Dann müsste sie Steuer und SV frei sein. Und das war sie nicht, laut deiner Angabe. Was ist da nicht zu verstehen?
Beiträge von LoneRanger
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Hat das JC dir das mündlich mitgeteilt oder hast du einen schriftlichen Bescheid?
Fall du keinen Bescheid hast bestehe auf einen schriftlichen Bescheid gegen den du dann Widerspruch einlegen kannst.
Hast du bereits einen Bescheid, dann lege Widerspruch ein.
So wie du den Sachverhalt schilderst dürfte diese "Ablehnung" rechtswidrig sein, denn mit 25 zählst du nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern und bist alleine zu betrachten.
Sofern die Sache eilig ist weil du mittellos bist, könntest du auch bei dem zuständigen Sozialgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen. Die Eilbedürftigkeit dürfte sich aus deiner Mittellosigkeit begründen.
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Anhand deiner Beiträge kann ich nur vermuten dass du Ratschläge haben willst wie du ungekürzte Leistungen bekommen kannst und weiterhin deine Spielgewinne anrechnungsfrei behalten kannst. Dazu wirst du hier keine Anleitung bekommen.
Und: Du verstehst offensichtlich einige Begrifflichkeiten nicht.
Richtig ist, dass alles was vor dem jeweiligen Betrachtungsmonat zufließt kein Einkommen im Betrachtungsmonat ist, sondern Vermögen.
Gehst du aber auf einen anderen Betrachtungsmonat, zum Beispiel 2 Monate zurück, dann ist alles was in diesem Monat zugeflossen ist Einkommen in diesem Monat.
So. Einkommen und einmalige Einnahme. Das ist eigentlich kein Unterschied. Beim Einkommen wird unterschieden zwischen laufenden Einnahmen, z.B. deine Rente und einmaligen Einnahmen, z.B. deine Spielgewinne, eine Steuererstattung, Urlaubsgeld des Arbeitgebers etc. Egal ob laufend oder einmalig, alles ist Einkommen im jeweiligen Zufluß- bzw. Betrachtungsmonat.
Und bei deiner Frage nach einem Darlehen erschließt sich mir der Sinn nicht. Zum einen müsste es eine gesetzliche Grundlage für ein Darlehen in dieser Konstellation geben, die ich nicht sehe, denn du willst nur dein Konto sauber halten (deine Spielgewinne behalten?).
Ein laufendes Bürgergelddarlehen kann es nur in eng begrenzten Einzelfällen geben.
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Wenn es eine Inflationsprämie wäre, dann wäre sie Steuer und SV Abgaben frei.
Inflationsausgleichsprämie bis zu 3.000 Euro steuerfrei | Bundesregierung
Laut deinem Vortrag war sie SV Pflichtig, also keine Inflationsprämie, also Einkommen.
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Du bist unter 25, damit gehörst du noch zur Bedarfsgemeinschaft und das Kindergeld ist dir als Einkommen anzurechnen. Hat nichts mit Volljährigkeit zu tun.
Nachzulesen im Paragraph 11 SGB II
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Ich würde einreichen:
Arbeitsvertrag
Kündigung
Die letzten 3 Gehaltsabrechnungen und die Kontoauszüge der letzten 3 Monate sind wahrscheinlich eh gefordert, und dort darauf achten, dass die letzten Gehaltszahlungen drauf sind
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Das war ein Weitergewährungsantrag oder ein Neuantrag?
Im Falle eines Weitergewährungsanteages könnte es etwas bringen persönlich beim JC vorzusprechen und um einen Abschlag zu bitten.
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Du hättest deine Quelle richtig lesen sollen:
§ 1922 BGB enthält den Grundsatz, dass mit dem Tod des Erblassers und den dadurch ausgelösten Erbfall das Vermögen des Erblassers durch Von-Selbst-Erwerb auf den oder die Erben übergeht und zwar sowohl bei der gesetzlichen als auch bei der gewillkürten Erbfolge. Man spricht insoweit auch von einer Universalsukzession bzw. einer Gesamtrechtsnachfolge.
MIT DEM TOD.
