Dann kannst du und solltest du Widerspruch gegen alle Bescheide einlegen. Der Widerspruch kann formlos aber schriftlich und eigenhändig unterschrieben erhoben werden. Aber nicht per einfacher E-Mail !!!!
Zur Begründung gibst du z.B, an, dass du die Forderung nicht nachvollziehen kannst da du nicht die ganze Zeit abwesend warst.
Wenn du kannst, dann gibst du den Widerspruchen persönlich im Jobcenter ab und lässt dir den Eingang bestätigen.