Zählt Arbeit als Selbständiger als Erwerbseinkommen oder sonstige Einkommen?

  • Hallo liebes Forum, ich heiße Markus und komme aus Eisenach. Seit 10 Jahren arbeite ich für verschiedene Unternehmen als Fahrgastbefrager für den Eisenbahn- und öffentlichen Nahverkehr.
    In den 10 Jahren hatte ich verschiedene Anstellungsverhältnisse (MiniJob, sozialversicherungspflichtige Teilzeittätigkeit und Honorartätigkeit). Mein aktueller Auftraggeber bezahlt mir die Arbeit als Honorar, also bin ich als selbständiger Freiberufler (neudeutsch Freelancer) unterwegs.

    Da nur die Zugfahrten vergütet werden, in denen die Befragung oder Zählung stattfindet, bekomme ich allerdings nicht mehr als 600–700 Euro Honorar pro Monat. Daher muss ich mit Bürgergeld aufstocken. (Anfahrten und Heimfahrten sind für mich im Fernverkehr kostenlos, aber ich bekomme dafür kein Geld).

    Bis 2024 wurde das Honorar als Arbeitseinkommen im Bewilligungsbescheid angegeben, mit entsprechend 100 Euro Freibetrag und 20% bis 520 Euro bzw. 30% bis 1000 Euro. Ich habe nun für letztes Jahr einen abschließenden Bescheid bekommen, wo das Honorar als "Sonstige Einkommen" aufgelistet wurde und das Jobcenter hier im Wartburgkreis fordert von mir nun mehrere hundert Euro zurück, die ich gar nicht aufbringen kann. Denn seit 2025 bekomme ich nur noch soviel Bürgergeld, dass es zusammen mit dem Honorar bei ziemlich genau 563 Euro heraus kommt. Lediglich 30 Euro Versicherungspauschale und das D-Ticket von 58 Euro wird als Absetzung akzeptiert. Das Honorar wird nur noch als "Sonstige Einkommen" deklariert und entsprechend fehlen die Freibeträge von 184 Euro.

    Mir kommt das falsch vor, immerhin arbeite ich ja für das Honorar und lebe auch davon. Ich habe Widerspruch eingelegt und warte nun auf eine Antwort.

    Liege ich hier im Recht oder das Jobcenter? Gibt es für Honorar eine Grauzone in den Vorschriften?

  • Eisenacher82 26. Februar 2025 um 04:57

    Hat den Titel des Themas von „Zählt Arbeit als Selbständiger als Erwerbeinkommen oder sonstige Einkommen?“ zu „Zählt Arbeit als Selbständiger als Erwerbseinkommen oder sonstige Einkommen?“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Eine Honorartätigkeit ist eine selbständige Tätigkeit und daher natürlich auch eine Erwerbstätigkeit, die mit der Gewährung des Freibetrags für Erwerbstätigkeit verbunden ist.

    Allerdings frage ich mich, ob das nicht eher eine Scheinselbständigkeit ist oder kannst du selbst festlegen, in welchen Zügen du gerade die Befragung machst und wann? Für mich klingt das nicht danach, dass du frei irgendwas entscheiden kannst.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Eine Honorartätigkeit ist eine selbständige Tätigkeit und daher natürlich auch eine Erwerbstätigkeit, die mit der Gewährung des Freibetrags für Erwerbstätigkeit verbunden ist.

    Allerdings frage ich mich, ob das nicht eher eine Scheinselbständigkeit ist oder kannst du selbst festlegen, in welchen Zügen du gerade die Befragung machst und wann? Für mich klingt das nicht danach, dass du frei irgendwas entscheiden kannst.

    Jein. Ich kann nur aus einer Liste von der DB vorgegebener Zugnummern und Tage mir Fahrten aussuchen. Frei entscheiden kann ich nicht. Bei der Anmeldung im Dienst wird dann in der App die Wagenklasse und Wagennummer vorgegeben.

    • Offizieller Beitrag

    Dann solltest du dieses "Arbeitsverhältnis" mal prüfen lassen, z. B. von der Deutschen Rentenversicherung.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Dann solltest du dieses "Arbeitsverhältnis" mal prüfen lassen, z. B. von der Deutschen Rentenversicherung.

