Die Berechnung im 2. Screenshot ist falsch, sofern da kein Sonntag oder Feiertag drin ist.
Das hab ich nicht geschaut.
Die Berechnung im 2. Screenshot ist falsch, sofern da kein Sonntag oder Feiertag drin ist.
Das hab ich nicht geschaut.
Zunächst bist du selbst dem Grundsicherungsamt auskunftspflichtig, erst danach, bzw dir gegenüber, der Vermieter.
Zumindest eine Kaltmiete muss doch benennbar sein?
Hallo, du meinst Grundsicherung wegen Erwerbsminderung.
Und ja, du musst diese Auskunft erteilen.
Tja, das nächste Rätsel
Evtl dass für Januar und Februar bislang noch nichts ausgezahlt war und jetzt auch nichts kommt, was sich Ergebnis wie "alles gekürzt" anfühlt
Es sei denn, das Bürgergeld ist geringer als 10 bzw. 30 % des Regelsatzes... Oder die Miete wird direkt überwiesen und das Restbürgergeld ist geringer als die Aufrechnung.
Natürlich. Davon bin ich erstmal nicht ausgegangen, aber dass hier eine vorläufige Gewährung und eine endgültige Festsetzung vorliegt, war aus der Darstellung nicht zu entnehmen.
Wenn das erste Gespräch nichts bringt, warum nicht. Du solltest hakt vor Ort sein. Telefon ist was anderes.
Eine vollständige Aufrechnung gegen den Leistungsanspruch ist unzulässig.
Im Notfall das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen.
Falls die Vorsprache nicht direkt was bringt, teile gleich mit, dass dich der nächste Gang zum Sozialgericht führt.
Er wohnt darin und bis beginn des Bürgergeldes war es angemessen. Jetzt beim Bezug des Bürgergeldes und nichtmehr Hartz 4 ist es zu groß.
Da stimmt aber irgendwas nicht. Die qm Zahlen wurden im Bürgergeld im Vergleich zum ALG II verändert, vor allem positiv für 1 und 2 Personenhaushalte.
Und in 2023 war es im Bürgergeld egal wie groß das Objekt war, mit der Maßgabe dass er nahtlos Leistungen gezogen hat.
Wenn du umher ziehst, dann wird wohl kein Jobcenter für dich seine Zuständigkeit feststellen können.
Dann kannst du dir wahrscheinlich überall dort wo du bist deinen Tagessatz als Durchreisende abholen.
Eure Regelbedarfe sind 2 mal 506 Euro plus 357 Euro für das Kind plus die Warmmiete.
Unabhängig von Freibeträgen kannst du selbst ausrechnen wie weit weg vom Bürgergeldanspruch ihr euch finanziell bewegt.
Entschuldige bitte Vida2024_ aber wie kommt man bei einem geschätzten Netto von 2.300 Euro des Mannes und einem Elterngeld von rd 1300 Euro, also insgesamt rd 3600 Euro auf die Idee dass man einen Bürgergeldanspruch hat?
Bürgergeld soll das Existenzminimum sichern und nicht die Differenz zwischen deinem Gehalt und dem Elterngeld ausgleichen.
Schulgeld würdest du im Bürgergeld auch dann nicht bekommen wenn deine Tochter nur bei dir wohnen würde.
Es gibt kostenfreie staatliche Schulen wo kein Schulgeld zu zahlen ist. Wenn ihr als Eltern das so entscheidet, dann muss im Rahmen der Existenzsicherung dafür nicht gezahlt werden. Zahlt die Kindesmutter auch dafür? Wenn nein warum nicht?
Zusätzlicher Wohnraum weil sie 2 Tage die Woche bei dir ist? Das sieht bei der wenigen Anwesenheit eher schlecht aus, aber du kannst es probieren und einen Antrag stellen wenn du eh anteiligen Regelbedarf im Rahmen der temporären BG beantragt.
Hallo,
das klassische Wechselmodell beläuft sich auf 50:50, das habt ihr wohl nicht, daher scheidet bei dir die Gewährung des hälftigen Freibetrages Alleinerziehung aus.
Du kannst Leistungen als temporäre Bedarfsgemeinschaft beantragen, da können die anteilige Regelbedarfe für deine Tochter taggenau für die Aufenthalte bei dir gewährt werden.
An was für einen Mehrbedarf für welche Bedarfe dachtest du denn?
Hallo,
wenn denn dann schon 2 Klagen laufen und hier noch keine Entscheidung ergangen ist, vor allem keine zu seinen/euren Gunsten, dann sagt dass doch auch schon was aus.
Es fängt doch schon damit an, dass du ihn selbst als Partner bezeichnest. Und da das 1 Jahr schon abgelaufen ist, müsst ihr beweisen dass ihr keine Bedarfsgemeinschaft seit. Dies ist euch offenbar bislang nicht gelungen.
Ihr könntet einen gemeinsamen Antrag stellen und dann ist das Problem seiner KV erledigt.
Ansonsten bleibt dir nur übrig Fakten zu schaffen. Ihm den Mietvertrag kündigen, ihm kein Geld mehr geben und ihn "verhungern" lassen. Spiele es gedanklich mal durch.
Kannst du das? Wenn er dein Partner ist wahrscheinlich nicht, und dann zeigt das, dass ihr wohl doch eine Bedarfsgemeinschaft seid.
Nee, aufsetzen dass ihr mündlich eine Vereinbarung habt dass du 150 Euro zahlst. Siehe Beitrag #8
Wieso hast du auf einmal einen Untermietvertrag??
Zu Anfang hattest du keinen. Und ich hatte schon geschrieben dass das Abheben vom Konto kein Nachweis einer Mietzahlungsverpflichtung ist.
Dann hat das zeitlich gesehen nichts miteinander zu tun. Ausser auf deinem Konto sind noch mehr solcher Buchungen
In welchem Monat war der Zufluss und ab wann soll die Weiterbewilligung laufen?
Du bist hier echt auf dem falschen Trip, LR. Diese Konstellation hatte ich schon mehrfach. Ohne Nachweis einer Scheinwohnung kommst du hier in keine BG. Und den Nachweis führe mal...
Nö, sehe ich nicht so dass ich auf dem falschen Tripp bin. Das gemeinsame Wirtschaften kann auch in 2 Wohnungen stattfinden, und nicht nur in einer Wohnung.
Bin aber immer offen für gescheite Fundstellen, die ich mir gerne anschaue wenn ich wieder auf juris zugreifen kann.
Schönes WE