Beiträge von LoneRanger

    Ich dachte, dass hier ist ein Hilfeforum und kein Forum um seinen Frust abzulassen.

    Nur für den Fall dass du mich meinen solltest:

    Offenbar weisst du nicht wirklich wie Frust ablassen aussieht. Und ich bin sehr weit davon entfernt auch wenn ich nicht 10 Paar Samthandschuhe trage.

    Und ich frage mich wie du jetzt mit deinem Beitrag dem TE geholfen hast????

    Ich denke dass ist ein Hilfeforum. Dann hilf ihm doch bei der Beantwortung seiner nicht gestellten Frage.

    Du kannst schon schreiben Uwe, aber halt eine Frage oder um Hilfe bitten, aber das hier:

    ich bin nach spanien gefahren und siehe habe fast den ganzen urlaub zuschüsse bekommen <

    Ist nunmal nicht nur keine Frage, sondern auch offensichtlich unwahr. Und durch wiederholtes Posten wird es nicht besser.

    Hallo,

    Wenn du eine schriftliche Aufforderung zur Vorlage der Meldebescheinigung hast, besteht eine Chance dass die Meldebehörde dir die Meldebescheinigung kostenfrei ausstellt.

    Anstelle der Kontoauszüge könntest die Bank fragen ob sie dir eine Umsatzübersicht ohne Kosten geben können. Ansonsten ist es natürlich schlecht wenn du deine recht aktuellen Kontoauszüge nicht aufhebst. Das solltest du künftig auf jeden Fall tun.

    Am besten gehst du persönlich zum JC und erklärst dort deine Mittellosigkeit, und zwar genau unter Verwendung des Wortes Mittellosigkeit und beantragst einen Vorschuss.

    Es ist fraglich ob die Meldebescheinigung und 3 Kontoauszüge ausreichend sind um den Antrag überhaupt nicht zu entscheiden.

    Und nimm vorsorglich einen Kontoauszug mit, der den aktuellen Kontostand belegt um deine Mittellosigkeit zu belegen.

    Falls man dich versucht abzuwimmeln, verlange nach dem Vorgesetzten.

    Viel Glück

    Das hat nichts mit Frust zu tun, ganz bestimmt nicht, und vor allem musst du mir nicht das SGB II erklären wollen. Schau dir lieber den § 7 SGB II, Bedarfsgemeinschaft, an.

    Du willst entweder deine Hausbelastung oder dein Betthäschen vom Steuerzahler finanzieren lassen.

    Und dazu wirst du in diesem Forum keine Hilfestellung erfahren.

    Weil ihr so tut als hättet ihr nix miteinander zu tun und doch ein Paar seit.

    Und dabei die Eheähnliche Gemeinschaft versucht mit einem Mietvertrag zu verschleiern. Und dieser Mietvertrag zu Lasten eines Dritten abgeschlossen werden soll. Und sie sich natürlich nur in der Einliegerwohnung aufhält.

    Aber macht mal. Und macht euch schon mal mit dem Thema Sozialleistungsmissbrauch und Betrug vertraut. Sobald die Umschulung rum ist zieht sie dann innerhalb des Hauses um? Und du meinst das bekommt das JC nicht mit? Man kann Leistungen auch für die Vergangenheit zurückfordern.

    Das stimmt ja so nicht ganz. Es heisst vorgestern war nichts im Briefkasten, aber vielleicht gestern?

    Die postalische Erreichbarkeit muss werktäglich gegeben sein. Wenn ich also gestern nicht in den Briefkasten geschaut habe, dann ist die Abgabe dass der Brief erst heute gekommen ist doch eher falsch. Oder nicht?

    Einmal wird das klappen mit dem " hab ich heute erst bekommen", nochmal bestimmt nicht. Sonst kommt die Einladung mit Postzustellungsurkunde.

    Und die Frage an frauholle385 : Was ist daran eine Frechheit wenn du nicht nach deiner Post schaust?

    Das mit dem Antrag kann ich dir nicht beantworten. Das kommt drauf an wie dein JC das handhabt. Von wann bis wann läuft denn die aktuelle Bewilligung?

    Ich kenne es als "für einen Monat ablehnen und danach läuft die Gewährung weiter".

    Wenn ihr ab Januar wieder Bürgergeld bekommt, dann ist die Lücke von einem Monat unproblematisch, die Lücke wird mit nachrangigem Versicherungsschutz geschlossen sobald im Januar wieder die Pflichtversicherung kommt.

    Kann aber sein dass die KV sich meldet.

    Wenn du dabei Verluste machst stellt sich doch die Frage warum du das fortsetzt?

    Sofern es sich wirklich nur um den Verkauf von Gegenständen handelt die vorher schon in deinem Besitz waren, dann dürfte es sich um "Umwandlung" von Vermögen handeln, welches nicht als Einkommen anrechenbar ist.

    Deine SB geht wohl von einem gewerbsmäßigen Handel aus.

    Hmm, das müsste dann aber nochmal geprüft werden.

    Auf der Seite hier steht folgendes:

    Wegen des persönlichen Anwendungsbereichs von § 3 Nr. 36 EStG ist die Steuerfreiheit für Pflegepersonen, die keine Angehörige sind, nur zu gewähren, wenn sie eine sittliche Pflicht im Sinne des § 33 Abs. 2 EStG gegenüber dem Pflegebedürftigen erfüllen. Eine solche sittliche Pflicht kann regelmäßig angenommen werden, wenn die Pflegeperson nur für einen Pflegebedürftigen tätig wird. … „

    Steuerfreiheit hinsichtlich des Pflegegeldes besteht demnach wenn es sich bei der Pflegeperson um einen Angehörigen der pflegebedürftigen Person handelt. Bei Nicht-Angehörigen liegt Steuerfreiheit nur dann vor, wenn die Person nicht mehr als eine Person pflegt.