Partnereinkommen anrechenbar, wenn es die Pflegeperson ist? (Behinderung, Pflege, Rente)

  • Hallo zusammen,

    wenn die Volle EU-Rente sehr gering ist, weil man schon 20 Jahre krank ist, dann kann man doch Grundsicherung beantragen, richtig? Dann müsste der Partner aber auch das Einkommen offenlegen. Laut einem Rechner würde ich dann aber keine Grundsicherung mehr bekommen, weil Partner Einkommen hat und bliebe nur bei meinem lächerlichen Betrag an EU-Rente. Soweit bitte bestätigen, ob das richtig ist?!
    Jetzt zur eigentlichen Frage: Da ich nun einen Schwerbehinderungsgrad habe (+50) und einen Pflegegrad zugesprochen bekommen habe, wurde mir gesagt es gäbe da eine Ausnahme, wenn ich jetzt Grundsicherung beantragen würde, weil ja meine Pflegeperson bei mir wohnt. Aber gleichzeitig auch Partner. Was ist denn da jetzt höher gestellt? Würde man uns getrennt berechnen, weil Partner ja Pflegeperson ist, oder ist das egal, weil Lebensgemeinschaft ist anrechenbar?
    Würde mir sehr helfen, um zu entscheiden, wie es finanziell weitergehen könnte.
    Haben Sie noch Anregungen, wie ich besser über die Runden kommen kann? Trotz EU Rente, GdB und Pflege? Dankeschön.

  • Das Einkommen und Vermögen des Lebenspartners bzw. der Lebenspartnerin wird angerechnet. Ich empfehle Ihnen, einen evtl. Anspruch auf Wohngeld prüfen zu lassen. Ansonsten könnte der/die Lebenspartner/in Vergünstigungen bei der Einkommenssteuer haben.

  • Habe gelesen dass die Pflegeperson nicht zum Haushalt gehört und damit das Einkommen nicht angerechnet werden darf. Problem ist dass die Rente durch 20 jährige Krankheit mit Behinderung so gering ist. Wir leben von einem schlechten Gehalt zu zweit. Und ich kann anscheinend kein Grundsicherung beantragen weil Partner Einkommen hat. Durch den Pflegegrad wird es noch schwieriger.

  • Wurde denn auch Pflegegeld bei der Pflegekasse beantragt/bewilligt, wenn ein Pflegegrad von 2 oder höher festgestellt wurde?

    Auch bei einem Pflegegrad 1 besteht grundsätzlich ein Anspruch auf einen Entlastungsbetrag für pflegende Angehörige.

  • LoneRanger

    Du verstehst es nicht. Es gibt einen Paragraph der besagt dass die Pflegeperson nicht mit angerechnet wird weil sie die Pflegeperson ist auch wenn sie natürlich im selben Haushalt lebt. Dachte das sei allgemein verständlich. Denn wieso sollte das Einkommen angerechnet werden nur weil sie mich pflegt. Und darauf stellte ich die Frage ob das auch dann gilt wenn diese Person mein Partner ist. Oder ob halt Partner immer höhergestellt ist auch wenn es die offizielle Pflegeperson ist.

    M77K

    Der erste Bescheid gewährt nur PG1 dadurch kein zusätzliches Geld. Nur dieser Entlassungsbeitrag, für eine Putzfrau oder Einkaufshilfe. Damit kann ich meinen Lebensunterhalt ja nicht decken. Widerspruch auf PG2 läuft aber.

    Ich wiederhole die Frage: wenn also Partner trotz Pflegeperson Status angerechnet wird und ich gar kein Geld bis auf Mini EU Rente bekomme, wie kann mir sonst finanziell geholfen werden? Partner kann nicht mal Vollzeit arbeiten, hat auch GdB und Schmerzen. Gibt es Hilfe damit ich wir unterstützen werden uns nicht nur von einem halben Gehalt leben müssen? Grundsicherungsrechner sagt Partner hat knapp mehr als Bedarf.

    Was bringt mir der Entlastungsbetrag? Davon kann ich keine Rechnung bezahlen, bei PG2 wäre es mit Pflegefeld ja anders

    Und zum Wohngeld: würde da Partner nicht auch wieder verdonnert werden?

  • Dein Partner ist auch gleichzeitig deine Pflegeperson. Das ist Pech. Er ist und bleibt dein Partner und hat dann für dich aufzukommen. Die Pflegeperson spielt eine untergeordnete Rolle. Es ist dein Partner. Das ist hier der Punkt.