Und es wird doch auch nicht rückwirkend angerechnet, sondern der Monat des Zuflusses wird neu berechnet. Es wird damit docht nichts fingiert oder verdreht. Es wird das gleiche gemacht was das JC machen würde wenn du ein Arbeitseinkommen zu spät meldest.
Erst im Juli auf deinem Konto eingeht??? Du hast es noch immer nicht verstanden, oder willst nicht verstehen. Das Konto auf dem das Erbe ist, wird zum Erbfall zu Deinem Konto. Wann Du es auf dein anderes Konto überweist ist egal.
Ich verstehe schon, du hast geerbt und suchst einen Weg das Erbe am JC vorbei zu schaffen. Aber da bin ich jetzt raus, denn du willst nicht verstehen.
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Naja, ne Quelle mit Stand 2017.
Geht es hier noch um eine echte Frage oder um theoretischer Möglichkeiten?
Bestattungskosten sind die Kosten die zuerst aus dem Erbe zu begleichen sind. Wenn dann nix mehr da ist, dann ist das Erbe Null.
Zugriff anmelden?? Nein, sorry. So ist das nicht. Mit dem Erbfall gehört das Konto dir. Die Bank weiss es nur nicht. Also musst du dich nur gegenüber der Bank legitimieren. Fertig.
Seit wann dauert es so lange bis eine Sterbeurkunde ausgestellt wird? Schließlich darf ohne Sterbeurkunde keine Beerdigung durchgeführt werden.
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Durch eine entsprechende Erklärung und zum Beispiel durch Nachweis der tatsächlichen Zahlung der in einem mündlichen Mietvertrag vereinbarten Kosten.
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Falls das ein Zitat sein sollte, sollte man auch die Quelle angeben.
Häng dich nicht so an dem Wort "Auszahlung" auf. Du kannst doch Geld auf einem Konto nicht gleichsetzen mit einem geerbten anteiligen Miteigentumsanteil zum Beispiel an einem Haus welches erst verkauft, also flüssig gemacht werden muss, damit es ausgezahlt werden kann.
Du erbst doch schließlich auch das Konto auf welchem das Erbe ist, also ist es dir zugeflossen.
Aber verschweige es ruhig solange du willst.
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Sofern das Konto schon auf dich umgeschrieben ist, bzw. du schon Zugriff hast, dann ist es doch dir schon "zugeflossen"
War der Erbfall dieses Jahr oder schon länger her?
Und hast du zum Zeitpunkt des Erbfalles schon SGB II Leistungen bezogen?
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Also was denn jetzt?
Pflichtteil oder Erbe?
Und wer bist du dass du das Geld auf deinem Konto hast und wer ist der Erbe?
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Herzlichen Glückwunsch für die tolle Beratung.
Die war falsch.
Die Karenzzeit läuft für dich aufgrund des nahtlosen Übergangs bis 31.12.2023
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Zum einen ist zu beachten, dass die Regelung nicht für Pflichtteile und Vermächtnisse und ähnliches gilt.
Der Erbfall tritt mit dem Tod des Erblassers ein, also einfach mal ohne Grund verzögert auszahlen wird nicht so einfach sein.
Und wenn du es überweisen kannst, dann hast du wohl das Erbe in deiner "Verwahrung" und willst es den Erben "vorenthalten" solange bis es "unschädlich" ist für den Bürgergeldbezug???
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Es geht doch darum deine Leistungsfähigkeit einzuschätzen. Daran musst du dich ein eigenen Interesse haben.
Und sich auf Jobs zu bewerben die man wegen der Einschränkungen nicht ausüben kann ist völlig sinnfrei, vor allem wenn es nur darum geht Aktivität zu zeigen.
Für eine realistische Vermittlung muss das Leistungsvermögen bekannt sein.
4 stellige Löhne???? auch 9.999 Euro sind 4 stellig
Es gibt keinen Berufsschutz im SGB II. Du bist verpflichtet alle zumutbaren Jobs anzunehmen um deine Bedürftigkeit zu vermindern oder ganz zu beseitigen.
Wenn du ohne Bürgergeld leben kannst kannst du gerne nach deinem hochdotierten Traumjob suchen.