Richtig, das ist das falsche Forum. Hier gibt es keine Anleitung zum Leistungsmissbrauch.
Und die Antwort auf deine sinnfreie Frage ist: Nein
Richtig, das ist das falsche Forum. Hier gibt es keine Anleitung zum Leistungsmissbrauch.
Und die Antwort auf deine sinnfreie Frage ist: Nein
Der einzige Unsinn hier ist umsonst arbeiten zu wollen.
Wenn du auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages arbeiten gehst dann hast du Anspruch auf Lohn. Alles andere riecht nach Schwarzarbeit. Und wärst du oberhalb des Minijobs, dann ginge es noch um den Entzug von Steuern und Sozialversicherungsabgaben.
Und letztendlich willst du das nur machen um mehr Bürgergeld zu beziehen. Damit machst du dich bewusst und absichtlich bedürftig. Das könnte auch einen Kostenersatzanspruch wegen sozialwidrigem Verhalten auslösen. Vor allem deshalb weil du mehr arbeiten könntest gegen Bezahlung als du tust und damit dir selbst einen höheren Bürgergeldanspruch verschaffst.
Und du glaubst wirklich dass das in Ordnung ist?
Es kommt aber nicht nur darauf an ob es ein Minijob ist.
Du hattest es doch selbst oben angegeben.
Minijob und gleichzeitig (Auszug aus § 11 b SGB II):
1. eine nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz dem Grunde nach förderungsfähige Ausbildung durchführen,
oder
2.eine nach § 57 Absatz 1 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähige Ausbildung, eine nach § 51 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähige berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder eine nach § 54a des Dritten Buches geförderte Einstiegsqualifizierung durchführen,
oder
3.einem Freiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz oder dem Jugendfreiwilligendienstegesetz nachgehen,
oder
4.als Schülerinnen und Schüler allgemein- oder berufsbildender Schulen außerhalb der in § 11a Absatz 7 genannten Zeiten erwerbstätig sind; dies gilt nach dem Besuch allgemeinbildender Schulen auch bis zum Ablauf des dritten auf das Ende der Schulausbildung folgenden Monats.
Du must also zu einem der 4 "Personenkreise" gehören und Erwerbseinkommen erzielen, dann greift der erhöhte Grundfreibetrag.
Bist du kein Schüler oder Student oder Azubi oder im Freiwilligendienst, dann hast du bei nem Minijob auch nur den "normalen" Grundfreibetrag.
Am Besten so wie es sich tatsächlich verhält. Und am Besten auch mit der Unterschrift des Kindesvaters.
Ohne dir was unterstellen zu wollen. Aber wenn es so war dass er dir Geld für die Miete "vorgelegt" hat, vllt auch durch Direktzahlung an deinen Vermieter, dann kann man das erklären und auch belegen.
Und wenn dieses Geld kein Geschenk war, dann kann man das ebenfalls so erklären.
Dan könnte man Ungefähr ausrechnen was du Maximal Verdienen darfst, in der Bedarfsgemeinschaft in der du dich befindest ohne das es ins Unverschämte angerechnet wird.
Man darf immer soviel verdienen wie man kann. Es gibt keine Grenze oberhalb derer man nichts mehr dazuverdienen darf.
Wenn du deine eigene Wohnung hättest dan wäre alles Anrechnungsfrei,
Für eine eigene Wohnung bräuchte er erstmal eine Genehmigung zum Auszug.
Und wenn durch den hohen Grundfreibetrag ein Teil z.B. einer Azubi Vergütung anrechnungsfrei bleibt, dann ist es egal ob in einer BG oder nicht.
Kann vllt ein Admin. ? Turtle1972
Was aber in der Berechnung fehlt ist die Miete. Dann sieht die Berechnung ganz anders aus. Und am 20.11. mitzuteilen dass man einen Weitergewährungsantrag rechtzeitig stellen soll.
Du solltest unbedingt noch vor Donnerstag einen Weitergewährungsantrag stellen sonst geht der November verloren.
Was die Miete angeht: Ich hatte es so verstanden dass der Kindesvater die Miete dir nur vorgestreckt hat??
Falls ja solltest du unter Vorlage einer entsprechenden Bestätigung des Kindesvaters Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.
Du hast deine persönlichen Angaben nicht geschwärzt
Oder einen Ablehnungsbescheid ab November? Dann bitte auch hochladen.
Und wie konntest du mir nun helfen ausser bla bla ?
