Bürgergeld, Vermögensgrenze und Altersvorsorge?

  • Hallo erstmal,

    ich beschäftige mich gerade mit meinem Bürgergeldbezug und mache mir Gedanken über mein Vertragsende 2028 der Altersvorsorge.

    Folgendes:

    1. Der Vertrag wurde im Jahr 1987 als Lebensversicherung abgeschlossen als das Rentenalter noch bei 65 war, und im Jahr 2004, als es noch ging, zu einer Altersvorsorge umgewandelt und unterliegt seit dem einem Verwertungsausschluß.

    2. Der Vertrag endet im September 2028

    Frage 1: Wie hoch ist eigentlich die Vermögensgrenze für einen Alleinstehenden? Stimmt die Angabe, SGB2, §12, Abs.1-3 und Abs.4 mit gesamt und maximal 40000Euro?

    Frage 2: Ich bin Jahrgang 1963, wann wäre mein reguläres Renteneintrittsalter 65 (2028) oder 67(2030)?

    Frage 3: Wenn Rente 67, und ich weiterhin Bürgergeld beziehe, aber mein Vertrag schon mit 65 endet, besteht dann die Möglichkeit, daß die Altersvorsorge auf das Bürgergeld angerechnet wird? So richtig blicke ich da nicht durch!


    Wer kennt sich hier in diesem Forum über mein Anliegen aus?

    Gruß Werner

  • Zur Frage 1:
    Grundsätzlich beträgt die Vermögensgrenze 15.000 € (§ 12 Abs. 2 SGB II). Die genannten 40.000 € gelten für die Dauer der Vermögenskarenzzeit. Diese Karenzzeit beginnt ab dem Monat, für den erstmals Leistungen beantragt werden und dauert ein Jahr (§ 12 Abs. 3 SGB II). Klingt aber so als bestehe schon länger Bürgergeldbezug, daher vermute ich, dass hier bereits die Grenze von 15.000 € maßgeblich sein dürfte.

    Zu Frage 2:
    Ohne konkretes Geburtsdatum schwer zu sagen. Der genaue Zeitpunkt kann mit dem Rentenrechner der DRV berechnet werden.

    Zu Frage 3:
    Handelt es sich um eine einmalige Kapitalauszahlung oder monatliche Zahlungen?

  • Zur Frage 1:
    Grundsätzlich beträgt die Vermögensgrenze 15.000 € (§ 12 Abs. 2 SGB II). Die genannten 40.000 € gelten für die Dauer der Vermögenskarenzzeit. Diese Karenzzeit beginnt ab dem Monat, für den erstmals Leistungen beantragt werden und dauert ein Jahr (§ 12 Abs. 3 SGB II). Klingt aber so als bestehe schon länger Bürgergeldbezug, daher vermute ich, dass hier bereits die Grenze von 15.000 € maßgeblich sein dürfte.

    Zu Frage 2:
    Ohne konkretes Geburtsdatum schwer zu sagen. Der genaue Zeitpunkt kann mit dem Rentenrechner der DRV berechnet werden.

    Zu Frage 3:
    Handelt es sich um eine einmalige Kapitalauszahlung oder monatliche Zahlungen?

    Hallo,

    Zu Frage 1: Ja, leider beziehe ich schon über einen längeren zeit raum Bürgergeld, als gelten die Grenze von 15000€. Ich wußte mal was von pro Lebensjahr von 150€?

    Zu Frage 2: 21.06.1963

    Zu Frage 3: da bin ich jetzt überfragt, da muß ich erst den Vertrag nochmals durchlesen oder bei der Versicherung anrufen. Auf was wollen Sie dabei ansprechen?

    Gruß Werner

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Ich wußte mal was von pro Lebensjahr von 150€?

    Gilt schon lange nicht mehr.


    Zu Frage 2: 21.06.1963

    Dann hast du sicherlich mit dem verlinkten Rentenrechner das Datum ermittelt.


    Auf was wollen Sie dabei ansprechen?

    Das sagt doch die Logik, dass es was anderes ist, wenn monatlich z. B. 500 Euro ausgezahlt werden oder es einmalig 50.000 Euro gibt...

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Gilt schon lange nicht mehr.


    Dann hast du sicherlich mit dem verlinkten Rentenrechner das Datum ermittelt.


    Das sagt doch die Logik, dass es was anderes ist, wenn monatlich z. B. 500 Euro ausgezahlt werden oder es einmalig 50.000 Euro gibt...

    Rentenrechner:

    Bild 0001.jpg

    Mit der Logik ist mir leider nichts Logisch. Was macht es für einen Unterschied ob alles auf einmal ausbezahlt bekomme oder nur pro Monat zum Beispiel 200 Euro? ich komme nicht mit was sie damit genau meinen oder hinaus wollen! Geht es um den Betrag den man zum monatlichen Bürgergeld zu verdienen darf, 100.-€, ohne das diese angerechnet wird?

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Es geht darum, dass mit einer monatlichen Zahlung ggf. noch Hilfebedürftigkeit vorliegt und mit x-tausend Euro erstmal nicht.

    Mit Erwerbstätigkeit hat eine solche Zahlung überhaupt nichts zu tun.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Turtle1972

    Ah ja, jetzt hab ich es verstanden.

    In meinem Vertrag steht, daß nach Ablauf des Vertrages eine einmalige Auszahlung stattfindet. Jetzt ist die Frage, bleiben davon 15000€ Vermögensgrenze anrechnungsfrei, und der Rest des Auszahlungsbetrags wird dann angerechnet, oder wird der ganze Auszahlungsbetrag angerechnet? Oder kann ich den Vertrag so abändern lassen, daß ich einen Monatlichen Betrag ausbezahlt bekomme und was der an Höhe haben darf? Wo könnte man denn nachlesen, wie hoch der monatliche Auszahlungsbetrag maximal sein darf zum Bürgergeld?

