Vorrangig ist da der Trennungsunterhalt...
Beiträge von gfr
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Wenn das Einkommen nicht mal ausreicht, um Deinen eigenen Bedarf zu decken, was sollte dann noch bei Deinem Partner angerechnet werden?
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Also kann ich nicht mehr total sanktioniert werden, wenn ich z.B. Arbeit ablehne oder nicht zu einem Termin mit meinem Sachbearbeiter gehe?
Sorry, das ich nachfrage. Ich möchte mir nur komplett sicher seinIch finde Deine Denkweise schon grundsätzlich interessant.
Den Sinn vom ALG II-Leistungsbezug, mag man es nun Hartz 4 oder Bürgergeld nennen, hast Du aber schon verstanden?
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Dafür gibt es den Vordruck "Mietbescheinigung"
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Alternativ wäre eine Beschäftigung
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Hallo Katharina,
der Zugriff sollte nun möglich sein. Viel Spaß bei uns.
Gruß
Georg -
Gib mir mal bitte Deinen realen Namen, Deinen Dienstherren und Deine dienstliche EMail-addy
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Grundsätzlich schon.
Ich bräuchte dann mal Deinen echten Namen, Deinen Dienstherren und die dienstliche Mail-AdresseGruß
gfr