Hallo erstmal,
ich beschäftige mich gerade mit meinem Bürgergeldbezug und mache mir Gedanken über mein Vertragsende 2028 der Altersvorsorge.
Folgendes:
1. Der Vertrag wurde im Jahr 1987 als Lebensversicherung abgeschlossen als das Rentenalter noch bei 65 war, und im Jahr 2004, als es noch ging, zu einer Altersvorsorge umgewandelt und unterliegt seit dem einem Verwertungsausschluß.
2. Der Vertrag endet im September 2028
Frage 1: Wie hoch ist eigentlich die Vermögensgrenze für einen Alleinstehenden? Stimmt die Angabe, SGB2, §12, Abs.1-3 und Abs.4 mit gesamt und maximal 40000Euro?
Frage 2: Ich bin Jahrgang 1963, wann wäre mein reguläres Renteneintrittsalter 65 (2028) oder 67(2030)?
Frage 3: Wenn Rente 67, und ich weiterhin Bürgergeld beziehe, aber mein Vertrag schon mit 65 endet, besteht dann die Möglichkeit, daß die Altersvorsorge auf das Bürgergeld angerechnet wird? So richtig blicke ich da nicht durch!
Wer kennt sich hier in diesem Forum über mein Anliegen aus?
Gruß Werner