    Wenn ja alles regulär laufen sollte, dann sind es noch 3 Jahre (65), bis der Vertrag ausläuft, dann wäre der reguläre Renteneintritt in 5 Jahren, also theoretisch würde ich also 2 Jahre einen monatlichen Betrag innerhalb des Bürgergeldes bis 67 ausbezahlt bekommen!?

    Wie sieht es denn aber aus, der Vertrag unterliegt einem Verwertungsausschluß, darf dann der Auszahlungbetrag überhaupt verwertet werden, außer zu dem Zweck den er dienen soll, nämlich zur zusätzlichen Altersversorgung?

    Gruß Werner

  • Jetzt ist die Frage, bleiben davon 15000€ Vermögensgrenze anrechnungsfrei, und der Rest des Auszahlungsbetrags wird dann angerechnet, oder wird der ganze Auszahlungsbetrag angerechnet?

    Wenn beispielsweise 30.000 € ausgezahlt werden, wird die Vermögensgrenze um 15.000 € überschritten. Das Bürgergeld wird vollständig eingestellt und kann neu beantragt werden, wenn die Grenze wieder unterschritten wird. Es erfolgt also keine monatliche Anrechnung als Einkommen. Übrigens sollte man vorsichtig damit sein den Betrag bewusst einfach schnell zu verschwenden.

    Oder kann ich den Vertrag so abändern lassen, daß ich einen Monatlichen Betrag ausbezahlt bekomme und was der an Höhe haben darf?

    Ob das geht, kann allenfalls die Versicherung sagen. Bei einer monatlichen Zahlung würde es sich im Grunde um eine Rente aus zusätzlicher Altersvorsorge handeln. Die wird beim Bürgergeld grundsätzlich angerechnet (ggf. gibt es Abzüge, z. B. Versicherungspauschale).

    Wenn ja alles regulär laufen sollte, dann sind es noch 3 Jahre (65), bis der Vertrag ausläuft, dann wäre der reguläre Renteneintritt in 5 Jahren, also theoretisch würde ich also 2 Jahre einen monatlichen Betrag innerhalb des Bürgergeldes bis 67 ausbezahlt bekommen!?

    Ja, das Bürgergeld reduziert sich entsprechend.

    Wie sieht es denn aber aus, der Vertrag unterliegt einem Verwertungsausschluß, darf dann der Auszahlungbetrag überhaupt verwertet werden, außer zu dem Zweck den er dienen soll, nämlich zur zusätzlichen Altersversorgung?

    Der Verwertungsausschluss bezieht sich auf den Vertrag und verhindert im Regelfall ja eine vorzeitige Auszahlung oder ähnliches. Sobald das Geld ausgezahlt wurde, handelt es sich schlicht um frei verfügbares Vermögen. Im Übrigen stellt Bürgergeld (oder ggf. später Grundsicherung im Alter) keine rentenähnliche Leistung dar. Die Bewilligung erfolgt ausschließlich bedarfsbezogen, wenn die vorhandenen Mittel (Einkommen, Vermögen) nicht ausreichen. Grundsätzlich dient eine zusätzliche Altersvorsorge ja grade der Unabhängigkeit von Sozialhilfeleistungen. Wenn der Betrag also statt des Bürgergeldes zum Leben eingesetzt wird, wird der Zweck der zusätzlichen Altersvorsorge ja grade erreicht.

    Bei der Grundsicherung im Alter gäbe es im Übrigen später einen Freibetrag auf Renten aus zusätzlicher Altersvorsorge, ob der hier greift kann man pauschal aber nicht sagen.

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Jetzt ist die Frage, bleiben davon 15000€ Vermögensgrenze anrechnungsfrei, und der Rest des Auszahlungsbetrags wird dann angerechnet, oder wird der ganze Auszahlungsbetrag angerechnet?


    Wenn du z. B. 50.000 Euro erhältst, wird es einfach einen Bescheid geben, mit dem deine Leistungen aufgehoben werden. Da steht dann einfach nur drin, dass du wegen Vermögen über 15.000 Euro nicht mehr hilfebedürftig bist. Eine darüber hinaus gehende Berechnung, z. B. wie lange du davon leben musst usw., gibt es nicht.


    Oder kann ich den Vertrag so abändern lassen, daß ich einen Monatlichen Betrag ausbezahlt bekomme und was der an Höhe haben darf?


    Das musst du die Versicherung fragen.


    Wo könnte man denn nachlesen, wie hoch der monatliche Auszahlungsbetrag maximal sein darf zum Bürgergeld?


    Nirgends. Ich verstehe auch nicht den Sinn dahinter. Mit einer Einmalzahlung hast du halt x Monate keinen Anspruch und mit monatlicher Zahlung für x Monate weniger Anspruch. Das dann ggf. auch im SGB XII. Oder ist deine spätere Altersrente auskömmlich?


    also theoretisch würde ich also 2 Jahre einen monatlichen Betrag innerhalb des Bürgergeldes bis 67 ausbezahlt bekommen!?


    Wenn - was erstmal gar nicht klar ist - eine Umstellung auf monatliche Rentenzahlung möglich ist. Und dann stellt sich eben noch die Frage, was nach dem SGB II ist. Also, ob du Grundsicherung nach dem SGB XII brauchst oder nicht.


    Wie sieht es denn aber aus, der Vertrag unterliegt einem Verwertungsausschluß,


    Interessiert überhaupt nicht. Ausgezahlt ist ausgezahlt. Diese Regelung ist im Übrigen mit Einführung des Bürgergeldes im Prinzip abgeschafft worden.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.