Bachelor-Fernstudium (an privater Fernhochschule) dem Jobcenter melden?

  • Hallo an Alle!

    Mir brennt derzeit eine Frage ganz dringend unter den Nägeln: Kann ich im Bürgergeldbezug ein Fernstudium (Bachelorstudium an einer privaten Fernhochschule) absolvieren – ohne mit Sanktionen rechnen zu müssen? Weil ich dem Arbeitsmarkt dann natürlich weniger zur Verfügung stehe als ohne Studium.

    Zum Hintergrund: Ich bin 35 Jahre als, alleinerziehende Mutter eines elfjährigen Kindes. Ich habe bereits ein Erststudium im geisteswissenschaftlichen Bereich. Allerdings habe ich dieses nie richtig für mich nutzen können (heute wüsste ich so manches besser). Daher möchte ich endlich einen Abschluss, der mich zu einem konkreten Beruf befähigt.

    Da es ein Zweitstudium ist und ich es in Teilzeit absolviere, kann ich kein Bafög bekommen. Ich glaube, ich bin außerdem schon zu alt für Bafög.

    Ich bin total unsicher, ob ich dem Jobcenter von dem Bachelor-Studium berichten muss/soll oder es besser bleiben lasse. Von mir aus sollen sie alles wissen. Ich habe nur Angst, dass sie nicht akzeptieren, dass ich dem Arbeitsmarkt dann natürlich weniger zur Verfügung stehe, als es ohne Studium der Fall wäre und mich deswegen sanktionieren wollen und können.

    Ich habe demnächst meinen ersten Termin mit meiner Vermittlerin beim Jobcenter – da ich bislang noch im ALGI-Bezug war – und weiß noch nicht, wie ich agieren soll. Ich kenne die Vermittlerin schon lange, da ich immer aufstockend Bürgergeld erhalten habe. Sie macht einen recht "strengen", fordernden und durchaus einschüchternden Eindruck. Bei meiner letzten Arbeitsstelle haben wir u.a. zusammen mit dem JC gearbeitet und auch die Kollegen haben den Kontakt mit ihr nach Möglichkeit gemieden.

    Sicher wird die Frage auftauchen für wie viele Stunden ich zur Verfügung stehe. Soll ich dann einfach mehr angeben als die tatsächliche Stundenzahl nach der ich momentan suche? Für Rat und Informationen bin ich ausgesprochen dankbar!!!

    Vielen Dank und herzliche Grüße

    Ella

  • Hallo,

    jetzt mal unterstellt, dass dieses Studium nicht dem Grunde nach BAföG förderfähig ist, dann bist du auch nicht vom Leistungsausschluss betroffen.

    Aber: Natürlich hast du das mitzuteilen. Wenn du es trotz Kinderbetreuung schaffst einen gewissen Stundenumfang zu studieren, dann kannst du in diesem Umfang natürlich auch Arbeiten um deinen Lebensunterhalt selbst sicherzustellen. Auch wenn im Gesetz mittlerweile ein "Vorrang" der Qualifikation festgehalten wurde, heißt das nicht, dass du dich nach deinem Belieben qualifizieren kannst und der Steuerzahler zahlt dir das. Du hast immer noch die Pflicht deine Arbeitskraft einzusetzen. Bürgergeld ist kein "Wunschkonzert".

    Stell dir vor, es gibt Leute die Arbeiten und machen Abitur nebenher oder studieren.


    Wenn deine Vermittlerin den Weg mit dem Zweitstudium gehen mag, hast du Glück. Ich würde es auf jeden Fall nicht für mich behalten.

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Sicher wird die Frage auftauchen für wie viele Stunden ich zur Verfügung stehe.


    Zur Verfügung stehen? Sowas gibt es im SGB II im Prinzip nicht wie im SGB III. Da gibt es kein "ich will nur". Im SGB II geht es um Zumutbarkeit. Mit einem 11jährigen Kind könnte durchaus auch Vollzeit zumutbar sein. Da wirst du wenig bis gar nicht gefragt. Im SGB III ist das anders. Wenn da jemand nur 20h/Woche gearbeitet hat und auch wieder nur 20h/Woche will, dann hat er auch nur für 20h/Woche in die Versicherung eingezahlt und bekommt in dem Umfang Leistungen. Wer vorher 40h/Woche hatte, dann aber nur 20h/Woche möchte, der bekommt eben auch nur 50% des ALG, das ihm für Vollzeit zustehen würde. Das Bürgergeld hat da völlig andere Regeln.


    Btw: Der Öffentliche Dienst sucht händeringend und nach dem Motto "Hauptsache, irgendwas studiert" (wenns nicht grad der Amtsarzt werden soll). Da brauchst du kein Zweitstudium.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.