Das hätte man wissen können dass das Thema durch ist wenn man alles gelesen hätte. Aber sei es drum.
Christina : Glückwunsch zum 2. Sieg und natürlich sind die Daumen gedrückt.
Das hätte man wissen können dass das Thema durch ist wenn man alles gelesen hätte. Aber sei es drum.
Christina : Glückwunsch zum 2. Sieg und natürlich sind die Daumen gedrückt.
Welche Möglichkeiten habe ich, um die Nachzahlung des Kindergeldes nicht als Einkommen für die aktuellen Monate zählen zu lassen und so eine finanzielle Notlage zu Vermeiden?
Hallo,
kurze Antwort: Keine.
Das Kindergeld ist jetzt zugeflossen und jetzt steht es zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes zur Verfügung.
Dürfte kein Problem werden wenn du nachweisen kannst dass es sich um die Rückzahlung von verliehenem Geld handelt. Und Nachweise hast du ja.
Nun, um mal eine Lanze zu brechen, auch wenn die 2600 €uro falsch sind.
Davon ausgehend dass es neben der Mutter noch Geschwister gab (seinen Kindern vererbt - erster Betrag) haben wir eine Erbenmehrheit an dem Objekt und einen Nießbrauch an dem Objekt.
Das könnte dazu geführt haben dass man von einer Unverwertbarkeit ausgegangen ist.....aber lassen wir das, das ist nur Spekulation
Achso, sorry. Ab dem 1.7. gelten Erbschaften im Bürgergeld nicht mehr als Einkommen. Dann hättest du was davon.
Und schönen Gruß an den Mann vom Sozialamt oder wer das gesagt hat, 2600 Euro ist falsch.
2600 Euro ist der falsche Betrag. Punkt
Wenn du sonst 850 Euro bekommst und du tatsächlich 1004 Euro ausgezahlt bekommst, dann hast du in diesem Monat keinen Anspruch.
Das Zimmer im Pflegeheim. Das waren Leistungen nach dem SGB XII. Und es geht auch nicht, wie dir in dem anderen Forum falsch mitgeteilt wurde um den Vermögensfreibetrag. Es geht um den Kostenersatz aus dem Erbe nach Paragraph 102 SGB XII. Das Sozialamt hat Anspruch auf Ersatz der Leistungen der maximal letzten 10 Jahre für deine Mama aus dem Erbe. Der hier maßgebliche Freibetrag für euch 3 Erben beträgt 3012 Euro, also umgerechnet 1004 Euro pro Erbe.
Dieses Erbe ist, sofern du die Zahlung vor dem 01.07.23 erhältst bei dir als Einkommen anzurechnen. Nach dem 01.07.23 nicht mehr.
Kommt also drauf an ob du mehr oder weniger mtl als diese 1004 Euro erhältst. Falls mehr, dann bekommst 1004 Euro weniger ausgezahlt. Falls dein Anspruch niedriger ist, dann bekommst du kein Bürgergeld.
Das Thema schwebt schon 1 Jahr über dir, etwas spät jetzt erst den Blutdruck steigen zu lassen.
Fazit: Auszahlung vor dem 01.07, dann hast du kein Geld extra zur freien Verfügung.
Hallo,
Welche Leistungen beziehst du, SGBII oder SGB XII und wie lange beziehst du diese Leistungen schon?
Wohnst du in diesem Haus?
Hat deine Mutter SGB XII Leistungen bezogen?
Die Frage nach nem Bescheid hatte ich auch schon gestellt. Leider ohne Antwort.
kleiner Tipp: Vertiefe deine Vorbereitungen sonst wird das mit der Präsentation nichts.
Dann hast du aber was verpasst. Du müsstest jedes Jahr einen Änderungsbescheid zur Rente bekommen haben wenn die Renten zum 01.07. eines jeden Jahres erhöht werden.
Da ist doch kein Guthaben. Was ein Quatsch. Ohne die 130,00 Euro "Guthaben" wäre die Nachforderung doch noch höher.
Hast du einen schriftlichen Ablehnungsbescheid? Falls nicht verlange einen und lege Widerspruch ein.
Wenn du zur Arbeitssuche kommst, dann Nein.
Und wenn du als "Tourist" oder im Rahmen der Europäischen Freizügigkeit kommst, auch Nein.
Ja, wenn der Freibetrag nicht anderweitig "verbraucht" wird.
Ja, das war gemeint. Der Wert der Immobilie kann ins Schonvermlfen gerechnet werden,sofern der Freibetrag nicht anderweitig "verbraucht" wird.
Dann erkläre das gegenüber dem JC. Es wurde vllt auch nur irrtümlich angenommen dass du anmeldest.