  • LoneRanger

    Du verstehst es nicht. Es gibt einen Paragraph der besagt dass die Pflegeperson nicht mit angerechnet wird weil sie die Pflegeperson ist auch wenn sie natürlich im selben Haushalt lebt. Dachte das sei allgemein verständlich. Denn wieso sollte das Einkommen angerechnet werden nur weil sie mich pflegt. Und darauf stellte ich die Frage ob das auch dann gilt wenn diese Person mein Partner ist. Oder ob halt Partner immer höhergestellt ist auch wenn es die offizielle Pflegeperson ist.

    Dann nenne diesen Paragraphen bevor du mir unterstellst ich würde nicht verstehen.

  • Die Vorschrift ist § 39 Satz 3 Nr. 2 2. Alt. SGB XII

    Die Vermutung der Bedarfsdeckung besteht nicht, wenn eine ANDERE Person im gleichen Haushalt lebt (Haushaltsgemeinschaft) und die ANDERE Person die hilfesuchende Person pflegt.

    Nach meiner Meinung fällt aber ein Partner/eine Partnerin nicht unter ANDERE Personen, sondern bspw. ist ein Mitbewohner oder Freund/In (in Wohngemeinschaft) damit gemeint.

    Eine Partnerschaft ist nach meiner Meinung nach § 20 SGB XII als eheähnliche Gemeinschaft zu behandeln und daher wird diese rechnerisch auch so behandelt.

    • Offizieller Beitrag

    Die Anwendung des § 39 Abs. 1 SGB XII ist doch für das 4. Kapitel ausgeschlossen (§ 43 Abs. 5 SGB XII) oder nicht? Und der TE will doch Leistungen nach dem 4. Kapitel, wenn ich das richtig verstehe.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Genau Birgit, das war die Frage. Ich gehe auch davon aus dass anscheinend der Partner höhergestellt ist.

    Lone Ranger der Paragraph würde dir genannt ich hoffe du verstehst jetzt endlich um was es mir geht, so schwer war das ja doch nicht, oder? 😉

    Zum Wohngeld: Heute am Telefon wurde mir gesagt kann ich nicht bekommen weil ich meinen Bedarf zum Leben nicht decken kann. Wir reden von einer läxherlich geringen EU Rente. Daher gibt es kein Wohngeld.

    Zurück zur Frage: Wie kann ich .ehr Unterstützung bekommen wenn E U Rente gering ist, der Partner angerechnet wird bei Grundsicherung und Wohngeld wegfällt? Flüchtling werden? Es muss doch was geben was mir als schwerbehinderter mit Pflegefall zusteht? Partner kann nicht Vollzeit arbeiten.

    irgendwelche Ideen? Mal abgesehen von der Angst um Altersarmut? Wird mir da spärer auch die Rente des Partners gegen gerechnet?


    Turtle1972 das verstehe ich nicht, was bedeutet das für mich?

  • M77K natürlich muss der Partner angerechnet werden das ist mir klar aber seitdem ich diese Ausnahme gelesen habe des genannten Paragraphen bin ich verunsichert weil er ja eben auch meine Pflegeperson ist, und dort gilt der Haushalt nicht. Aber anscheinend in dem Fall doch, weil es dieselbe Person ist, das ist ja der springende Punkte, versteht dieser Lone Ranger nicht, was der springende Punkte war

    Was ist denn mit der Ausnahme die Turtle abgesprochen hat?

  • Satz1 gilt nicht für Personen die pflegebedürftig sind und von (... dieser....) Person gepflegt werden.

    Also für mich liest sich das schon so dass genau das die Ausnahme ist? Weil die Person mit der ich zusammen leben mich pflegt und daher nicht für mich auskommen muss???

    • Offizieller Beitrag

    Und ich habe dir doch den Paragraphen genannt, wonach § 39 Absatz 1 (und damit natürlich auch Absatz 2) nicht für dich gilt.


    Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gilt § 43 SGB XII. Und da lautet Absatz 1 nunmal:


    Zitat

    (1) Für den Einsatz des Einkommens sind die §§ 82 bis 84 und für den Einsatz des Vermögens die §§ 90 und 91 anzuwenden, soweit in den folgenden Absätzen nichts Abweichendes geregelt ist. Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners sowie des Partners einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, die dessen notwendigen Lebensunterhalt nach § 27a übersteigen, sind zu berücksichtigen.


    Vergleiche mit Flüchtlinge ln kannst du im Übrigen bitte unterlassen. Einem pflegebedürftigen Flüchtling, der mit einem Partner zusammen wohnt, würde es nämlich haargenau so ergehen!


    Es ist nunmal so, dass Partner in eheähnlicher Gemeinschaft wie Eheleute füreinander aufkommen müssen. Das ist Ausfluss des verfassungsrechtlichen Schutzes von Ehe und Familie. Paare ohne Trauschein dürfen nicht besser gestellt werden.


