Wenn wirklich ein Einstellungsbescheid oder Aufhebungsbescheid erlassen wurde, könnte die Veränderungsmitteilung evtl nicht ausreichen. Ich würde vermuten das zuvor normal bewilligt war und die Aufhebung erfolgt ist um dann vorläufig zu gewähren.
Aus welchen Gründen dann keine vorläufige Bewilligung erfolgt ist könnte allenfalls nur erraten werden.
Ich würde dazu raten auf die Bearbeitung des Widerspruchs zu bestehen und gleichzeitig einen neuen Antrag zu stellen.
Unklar ist auch leider die Angabe dass man als Selbstständiger Bürgergeld bezogen hätte, sich vor 5 Monaten Selbstständig gemacht habe und seit 5 Monaten keine Leistungen mehr erbracht werden. Was denn nun? Damit kann man wohl kaum Bürgergeld als Selbstständiger bezogen haben.