Du wirst für die 2 Tage doch wohl keinen so hohen ALG I Anspruche haben dass deine Bedürftigkeit wegfällt, oder?
Also Nein
Du wirst für die 2 Tage doch wohl keinen so hohen ALG I Anspruche haben dass deine Bedürftigkeit wegfällt, oder?
Also Nein
Wenn es eine Ablehnung wäre weil du wieder über 3 Stunden täglich arbeiten kannst und du vom Alter her noch nicht ins SGB XII gehörst, dann wäre das Jobcenter zuständig.
Wenn, wenn wenn ist aber nicht.
Nun, die Bewilligung von Eingliederungsleistungen steht unter der Bedingung der Bedürftigkeit. Wenn zum Zeitpunkt der Zusage nicht klar war dass du bedürftig bist, macht das Geschehen schon Sinn.
Du kannst einen Widerspruch einreichen. Würde mir an deiner Stelle keine grossen Hoffnungen machen, denn letztendlich warst du nicht bedürftig. Davon ausgehend dass du im Monat der Gehaltszahlung gar keinen Anspruch mehr hattest.
Ah ok.
Du hattest eine Bewilligung von ?? bis ??
In welchem Monat war das Bewerbungsgespräch und die telefonische Übernahmeerklärung und wann erfolgte der Geldeingang von der Krankheitsvertretung?
Evtl. kann man anhand der Daten argumentieren.
Hallo und sorry, aber das versteht man ja nicht.
Du sprichst von Ablehnung und von Versagung, was völlig unterschiedliche Dinge sind, und dann von einer befristeten Rente.
Was denn nun konkret?
Hattest du eine befristete Rente und die Weitergewährung wurde abgelehnt oder versagt, oder solltest du zum ersten Mal die Rente beantragen?
Nun, im Gegensatz zur Arbeitsagentur ist beim JC der Bezug der laufenden Geldleistungen Vorrausetzung dafür dass du Eingliederungsleistungen, wie bei dir die Fahrtkosten, erhalten kannst.
Hattest du zum Zeitpunkt der Zusage für die Fahrtkosten schon einen Ablehnungsbescheid für die laufenden Leistungen oder kam der später?
Bei der Nachricht auf dem AB, falls das die Zusage der Kostenübernahme war, könnte es sich um eine Zusicherung handeln aus der heraus du Anspruch auf Übernahme haben könntest.
Kann man "aus der Ferne" nicht abschließend beurteilen
Hallo,
erste Frage: Bist du jünger oder älter als 25?
Warum sollte der Antrag doch nicht bewilligt werden? Was könnte dagegen sprechen?
Angenommen du bist älter als 25:
Auch wenn der Antrag noch nicht bewilligt ist. Du brauchst eine Bestätigung des zukünftigen Jobcenters das die dortige, neue Miete angemessen ist. Und als nächstes brauchst du eine Zustimmung des jetzigen Jobcenters zum Umzug. Heißt, es wird geprüft ob der Auszug aus der bisherigen Unterkunft erforderlich ist. An dieser Zustimmung hängt dann auch dran, ob du eine Kaution, Umzugskosten etc. bekommst.
Und nicht jeder "gewünschte" Umzug, bzw nicht alle privaten Umzugsgründe müssen durch die JC anerkannt werden.
Die Karenzzeit spielt noch keine Rolle bei dir da du noch keine Leistungen beziehst. Sobald dir Leistungen bewilligt werden, beginnt, dann auch rückwärts, die Karenzzeit.
Sorry für die Verzögerung wegen Wochenende
Wenn es als Einmalzahlung gewertet wird, dann erfolgt eine einmalige Berücksichtigung im Zuflussmonat. Wenn es im August zufließen würde hättest du im August keinen Anspruch.
Nur dann wenn man es als Nachzahlung werten würde, dann würde es mit 1/6 für 6 Monate berücksichtigen.
