Ich möchte mit meiner Freundin aus Österreich zurück nach Deutschland ziehen. Für den Übergang plane ich Bürgergeld zu beantragen, vor allem damit das Kind versichert ist, da wir alle momentan nirgends versichert sind. Mein Sohn lebt bereits offiziell bei mir in Deutschland bzw. ist wie ich bei der Adresse meiner Eltern gemeldet.
Wir suchen eine gemeinsame Wohnung und danach eine Arbeit für den Übergang überlege ich Bürgergeld zu beantragen.
Meine Freundin, die Mutter unseres Sohnes lebt offiziell noch in Österreich, sie verfügt weder über Einkommen noch Vermögen noch Versicherung und ist wie ich nirgends gemeldet bzgl. Sozialleistungen. Sie könnte in Österreich ALG1 beziehen, möchte dies aber nicht, da sie sich tatsächlich in Deutschland und nicht in Österreich aufhält.
Wenn ich jetzt in einer gemeinsamen Wohnung Bürgergeld beantrage, ist es dann besser sie offiziell hier anzumelden oder das sie weiterhin in Österreich gemeldet ist?
Wir sind nicht verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft, aber wir haben einen gemeinsamen Sohn. Wenn sie jetzt mit mir zusammenlebt, wären wir eine Bedarfsgemeinschaft. Sie hat kein anrechenbares Einkommen oder Vermögen, aber sie hat selbst auch keinen Anspruch auf Bürgergeld. Muss sie dann einen Teil der Wohnungskosten aus ihrem nichtexistierenden Einkommen stemmen?
Wenn sie weiterhin in Österreich offiziell leben würde, wäre sie vermutlich unterhaltspflichtig, nötigt mich das Amt einen Unterhaltsvorschuss anzunehmen, auch wenn ich diesen nicht haben will? Wie nachteilig ist die Rückzahlung für sie?
Oder muss sie doch keinen Unterhalt zahlen? Ich will keinen Unterhalt, aber ich habe die Befürchtung, dass das Amt automatisch versucht von ihr Unterhalt zu bekommen und sie dadurch langfristig Nachteile hat bzw. wir.
Ist die Befürchtung begründet oder hoffentlich Unfug?