Hallo. Kurz zu meiner Situation: ich habe bis Juni 2024 gearbeitet, bis ich einer psychischen Erkrankung mit mehreren unschönen Symptomen nicht mehr standhalten konnte. Seitdem bin ich krankgeschrieben, werde therapiert und erhalte Krankengeld und stocke mit Bürgergeld auf.
Zum Dezember musste ich einen Folgeantrag stellen und Kontoauszüge für die letzten 3 Monate vorlegen, also Sept, Okt, November (und dann auch noch Dezember, weil es sich unglaublich in die Länge zieht). Anfang Februar bekam ich von der Sachbearbeiterin eine unschöne E-Mail mit den Zweifeln, was meine Hilfebedürftigkeit angeht. Der Grund: ich gebe zu wenig Geld für die Lebensmittel aus. Ich habe ihr erklährt, dass es an meiner Krankheit liegt, dass ich seit Monaten nicht mehr vor die Tür gehe und kaum was esse, dass ich mich buchstäblich nur von haltbaren Lebensmittel ernähre und kann Wochenlang... z.B. gekochte Nudeln mit Tomatensauce essen. Ihre zweite E-Mail war noch unfreudlicher und übergriffiger. Sie wirft mir vor, dass ich noch andere Einkommensquellen hätte (nein), weitere Konten, wo das Geld hin fließt (nein, nur eine Kreditkarte für die Amazonkäufe, Geld wird von meinem regulären Konto eingezogen) oder Zuwendungen Dritter bekomme (ich habe erzählt, dass meine Mutter manchmal zu mir zu Besuch kommt und Essen mitbringt, das wir dann zusammen essen. Jetzt will sie auch noch wissen, wie oft, wieviel, was genau, fast schon den Wert der Zutaten soll ich ausrechnen. Aber das sind halt... normale Mengen, paar Mal im Monat und, wie gesagt, wir essen einfach zusammen das mitgebrachte Essen).
Was sie genau stutzig macht: ich habe im September einen Großeinkauf für 320€ gemacht und eine Riesenmenge an haltbaren günstigen Lebensmitteln gekauft (stell euch vor, vwieviel das war, wenn das Meiste Nudeln, Reis etc. war). Die nächsten Monate habe ich nur Kleinigkeiten übers Internet bestellt (ca. 30€ pro Monat). Ich kann doch nicht dafür, dass es mir so schlimm geht und ich mich so sch... ernähre! Und ja, den Einkauf für 320€ hat sie auch gesehen, steht ja in dem Kontoauszug... Aber nein (Zitat): "Fakt ist, dass Ausgaben für Lebensmittel in Höhe von weniger als 100,00 € pro Monat für eine alleinstehende Person unrealistisch sind", wobei sie weder Ärztin, noch Diätologin ist, noch anscheinend instande ist, sich mit irgendwelchen Krankheitssymptomen außeinander zu setzen.
Also mir wird quasi Betrug vorgeworfen, man zweifelt an meiner Aufrichtigkeit, ich werde wir eine Kriminelle behandelt... und ich habe kein Geld mehr fürs Essen, weil meine im September gefüllte Speisekammer leer ist und es muss wieder ein Großeinkauf her... Ich kann nur die Wohnung für Februar bezahlen und etwas von den laufenden Kosten wie Strom... Es dauert bereits 3 Monate, in denen sie in meinen Kontoauszügen wühlt und meine Essgewohnheiten bis ins kleinste Detail untersucht... Ich muss mich von einer fremdem Person für meine Sympromatik rechtfertigen!
Ist so etwas gerechtfertigt? Oder überreagiere ich und mir kommt nur vor, dass sie bereits übergriffig geworden ist? Soll ich mir Hilfe holen? Mich bei dem Diensaufsicht beschweren? Oder es über mich ergehen lassen und die Entscheidung abwarten... und dabei Schulden anhäufen? Sorry, wenn ich zu emotional bin... ich kann nicht mehr. Dass ist ungerecht und frustrierend...