Die Regelung mit der Nachzahlung ist zum Teil neu, daher kann ich dir nicht sagen ob das hier evtl. so gesehen werden würde.
Meldest dich dann mal was bei der Sache rauskommt. Bitte
Es wird sich bei dir nicht um eine Erbschaft handeln. Es ist dann doch eher eine Versicherungsleistung. Nach meinem Verständnis. Daher wird es nicht auf das Datum des Erbfalles ankommen.
Und ja, es ist nicht einfach.
Eine Anrechnung als Vermögen würde ich nicht erhoffen. Einkommen ist normalerweise dass was innerhalb eines Monats tatsächlich zufließen. Zum Vermögen wird es erst im Monat nach dem Zufluss. So die Regel.
Daher würde ich von einem Einkommenszufluss im Zeitpunkt des Eingangs auf deinem Konto ausgehen.
Warte auf diese Bestätigung, aber nicht länger. Das JC muss das Ganze ja auch prüfen und wenn du direkt was mit einreichst ist es besser.
Wenn es als Einkommen zu bewerten ist, dann hast du für den Zuflussmonat keinen Anspruch. Zumindest wenn dein mtl Anspruch niedriger ist.
Hmmm, betriebliche Altersvorsorge ist ja meist auch etwas ähnliches wie eine Lebensversicherung. Ich kenne solche Sterbegelder nur aus eine Nebenleistung zu einer betrieblichen Zusatzversorgung.
Ich würde dazu tendieren, dass es sich dabei nicht um eine Erbschaft handelt. Denn vom Wortlaut des Gesetzes her sind auch nur wirkliche Erbschaften als Einkommen freigestellt, der Pflichtteil eines enterbten Erben ist zum Beispiel keine Erbschaft.
Vielleicht bekommst du diese Leistung auch nur deshalb weil du die Beerdigung bezahlt hast. So war es beim Sterbegeld aus der Zusatzversorgung bei meinem Dad, die wollten von meiner Mum die Rechnung der Beerdigung haben.
Ich befürchte dass es als Einkommen angerechnet wird, bin mir aber nicht sicher. Sorry
Ich würde es dem JC anzeigen dass da Geld kommt.
Vllt fällt noch jemandem etwas dazu ein.
Hallo,
Also die Lebensversicherung seinerzeit ist nicht relevant, zum einen weil es zeitlich nicht zum Bürgergeldantrag von dir passt, und zum anderen weil die Auszahlung einer Lebensversichtung nicht mit der Erbschaft zu tun hat, also es zählt nicht zum Nachlass.
Mit der Sterbegeldleistung kann ich leider noch nichts anfangen. Ist das ein Sparvertrag oder auch eine Versicherung?
Ich finde es etwas seltsam dass man sich dort auf die Erbfolge bezieht, während du dich ja aus der "Erbreihenfolge" durch Ausschlagen heraus genommen hast.
Hallo,
Wo kommt denn das Sterbegeld her? Aus einer Lebensversicherung oder woher?
Ohne diese Aussage kann die Frage nicht beantwortet werden.
Erstmal ist Einkommen und Vermögen deiner Eltern und Schwester egal. Es sei denn, das JC will die Ubterhaltsvermutung aus § 9 prüfen. Dann nicht.
Also fülle den Antrag nur mit deinen Daten aus. Das JC wird sich melden falls sie mehr wollen.
Was oder wen hast du denn im letzten Antrag angegeben?
Sofern du älter als 25 bist, bist du alleine in deiner Bedarfsgemeinschaft.
Wenn du schon irgendwas zitierst, dann gehört auch die Fundstelle dazu.
Das Guthaben fließt jetzt zu, da spielt es keine Rolle ob du im Abrechnungszeitraum teilweise keine Leistungen bezogen hast. Hättest du eine Nachforderung, würde die in voller Höhe berücksichtigt.
Und es gibt nicht auf jedes Einkommen einen Freibetrag.
Welchen Einkommensfreibetrag? Das ist doch kein Arbeitseinkommen.