Hallo, ich beziehe zur Rente ergänzende Grus. Ich habe eine kleine Rücklage in Gpld die durch die Preisexplosion über dem Schonvermögen liegen. Nicht viel aber so um 20%. Was ist zu tun? Danke im vorab. Es liegt im Schliessfach.
Gold als Schonvermögen
-
-
- Neu
- Offizieller Beitrag
-
Und wenn der Kurs wieder sinkt? Noch habe ich nichts von den aktuellen Kursen.wenn ich jetzt Gewinne realisiere wird es angerechnet. Sinkt der Kurs wie jetzt gerade nach Verkauf habe ich weniger Schonvermägen und muss zudem auf die Gruß verzichten. Und das bei einem.Schonvermögen von l10000 Euto. Also warum soll ich mir so schaden?
-
- Neu
- Offizieller Beitrag
Warum fragst du dann? Was wolltest du denn jetzt hören?
Wenn du - und es gilt immer der Verkehrswert - wieder unter die Freigrenze fällst, hast du eben wieder Anspruch.
Fakt ist, dass nunmal aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung (hier zum SGB II, aber übertragbar auf das SGB XII) gilt:
Zitat2. Eine wesentliche Änderung von Vermögen im Laufe eines Kalendermonats ist zu berücksichtigen.
Bundessozialgericht - Entscheidungen (ab 2018) -
Wenn du nur Eibe Antwort wolltest, wie du den Staat behumpen kannst, bist du hier falsch.
-
Ich habe bislang Wohngeld bezogen. Da waren die Vermögensgrenzen höher. Dann habe ich ergänzende Grus beantragt. Mein Vermögen ist unter die Schonvermögendgrenze gefallen. Nach 6 Monaten wurde mein Antrag schließlich bewilligt. Das dauert meist so lange. Mittlerweile ist der Anlagewert etwas über den Schonvermögen. Anspruch auf Wohngeld hätte ich dann sufvjedrn Fall. Meine Rente ist 350 Euro. Es geht nicht ums betrügen. Gehe ich so vor wie sie meinen, was dann Und bei monatelangen Antragsbearbeitungszeiten bin ich schnell komplett verarmt ohne Absicherung. Das ist doch ihnen klar!
-
- Neu
- Offizieller Beitrag
Die Rechtslage ist, wie beschrieben. Wo ist das Problem, ab nächsten Monat z. B. auf Sozialhilfe zu verzichten, einen Teil des Goldes zu verkaufen, davon zu leben und dann, wenn das restliche Gold unter 10.000 Euro Wert liegt, wieder Sozialhilfe zu beantragen? Die Bewilligung von Sozialhilfe dauert keine Monate. Und bei Wohngeld kommst du auch nur durch die Plausibilitätsprüfung, wenn du erklärst, dein Vermögen zu verbrauchen. Ansonsten ist deine Rente viel zu niedrig.
Ansonsten ist die Sache hier ausgeschrieben. Es wurde dir mitgeteilt, was Recht und Gesetz ist.
-
Der Antrag auf ergänzende Grus bis zum Bewilligung dauerte fast 6 Monate. Bis zur Bewilligung lebte ich nur von der Rente und vom Vermögen. Die Bewilligung kam erst nach ich nachdem Untätigkeitsklage ankündigte. Es wurde Personalmangel angegeben. Sie haben offensichtlich keine Vorstellung wie es aktuell zugeht. Wohngeld steht mir ein Vermögen bis 60000 Euro zu. Das habe ich zuvor bezogen. Ich werde nichts tun in der Angelegenheit.
-
- Neu
- Offizieller Beitrag
Es geht um die rechtliche Frage und nicht "wie es aktuell zugeht". Zuviel Vermögen = kein Anspruch. So ist Recht und Gesetz. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.