Wohnen am "Zweitwohnsitz" - Was passiert bei Arbeitslosigkeit?

  • Ich plane als Alleinverdienerin den Kauf eines Hauses in einer Siedlung auf dem Land, das allerdings nur ein Zweitwohnsitz ist. Kostenpunkt "alles was ich habe", d.h. danach bin ich finanziell bei null.

    Familie ermöglicht mir und meinem Partner einen Erstwohnsitz in der Stadt, den wir allerdings nur einige Wochen im Jahr nutzen würden, eben um zu unseren Familien zu fahren. Entfernung ungefähr halb Deutschland.

    Noch verdiene ich Geld und hoffe, dass sich das am Besten nie aendert. Meinem Partner geht es allerdings gesundheitlich schlecht, insofern muss ich befürchten, irgendwann meinem Beruf nicht mehr nachgehen zu können.

    Gäbe es denn überhaupt die Möglichkeit, dann ein Sozialgeld zu beziehen, zumindest nach aktueller Gesetzgebung?

    Wäre es besser, das Haus "gehört" jemand anders (auch Familie natürlich), der / die uns darin wohnen lässt?

    Kann der - sogenannte - Zweitwohnsitz mit dauerhaftem Aufenthalt den Status eines ersten Wohnsitz haben?

    Mein Partner würde von der ruhigen Lage sehr profitieren, deshalb möchte ich das Risiko eingehen, allerdings möglichst informiert.

  • Wäre es besser, das Haus "gehört" jemand anders (auch Familie natürlich), der / die uns darin wohnen lässt?

    Hallo,

    also eine Anleitung zum Sozialhilfebetrug bekommst du hier nicht.

    Was spricht denn dagegen, in der Laube den Erstwohnsitz anzumelden? Wenn das rechtlich nicht möglich ist, gibt es keine Möglichkeit dauerhaft im Grünen zu wohnen. Ansonsten, dort den Erstwohnsitz und sich bei Familienbesuchen beherbergen lassen. (Für den Fall, dass ihr Leistungen beantragen müsst - machen andere Menschen ja auch so). Wie würdet ihr denn ansonsten 2 Wohnsitze finanzieren wollen? Das ist deutlich nicht Aufgabe des Steuerzahlers.

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

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    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe das Konstrukt nicht.

    Familie ermöglicht mir und meinem Partner einen Erstwohnsitz in der Stadt, den wir allerdings nur einige Wochen im Jahr nutzen würden, eben um zu unseren Familien zu fahren. Entfernung ungefähr halb Deutschland.

    Wenn man einen Wohnsitz nicht überwiegend benutzt, dann ist es auch kein Erstwohnsitz. Den hat man da, wo man sich überwiegend aufhält.

    Außerdem verstehe ich nicht, was mit "um zu unseren Familien zu fahren" gemeint ist. Der gewünschte Zweitwohnsitz ist doch kein Gefängnis, auch von dort aus kann man doch sicherlich andere Menschen besuchen?!

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.