Damit, das hier ein Bürgergeldforum ist und kein Unterhaltsforum.
Hallo,
unterhaltspflichtig bist du ihr und dem Kind gegenüber, wenn du kein Einkommen hast, dann bist du nicht Leistungsfähig.
Und verabschiede dich davon dass du kein Geld von ihr willst! Aber vom Steuerzahler willst du Geld?? Das funktioniert so nicht.
Und ob sie dir Unterhalt zahlen muss oder nicht dass ist eine Frage für einen Familienrechtsanwalt oder eine Unterhaltsabteilung.
Hallo,
wenn du über 25 bist, dann bildest du deine eigene Bedarfsgemeinschaft. Die Bögen HG müssen ausgefüllt werden damit bekannt ist wie viele Personen im Haushalt leben.
Einkommensnachweise etc. deiner Eltern musst du nicht vorlegen. Wie auch? Du hast da keinen Zugriff drauf.
Die Mietforderung incl. Strom und Verpflegung kannst du vergessen. Strom und Ernährung sind im Regelbedarf drin.
Was das Jobcenter prüfen will ist die Unterhaltsvermutung aus § 9 Absatz 5 SGB II. Dazu reicht eine Erklärung deiner Eltern dass du von Ihnen keine Unterstützung erhältst und du nur wohnen darfst.
Hallo,
die Frage mir der Sparkasse gehört nicht hier hin, denn das hat nichts mit Bürgergeld zu tun. Daher nur am Rande, die Begleichung der Bestattung müsste vom Konto möglich sein.
Wenn das Konto derzeit dicht ist gibt es wohl noch keinen Zufluss des Erbes? Im Monat des Zuflusses ist das Erbe kein Einkommen, es wird im Folgemonat zu Vermögen. Und da kommt es darauf an welches andere Vermögen ihr noch habt. Ob ihr die Freibeträge von 40.000 + 15.000+15.000 € schon ausgeschöpft habt.
Es hat nen Moment gedauert bis klar war was Sache ist.
Daher keine (weitere) Nachfrage von mir.
Heisst, du hast durch die Untervermietung Einnahmen erzielt und nicht angegeben?
Tja, da wirst du mit einer Rückforderung rechnen müssen und wohl mit einer Strafanzeige.
Auch wenn die zukünftige Leistungsgewährung nichts mit der Vergangenheit zu tun hat, und du Leistungen beziehen kannst, verstehe ich dein Problem.
Kann dir aber nicht helfen um dein Problem "geheim" zu halten.
Der BGH hat gerade entschieden dass unter Umständen gar keine Erlaubnis zur Untervermietung erforderlich ist bzw der Vermieter zustimmen muss.
Aber: Offenbar wurde dir nicht gekündigt, sondern ihr habt so etwas wie eine Aufhebung des Mietvertrages vereinbart. Oder?
Warum darf das Jobcenter das nicht wissen?
Wenn du nächste Woche raus musst, wie lange war die Frist zum Auszug für dich? Hattest du genug Zeit um dir ne neue Wohnung zu suchen? Obdachlos zu sein ist bestimmt nicht witzig, in der Jahreszeit erst recht nicht.
Das kann dir so keiner beantworten. Es kommt darauf an mit wieviel Euro ihr über dem Bürgergelbedarf liegt und wie hoch die Nachforderung ist.
Wenn es soweit ist, könnt ihr für den Monat der Fälligkeit der Nachforderung einen Antrag stellen. Der Antrag muss aber im Monat der Fälligkeit gestellt werden.
Hallo.
Zu 1.: Zu kannst Bürgergeld beziehen auch ohne Wohnsitz. Du brauchst eine Postanschrift, heisst du musst jeden Tag postalisch erreichbar sein.
Zu 2.: Welche Kündigung soll das Jobcenter verlangen? Du bist doch gekündigt?
Fraglich ist ob diese Kündigung rechtmäßig ist. Der Bundesgerichtshof hat vor wenigen Tagen entschieden, das ein Mieter auch eine Nebenwirkung teilweise untervermieten darf. Az.: VIII ZR 88/22.
Du solltest dir rechtliche Hilfe holen.
Hallo,
Das Übergangsgeld ist als Einkommen anzurechnen. Es gibt keine Bestimmung für die KdU. Warum auch? Übergangsgeld ist wie Krankengeld eine Lohnersatzleistung ohne Verbindung zur KdU.