Natürlich kannst du den Antrag zurückziehen. Eine schriftliche Erklärung an das Jobcenter reicht aus. Einen Paragraphen brauchst du nicht zu nennen, kannst du auch nicht, es gibt keinen.
Beiträge von LoneRanger
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Ein Blick ins Gesetz:
§ 11 a SGB II:
(1) Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind
1. Leistungen nach diesem Buch....
Die Weiterbildungsprämie ist eine Leistung nach diesem Buch.
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Stelle mal lieber einen Antrag. Bei der hohen "Fallzahl" der Sachbearbeitung würde ich nicht drauf warten dass es "automatisch" kommt.
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Keine Ahnung wofür die den Bescheid der Krankenkasse wollen.
Wie gesagt: Du hast keinen Zugriff und Anspruch aus die Unterlagen deines Vaters.
Mach eine Erklärung gegenüber dem JC dass die Unterhaltsvermutung durch den Untermietvertrag widerlegt ist und dass du tatsächlich und rechtlich keinen Zugriff auf die Unterlagen deines Vaters hast.
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Wenn du einen Untermietvertrag mit deinem Vater gemacht hast und er von dir Miete verlangt und dich nicht kostenfrei wohnen lässt, ist die Vermutung doch eigentlich bereits widerlegt.
Ihr seid keine Bedarfsgemeinschaft und du hast keinen Anspruch gegen deinen Vater auf Herausgabe dieser Unterlagen.
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Diese Frage:
- Warum wurde mein Antrag seit zwei Monaten nicht weiter bearbeitet? Gibt es besondere Umstände oder Engpässe, die zu Verzögerungen geführt haben?
wird dir nur das zuständige Jobcenter beantworten können.
Und zu 2.:
Natürlich können Minderungen festgestellt werden, die dann bei der Bewilligung der Leistungen berücksichtigt werden.
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Wenn du Gegenstände aus deinem Vermögen verkaufst, dann wird daraus kein Einkommen, es bleibt Vermögen auch wenn es sich vom Buch in Geld "verwandelt".
Du wirst es aber erklären müssen wenn das Geld auf den Kontoauszügen auftaucht. Und es sollte sich in einem Rahmen bewegen dass nicht der Eindruck entsteht, dass du gewerbsmäßig handelst.
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Einen Glasfaseranschluss braucht man aber nicht zum Überleben, da reicht ein normaler Telefonanschluss.
Und nur das ist in die Regelbedarfe eingerechnet.
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Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
Wer sich klar ausdrücken kann auch.
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Meinst du wo im Antrag man es angibt?
Da es verschiedene Vordrucke gibt kann ich das nicht genau sagen wo, wichtig ist dass du es angibst.
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"Ein einziges Sozialgericht...."
Hätte heute sonst nichts mehr zum Lachen gehabt
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Über den Bezug von Bürgergeld besteht eine Pflichtversicherung in der KV und PV.
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Musstest du 50 Euro Miete oder 50 Euro Betriebskosten selbst zahlen?
Wenn die Betriebskosten in voller Höhe vom JC berücksichtigt wurden, dann ist das Guthaben aus den Betriebskosten auch richtigerweise anzurechnen gewesen.
Kläre erstmal den Sachverhalt auf bevor du von Betrug sprichst.
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Nein, das ist nicht gesetzlich vorgeschrieben sondern wird im Einzelfall entschieden.
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Die Kommunalpolitik kann halt die Verdrossenheit noch anfeuern, ist man als Bürger doch an denen näher dran als am Bund. Wie vor einer Wahl, die ganze Zeit sieht und hört man nix und dann tauchen die Herrschaften an jeder Ecke auf nem Plakat auf und grinsen aus jeder Zeitung raus, und nach der Wahl: wieder nix.