Ich kenne es so, dass wenn der Med. Dienst es vorschlägt, dass dann der entsprechende Antrag gestellt wird. Dieser Vorschlag kommt nur dann wenn der Med. Dienst der Meinung ist bzw. die Prognose anstellt, dass es auf eine dauerhafte Erwerbsminderung hinausläuft.
Bei einem solchen Vorschlag wird dann der Antrag gestellt, wenn kein Vorschlag gemacht wird, dann wird auch kein Antrag gestellt.
Insofern ist es eher keine Frage ob du darauf hinweisen musst, sondern wohl eher durchgängige Praxis nur die Fälle mit einem Vorschlag zu versehen die entsprechendes "Potential" haben. Sonst müsste man ja alle zur DRV schicken.
Abgesehen davon dass die DRV sich die Begutachtung bezahlen lässt, liegt es an einer medizinischen Einschätzung dass es bei dir nicht auf Dauer ist.
Ob das JC dann den Antrag stellen wird wenn du einen entsprechenden Antrag beim JC stellst?
Spannende Frage