit welcher Sachbearbeitung Du gesprochen hast, Arbeitsvermittlung oder Leistungsabteilung - , dass bei dauerhafter fehlender Mitwirkung (was Unterlagen und Auskünfte für die Leistungsabteilung angeht) eine vorläufige Zahlungseinstellung erfolgt. Das ist allerdings keine Sanktion, nur die fehlende Möglichkeit Deine Bedürftigkeit zu prüfen. Nach erfolgter umfassender Mitwirkung würden die Zahlungen rückwirkend wieder aufgenommen. Vielleicht ist da einfach was mit den Bezeichnungen durcheinandergegangen.

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

  • Schon mal vielen Dank für die Antworten.

    Noch ein bisschen Kontext:

    Das Gespräch wurde mit der Arbeitsvermittlung geführt und die Aussage wurde getätigt vor dem Hintergrund, dass mir ein neuer Kooperationsvertrag vorgelegt wurde in dem festgehalten wird, dass meine Bewerbungsbemühungen ab sofort wöchentlich persönlich im Jobcenter einzureichen sind.

    Fehlende Mitwirkung gegenüber der Leistungsabteilung liegt jedenfalls definitiv nicht vor.

    Das ganze wurde begleitet mit der Aushändigung eines Merkblattes über meine Mitwirkungspflichten und Verweis auf die Paragraphen §60, §61 und §66 aus dem SGB I.

    Ich habe den Eindruck, dass es sich um einen Bluff handelt um Druck auszuüben (?!) und frage mich desweiteren ob der wöchentliche "Appell" überhaupt verhältnismäßig ist. Meine Recherche ergab bisher nur, dass der Gesetzgeber in "besonderen" Fällen zu monatlichen Terminen auffordert, aber wöchentlich?

  • Deine Frage kann von hier sicher nicht sinnvoll beantwortet werden, weil es hier sicher von den Umständen des (Deines) Einzelfalles abhängt und es eine Ermessensentscheidung des Sachbearbeiters ist. Und sind diese Umstände unbekannt. Wenn Du dich nicht korrekt behandelt fühlst, würde ich raten, Dich an die Teamleitung zu wenden und Deine Frage dort zu stellen, mit der Bitte die Umstände zu prüfen.

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen