Wie lange seid ihr zusammen? Wenn kürzer als 1 Jahr muss das JC schon mit mehr um die Ecke kommen.
Beiträge von LoneRanger
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Das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Verantwortungs - und Einstandsgemeinschaft kann gerade nicht mit dem pauschalen Hinweis auf nicht verheiratet oder 2 Wohnungen beantwortet werden, sondern ist konkret im Einzelfall zu betrachten.
Hier fehlen viel zu viele Informationen durch den TE, sodass der pauschale Verweis auf die fehlende Ehe m.E. falsch ist.
Auch mit 2 Wohnungen und fehlender Ehe kann sehr wohl eine VEG vorliegen. Der Beweis ist natürlich schwer.
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Ich hab ja nicht ausführt dass dieser Fall passend ist, sondern dass in einem passenden Fall so entschieden werden kann.
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Nein, natürlich nicht. Ihr seid nicht verheiratet. Da kann natürlich jeder eine eigene Wohnung haben.
Was für eine Fehlinformation!!
Wenn du keine qualifizierte Antwort gegen kannst, dann lass es bitte.
Natürlich darf das im passenden Fall so entschieden werden.
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Sorry, aber diese Ablehnung ist Blödsinn. Dann dürfte man einem Mieter auch kein Öl für die Heizung als JC gewähren weil er nicht Eigentümer ist.
Es sind nunmal Verbrauchskosten. Und das Gas dürfte auch noch teurer sein.
Warum willst du ausharren. Bist du noch zu retten? Such dir einen Rechtsbeistand damit da mal Bewegung reinkommt.
Das Verhalten deines JC ist untragbar, vor allem im Winter.
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Mit welcher Begründung wurde den das Öl abgelehnt?
Ich befürchte dass dir keiner hier aus der Ferne helfen kann.
Daher mein Rat: Such dir vor Ort einen Rechtsbeistand dem du deine Unterlagen vorlegen kannst und der auch Akteneinsicht beim JC wahrnehmen kann.
Hier müsste dringend was passieren damit du nicht im kalten sitzt, notfalls mit einem Eilverfahren vor dem Sozialgericht.
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Das war vllt ein Fehler.
Hast du einen Kostenvoranschlag eingereicht?
Ohne wirklich den kompletten Sachverhalt zu kennen wäre es langsam an der Zeit dass anständige Temperaturen in der Wohnung wären.
Und ich weiß nicht ob du das Ganze zielstrebig genug verfolgt. Seit Monaten ohne Ergebnis, geschweige denn ein Zwischenergebnis.
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Da hatte ich schon zu geschrieben.
Weiss dein Vermittler den genau wie es bei dir mit der Mobilität aussieht? Wenn nicht musst dich nicht wundern dass du Eigenbemühungen nachweisen musst.
Sprich mit deinem Arzt und dann mit deinem Vermittler.
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Hmmm. Bin kein Arzt aber habe auch so meine Probleme mit mehreren Bandscheibenvorfällen.
Frag mich ob du richtig mit Schmerzmitteln versorgt bist. Diclo ist recht niedrig, aber wie gesagt. Ist Arztsache.
Ist halt auch die Frage wie alt du bist.
Evtl. bist du jenach dem im SGB XII besser aufgehoben, das müsste aber durch das JC beim Ärztlichen Dienst abgeklärt werden, denn die Frage ist doch, ob du noch 3 Stunden am Tag Erwerbsfähig bist.
Falls dein Arzt dir sagt, dass die Prognose bei dir eher schlecht ist dass der Schmerzlevel runtergeht, solltest das Gespräch mit deinem Vermittler suchen.
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Bist du denn ausreichend mit Schmerzmitteln eingestellt? Wenn du nicht zu Terminen gehen kannst, wie regelt du deinen sonstigen Tagesablauf? Machst du Physio?
Nochmal: Du sollst bei dem Gespräch nicht arbeiten sondern sprechen. Du solltest, wenn du das Gespräch absagst für diesen Tag eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung haben.
Ansonsten wäre die Frage ob deine Erwerbsfähigkeit durch das JC in Frage gestellt wird oder eine ärztliche Begutachtung angedacht ist.
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Ich denke du hast seit Ende Oktober einen Rechtsbeistand?
Was tut er bzw, warum tut sich nichts? Das Thema ist nicht neu.
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Du bist arbeitsunfähig erkrankt oder bist du Bewerbungen schreiben erkrankt? Sich bewerben ist nicht arbeiten.
Das ist genauso bei den Versprechen im JC. Da nützt im Normalfall die AU auch nichts, weil man dort nicht arbeiten soll, sondern vorsprechen.
Was anderes gilt nur wenn man Wegeunfähig ist.
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Ich würde ja noch weniger Angaben machen.
Die Glaskugeln sind gerade zur Politur.
So kann das niemand beantworten.
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Als Student hat er kein Anspruch auf bürgergeld.
Sagt wer? Ist so falsch.
Als Student der bei seinen Eltern (Elternteil) wohnt hat er Anspruch auf Bürgergeld wenn er
Entweder Bafög tatsächlich bezieht
Oder Bafög nur deshalb nicht bekommt weil Einkommen und/oder Vermögen angerechnet wurden,
Oder wenn ein Bafög Antrag noch nicht abschließend bearbeitet wurde.
Auf das Einkommen auf den Job gibt es solange er unter 25 ist, noch einen erhöhten Grundfreibetrag von bis zu 520 Euro.
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Hallo,
das ist doch keine Nötigung. Eine Nötigung ist eine Straftat.
Das ist lediglich Gesetzesvollzug. Und du bist ja älter als 63 Jahre.
§ 12a Vorrangige Leistungen
Leistungsberechtigte sind verpflichtet, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist. Abweichend von Satz 1 sind Leistungsberechtigte nicht verpflichtet,1.bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen
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Der Beitrag auf buerger-geld.org ist falsch.
Das ergibt sich aus § 11 b SGB II.
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Hallo,
Das Stipendium wird doch dafür sein dass du während der Weiterbildung deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst, oder?
Falls ja, warum solltest du das Bürgergeld einfach so behalten können, wenn doch auch genau das für deinen Lebensunterhalt ist.
Ob in Raten oder nicht ist doch egal.
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Ihr seid eine Haushaltsgemeinschaft.