    Ich hatte parallel dazu ne "richtige" Anstellung bei einem anderen Unternehmen, welches Fahrgastzählung im Nahverkehr gemacht hat. Da wurde ich aber gekündigt. Jetzt ist nur noch die Honorartätigkeit für Ipsos / DB Fernverkehr übrig. Die bieten grundsätzlich nur Fahrten gegen Honorar an, was anderes gibt es dort gar nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt ist nur noch die Honorartätigkeit für Ipsos / DB Fernverkehr übrig. Die bieten grundsätzlich nur Fahrten gegen Honorar an, was anderes gibt es dort gar nicht.

    Wenn jeder, der Straftaten begeht (Versicherungsbetrug) offen zugäbe, dass er das macht, wäre das doch irgendwie komisch, meinst du nicht? Es ist vollkommen egal, wie es angeboten wird. Die Frage ist, ob das so rechtmäßig ist.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Ich kenne mich damit nicht so aus. Ich habe den Job nur deshalb angenommen, weil ich großer Eisenbahn-Fan bin und auf diese Art und Weise kostenlos den Fernverkehr nutzen kann. Nebenbei verdiene ich noch etwas Geld. Leider reicht es nicht zum Leben (wenn man die Mietkosten inkludiert). Daher bin ich noch auf Bürgergeld angewiesen. Da ich chronisch krank bin, ist es auch schwer wieder in einen "normalen" Job zu kommen.

    • Offizieller Beitrag

    Jeder sollte zuerst für sich selbst kämpfen und sich nicht - nur weil es Gott sei Dank Bürgergeld gibt - ausbeuten lassen. Denk einfach mal darüber nach.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Nichtsdestotrotz ist das was Du generierst Einkommen. Mit einem Vertrag, der dem JC doch vermutlich vorliegt. Wenn Dir keine Freibeträge angerechnet werden, musst Du Widerspruch einlegen, oder, falls die Frist schon abgelaufen sein sollte, einen Überprüfungsantrag stellen.

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

  • Leg Widerspruch ein und falls das nicht mehr möglich sein sollte stell einen Überprüfungsantrag.

    Vom Gesamtbild her ist die geschilderte Tätigkeit eine Erwerbstätigkeit und damit fallen die Freibeträge an.

    Es wäre zwar evtl. interessant, die Begründung für die Einstufung als sonstiges Einkommen mal zu sehen. Evtl. gibt es hier noch eine besondere Argumentation, warum man auf sonstiges Einkommen gegangen ist.

    Allerdings sehe ich tatsächlich bislang keinen Ansatz, wie in so einer Situation rechtlich die Einstufung als selbständige Tätigkeit nicht vorzunehmen wäre.

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    • Offizieller Beitrag

    Allenfalls denkbar sind 2 Sachen (aber eher weit hergeholt):

    Ich habe den Job nur deshalb angenommen, weil ich großer Eisenbahn-Fan bin

    A) Das Jobcenter rechnet es als Einkommen aus Hobbytätigkeit an.

    Da ich chronisch krank bin, ist es auch schwer wieder in einen "normalen" Job zu kommen.

    B) Der TE wurde aufgrund eines Gutachtens des, ÄD als erwerbsgemindert eingestuft, das Verfahren nach § 44a SGB II läuft aber noch. Aber selbst dann müsste es einen Freibetrag geben.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Gute Gedanken - sehe ich als realistische Ursachen für die geschilderte Entscheidung. Würde aber - wie Du ja schon erwähnt hast - keine Chancen auf Erfolg im Widerspruch oder spätestens vor dem Sozialgericht haben, falls hier nicht noch sehr ungewöhnliche uns unbekannte Umstände vorliegen sollten.

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    • Offizieller Beitrag

    Das sehe ich auch so. Man könnte sich allenfalls streiten, ob im Fall B der Freibetrag nach 11b SGB II oder 82 SGB XII zu gewähren ist (m. E. n. weiterhin der nach 11b), aber komisch ist das irgendwie schon, dass nach 20 Jahren SGB II jemandem bei Honorartätigkeit der Freibetrag verwehrt worden sein soll.


    Vielleicht könnte man noch was aus der Begründung der endgültigen Festsetzung herauslesen, wenn sie hochgeladen würde. Ansonsten gibt es im Wartburgkreis durchaus Anwälte, die sich mit der Rechtslage auskennen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Ich bin nicht erwerbsgemindert. Ich habe aber da so einen Verdacht. Mein zweiter Arbeitgeber hat mich ja 2024 gekündigt und daher beim Finanzamt und Rententräger meine Tätigkeit abgemeldet.


    Vielleicht wird mir deshalb jetzt das Einkommen nicht mehr als Erwerbseinkommen gewährt.


    Aber danke schonmal für eure Hilfe.