    Wenn also dein Partner/deine Partnerin soviel verdient, dass es zusammen mit deiner Rente für euch beide zum Leben reicht, dann ist das so.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Raven

    Ich verstehe es schon, aber du nicht dass dein Partner sein Einkommen für dich einsetzen muss, ob er dich pflegt spielt dabei keine Rolle. Hast du jetzt endlich verstanden?

    Und der Paragraph wurde nicht von dir genannt, nur mal am Rande.

  • Turtle1972

    Wozu gibt es denn den Paragraph dass die Person die mich pflegt, nicht angerechnet wird, wenn sie nun doch angerechnet wird? Was bleibt mir denn jetzt noch übrig? Schwerbehindert und arm, voll mit Medikamenten, Rente absolut lächerlich und nicht als Wohngeld will zahlen. Grundsicherung wird angerechnet. Da habe ich schon das Gefühl dass es zB Flüchtlinge die noch nie eingezahlt haben nicht Grade schlechter geht oder irgendwelche. Leuten die nicht arbeiten wollen. Bin verzweifelt weil ich nicht über die Runden komme und Partner schon so viel für mich machen muss selbst Probleme hat. Werde mal den Einspruch vom PG2 abwarten dann kommen da über 300€ rein.

    LoneRanger

    Sag mal willst du hier trollen? Die Frage haben wir nun 3x durch und du drehst dich im Kreis. Wozu soll ich dir den Paragraph denn nochmal kopieren, wenn er oben schon steht? Wenn du nur sowas beizutragen hast, dann trolle bitte woanders, ich traue dir zu es oben lesen zu können. Leute gibt's hahaha

    Und an alle:

    Kann man eigentlich diesen Entlastungsbetrag auch für Therapie zB Massage ausgeben oder muss das für die Putzhilfe sein?

  • Raven Ich glaub dir geht es zu gut. Du blähst hier den Post auf obwohl du bereits umgehend eine Antwort wegen der gemeinsamen Berechnung bekommen hast und versuchst dann mir ans Bein zu treten?

    Deine letzte Frage an Turtle zeigt deutlich dass du es nicht verstehst.

  • LoneRanger Leider bist du nicht in der Lage, dem Faden zu folgen und willst hier neudeutsch derailen, obwohl du nichts inhaltliches mehr beitragen kannst. Du hast ja selbst zugegeben dass du dich mit dem Thema nicht auskennst. Das ist absolut offtopic, der Artikel wurde dir 3x aufgezeigt, was du wolltest, aber dennoch frage ich nach, wie ich möchte. Das hast DU nicht zu bestimmen.Und schon garnicht in diesem Ton, den du bereits im ersten Beitrag an dir hast. Ich werde dich ab jetzt ignorieren, denn ich füttere keine Trolle. Schönen Abend.

    ===============

    Diese Seite schreibt übrigens auch was von der Ausnahme, die ich meine, bin leider nicht am Laptop sonst würde ich den Paragraph nochmal suchen, hatte mir den mal verlinkt, aber M77K hatte ja auch schon aufgezeigt:


    Haushaltsgemeinschaft bei Bürgergeld und Sozialhilfe - betanet
    Bürgergeld und Sozialhilfe: Anrechnung von Einkommen und Vermögen beim Zusammenleben in einer Haushaltsgemeinschaft
    www.betanet.de

    Hier bei Punkt 6.2
    kurz vor Punkt 7

    Ausnahmen:

    Das Sozialamt darf keine Haushaltsgemeinschaft beim Zusammenwohnen folgender Personen vermuten:
    -- Pflegebedürftige mit den Personen, die sie betreuen

    --Menschen, bei denen Pflegebedürftigkeit oder Bedarf nach Eingliederungshilfe droht, mit den Menschen, die hauptsächlich bei ihnen wohnen, damit sie ihnen helfen und sie versorgen können.

    Und genau deshalb hatte ich die Frage ob das für mich gilt, denn die Person die mich pflegt (und auch so eingetragen ist) wohnt mit mir zusammen und darf deshalb nicht angerechnet werden.

    Wenn aber das Verhältnis in der Partnerschaft höher ist, dann kann ich das wohl knicken, bleibt also 330€ von PG2 der hoffentlich kommt, denn Wohngeld scheidet aus, da ich meinen Lebensunterhalt nicht alleine decken kann und daher keinen zuschuss bekomme.

    Bleibt die Frage ob ich bis in alle Ewigkeit dazu verdammt bin, vom Partner leben zu müssen und wir beide dadurch arm sind, weil ich leider so schwer krank bin. Bekomme ja keine Mindestrente weil ich diese 34? 35? jahre nicht einzahlen kann.

    Noch irgendwelche gewinnbringenden Tipps? Sonst klinke ich mich denn hier raus.