Hallo an Alle!
Mir brennt derzeit eine Frage ganz dringend unter den Nägeln: Kann ich im Bürgergeldbezug ein Fernstudium (Bachelorstudium an einer privaten Fernhochschule) absolvieren – ohne mit Sanktionen rechnen zu müssen? Weil ich dem Arbeitsmarkt dann natürlich weniger zur Verfügung stehe als ohne Studium.
Zum Hintergrund: Ich bin 35 Jahre als, alleinerziehende Mutter eines elfjährigen Kindes. Ich habe bereits ein Erststudium im geisteswissenschaftlichen Bereich. Allerdings habe ich dieses nie richtig für mich nutzen können (heute wüsste ich so manches besser). Daher möchte ich endlich einen Abschluss, der mich zu einem konkreten Beruf befähigt.
Da es ein Zweitstudium ist und ich es in Teilzeit absolviere, kann ich kein Bafög bekommen. Ich glaube, ich bin außerdem schon zu alt für Bafög.
Ich bin total unsicher, ob ich dem Jobcenter von dem Bachelor-Studium berichten muss/soll oder es besser bleiben lasse. Von mir aus sollen sie alles wissen. Ich habe nur Angst, dass sie nicht akzeptieren, dass ich dem Arbeitsmarkt dann natürlich weniger zur Verfügung stehe, als es ohne Studium der Fall wäre und mich deswegen sanktionieren wollen und können.
Ich habe demnächst meinen ersten Termin mit meiner Vermittlerin beim Jobcenter – da ich bislang noch im ALGI-Bezug war – und weiß noch nicht, wie ich agieren soll. Ich kenne die Vermittlerin schon lange, da ich immer aufstockend Bürgergeld erhalten habe. Sie macht einen recht "strengen", fordernden und durchaus einschüchternden Eindruck. Bei meiner letzten Arbeitsstelle haben wir u.a. zusammen mit dem JC gearbeitet und auch die Kollegen haben den Kontakt mit ihr nach Möglichkeit gemieden.
Sicher wird die Frage auftauchen für wie viele Stunden ich zur Verfügung stehe. Soll ich dann einfach mehr angeben als die tatsächliche Stundenzahl nach der ich momentan suche? Für Rat und Informationen bin ich ausgesprochen dankbar!!!
Vielen Dank und herzliche Grüße
Ella