WEchsel von Bürgergeld auf Lastenzuschuss

  • Hallo Allerseits,

    ab Mai kann ich als Solo-Selbständiger einigermaßen etwas verdienen, dann würde ich gern vom JC wegkommen und nur noch Lastenzuschuss für mein Haus beantragen. Derzeit muß ich auch keinen Kindesunterhalt zahlen ( meine Ex bekommt von dem JC an ihrem Wohnort Kindesunterhalt), bleibt das dabei , wenn ich nur noch den Lastenzuschuss bekomme?

    • Offizieller Beitrag

    Dass du keinen Unterhalt zahlen musst? Wer soll das denn beantworten können? Niemand weiß, was du dann für Einkommen hast, niemand weiß, ob wegen des Eigenheims ein Wohnvorteil anzunehmen ist usw. Das ist keine Frage zum Bürgergeld, sondern zum Familienrecht.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Unterhaltsansprüche errechnen sich rein nach zivilrechtlichen Regeln (dort ist das Unterhaltsrecht geregelt). Man kann es aus sozialrechtlichen Ansprüchen wie Lastenausgleich oder Wohngeld nicht sicher herauslesen, ob sich unterhaltsrechtlich etwas ändert.