Hallo zusammen,
wenn die Volle EU-Rente sehr gering ist, weil man schon 20 Jahre krank ist, dann kann man doch Grundsicherung beantragen, richtig? Dann müsste der Partner aber auch das Einkommen offenlegen. Laut einem Rechner würde ich dann aber keine Grundsicherung mehr bekommen, weil Partner Einkommen hat und bliebe nur bei meinem lächerlichen Betrag an EU-Rente. Soweit bitte bestätigen, ob das richtig ist?!
Jetzt zur eigentlichen Frage: Da ich nun einen Schwerbehinderungsgrad habe (+50) und einen Pflegegrad zugesprochen bekommen habe, wurde mir gesagt es gäbe da eine Ausnahme, wenn ich jetzt Grundsicherung beantragen würde, weil ja meine Pflegeperson bei mir wohnt. Aber gleichzeitig auch Partner. Was ist denn da jetzt höher gestellt? Würde man uns getrennt berechnen, weil Partner ja Pflegeperson ist, oder ist das egal, weil Lebensgemeinschaft ist anrechenbar?
Würde mir sehr helfen, um zu entscheiden, wie es finanziell weitergehen könnte.
Haben Sie noch Anregungen, wie ich besser über die Runden kommen kann? Trotz EU Rente, GdB und Pflege? Dankeschön.