Gebe zu wenig Geld für Lebensmittel aus
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Für März natürlich... sorry.
Ich kann nur die Wohnung für Februar bezahlen und etwas von den laufenden Kosten wie Strom...
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Ist so etwas gerechtfertigt?
Ja. Das nennt sich Zweifel an der Hilfebedürftigkeit. Es gibt ja genug Personen und Institutionen, die behaupten, dass der Regelsatz nicht reicht. Wenn dann jemand mit im Prinzip "nichts" auskommt, wird damit die Hilfebedürftigkeit zweifelhaft.
Mal ein paar Gerichtsurteile unter vielen dazu:
Zitatergänzend und ohne dass es für die Entscheidung darauf ankäme, sei angemerkt, dass auch Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kläger im Streitzeitraum über weitere Geldmittel verfügte. Die aus den Kontoauszügen erkennbaren Ausgaben für den täglichen Bedarf, also insbesondere für den Einkauf von Lebensmitteln und Drogeriebedarf, liegen, selbst inklusive erfolgter Barabhebungen an Bankautomaten, in fünf der streitgegenständlichen sechs Monate unterhalb der zu erwartenden Ausgaben.
Zitat
Wovon der Antragsteller seinen Lebensunterhalt bestreitet, ist auch deshalb ungeklärt, da aus den vorliegenden Kontoauszügen keinerlei Aufwendungen für den täglichen Bedarf ersichtlich sind, wie beispielsweise Zahlungen in Lebensmittelgeschäften o. ä. -
Danke für die Antwort.
Also kann das Jobcenter ohne jeglichen Beweis mir die Leistungen streichen, wenn es der Sachbearbeiterin nicht passt und unverständlich ist, wie man mit 450€ (zusammengerechnet) in den 4 Monaten auskommt?.. -
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Ja. Du musst deine Hilfebedürftigkeit beweisen, nicht umgedreht.
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Das ist schon klar. Aber außer alle Kontoauszüge offenzulegen und Krankengeldbescheinigungen einzureichen kann ich ja nichts mehr tun... Mir wird vorgeworfen, dass ich Zuwendungen/weitere Einnahmen/andere Konten hätte, aber man kann ja kein Nicht-Existieren/Fehlen nachweisen.
Wird Hilfebedürftigkeit anhang von 2-3 Monaten ermittelt, wie die Frau das anscheinend macht, oder wäre es hilfreich, die Kontoauszüge Lückenlos für die ganze Dauer des Bürgergeldbezuges vorzulegen? Ich habe im Oktober-Dezember wenig gekauft, weil ich im September viel (Haltbares) gekauft habe, da ich schon gespührt habe, was symptommäßig auf mich zukommt... Und in den ganzen Monaten davor (Juni-September) habe ich ganz normal eingekauft. Im Januar fast normal, also ca. 130€. Februar ca. 100€ (und, wie gesagt... ich habe nichts mehr und auch kein Geld). -
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Das kannst du natürlich versuchen, so zu erklären. Ansonsten steht dir im Fall der Ablehnung der Rechtsweg offen.
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Vielleicht wäre es sinnvoll zumindest telefonisch (wenn es persönlich nicht möglich sein sollte) Kontakt mit deiner SB aufzunehmen. Mal unterstellt, dass alles was Du schreibst der Wahrheit entspricht (und ich gebe Turtle recht, es gibt leider genügend Fälle, in denen wirklich Einkommen von anderer Seite zufließt, dieser Zweifel kommt ja nicht aus dem Nichts), ist ein persönliches Gespräch sicher hilfreich. Eventuell auch ein ärztliches Attest. Bist Du im Fallmanagement? Oder wie ist der Kontakt zur Arbeitsvermittlung? Eventuell kann auch von dort noch eine Einschätzung erfolgen.
Die von Dir geschilderte Situation ist leider so, dass sie erstmal Fragen aufwirft und es ist an Dir, die Fragen bestmöglich zu beantworten.