Grundsicherung im Alter

  • Leistungsberechtigte sollten bedenken, dass der Regelsatz der Grundsicherung im Alter, die Miete, die Heizkosten und die Mehrbedarfe für April 2025 in einer Summe überwiesen und in jedem Fall spätestens am 31.03.2025 auf ihrem Girokonto eingegangen sein werden.

    Darf ich mal fragen wie ihr darauf kommt das bei der Grundsicherung im Alter auch der Regelsatz vom Sozialamt kommt

    Die Grundsicherung besteht nur aus der Miete denn heitzkosten und einen bedarf zum beispiel Wasser Geld

    die Rente wird als einkomen angerechent und davon stehen dem renter nur der sogenate Regelsatz zu,hat ein Rentner 600euro Rente

    wird im nur der Regelsatz anerkannt dazu kommen dann die die Miete, die Heizkosten und die Mehrbedarfe so das er seine monatlichen Bedarfe zur Verfügung hat,die Grundsicherung komm vom Sozialamt und die Rente von der Rentenanstalt das heist das die Grundsicherung nur der Betrag ist der von der gekürzten Rente als jetzt 562 Euro und der Hilfe zum Lebensunterhalt Grundversorgung zum leben notwendig ist der Regelsatz kommt nicht vom Sozialamt sonder ist der Rest der von der Rente als angemessen gilt,das ist beim Bürgergeld anders da kommt alles vom Arbeitsamt was der arbeitslose zum leben bracht,da er ja kein eigenes Einkommen hat,es sei denn er ist aufstocker.

  • So, und was ist jetzt die Kernaussage in dem Vergleich eines Rentners mit einem Aufstocker im Bürgergeld?

    Auch beim Aufstocker wird das Einkommen zuerst gegen den Regelbedarf gerechnet.

  • Was sollen wir nun mit Deinem etwas wirren Post anfangen? Hast Du eine konkrete Frage? - Selbstverständlich wird jedes Einkommen dem Bedarf gegengerechnet (ggfs. abzgl. von Freibeträgen), das ist im SGB XII und im SGB II so. Ob Du das nun auf Miete oder Regelbedarf gegenrechnen möchtest, macht im Endergebnis keinen Unterschied.

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

  • Verstehen ist eine Kunst ignorieren eine Haltung.

    Diese Kunst beherrscht du jedenfalls nicht...

    Grundprinzip der Sozialhilfe ist seit Jahrzehnten: Regelbedarf plus Warmmiete plus eventuelle Mehrbedarfe abzüglich Einkommen = Hilfeanspruch.

    Und unter Einkommen fallen Arbeitslohn, Renten, Kindergeld, Unterhalt usw., die teilweise ganz, teilweise nur zum Teil (nach Abzug von Freibeträgen) angerechnet werden.


    Und da ist es völlig egal, ob diese Sozialhilfe in Form von Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII), Bürgergeld (SGB II) oder Asylleistungen (AsylbLG) gewährt wird - in allen diesen Leistungen wird die Hilfe in etwa so berechnet. Nach welchem dieser Gesetze Leistungen gewährt werden, hängt von Alter, Erwerbsfähigkeit, ausländerrechtlichen Status etc. ab.

    Schöne Grüße
    ubu

    • Offizieller Beitrag

    Darf ich mal fragen wie ihr darauf kommt das bei der Grundsicherung im Alter auch der Regelsatz vom Sozialamt kommt


    Weil das so ist. Der Regelsatz (ob nun voll oder als Aufstockung zur Rente) kommt nicht von der DRV. Rente kommt von der DRV, nichts weiter. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist immer noch Regelsatz, Mehrbedarf, KdUH als Maßstab des Bedarfs.


    Was soll diese sinnbefreite Diskussion? Wenn du ein konkretes Problem hast, dann schildere das.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.