Beiträge von LoneRanger

    Dann bildet ihr keine Bedarfsgemeinschaft. Diese geht nur bis 25.

    Aber das JC wird prüfen wollen ob im Rahmen eurer Haushaltsgemeinschaft gegenseitig Unterhalt leistet.

    Und eine eigene Wohnung bedeutet nicht dass man eigenständig ist.

    Aber: wenn du sagst dass du nur Nebenkosten willst und solltest du dann einen Mietvertrag mit Kaltmiete mit ihr schließen, könnte darin ein Vertrag zu Lasten Dritter liegen der dann sittenwidrig ist.

    Im Bürgergeld ist die Unterkunft mit drin, aber gerade vom Begriff her kein Wohngeld.

    Wohngeld hat aber auch lange Bearbeitungszeiten. Musst halt schauen wie du das hinbekommst.

    Du kannst für Januar das Darlehen beantragen und ab Februar auf Bürgergeld verzichten mit dem Hinweis das du Wohngeld beantragst.

    Ob sie dich auffordern werden? Tja, gute Frage. Müssten sie, ob es auch passiert??

    Hallo,

    Das Zuflussprinzip gilt für den ganzen Monat, daher ist es zunächst egal an welchem Tag im Monat das Gehalt auf deinem Konto eingeht.

    Wirst du mit deinem Gehalt dann noch Anspruch haben?

    Am besten beantragst du für Januar 24 ein Darlehen nach § 24 Absatz 4 SGB II.

    Wohngeld hat grundsätzlich Vorrang. Es sollte dann halt auch genug sein. Wenn das nicht reicht dann doch Bürgergeld.

    Sonst geht es dir gut? Ich glaub es hakt.

    Du hast vielleicht am Sankt Nimmerleinstag einen neuen Job. Der ist aber nicht der Beruf den du vllt mal gelernt hast, sonst bräuchtest du kein Selbststudium. Und ein Selbststudium ist der perfekte Befähigungsnachweis.

    Ich vermute dass du mit der Geschichte von dem Job Bürgergeld abgreifen willst und schauen willst wie du deine Ruhe dabei hast.

    Und zack, nach ein paar Monaten wird das dann doch nix mit dem Job. Weil die verschiedenen Faktoren nicht gepasst haben.

    Erzähl hier nix vom Storch.

    F1: Wieso hat man Position #8 nicht angerechnet? Die Gutschrift ist wie #5 am 30. gutgeschrieben worden.

    Gute Frage. Keine Ahnung,

    F2: Bei den Verkäufen über den Account von meinem Vater, waren wohl ein paar CDs und Fahrradzubehör (28,-) von mir dabei. Ob ich für das Zubehör noch die Rechnung auf meinen Namen da habe, werde ich später mal prüfen. Die CDs wurden mir vor gefühlt 20 Jahren selbst geschenkt... Würde es am Sachverhalt etwas ändern?

    Ja, würde was ändern. Denn es wäre Verkauf deines Hausrates.

    Ob man deinem Vortrag folgt? Kann ich nicht einschätzen.

    F3: und mit Hinblick auf Weihnachten, besser kein Geldgeschenk (in der Vergangenheit waren es 100,-) von den Eltern annehmen?

    Alles was in Geld zufliesst ist Einkommen. Geschenke in Geldeswert sind kein Einkommen. Lass dir statt Geld einen "Gegenstand" schenken.

    Hallo,

    Davon ausgehend dass deine Angaben zutreffend sind und vor allem belegbar sind, dürfte es sich hierbei teilweise nicht um anzurechnendes Einkommen handeln.

    Nr 1: ist nur ein durchlaufender Posten

    Nr 2 und 3 Verkauf von als Vermögen geschütztem Hausrat. Wird geschütztes Vermögen zu Geld gemacht wird es dadurch nicht zu Einkommen.

    Nr 4 und 5: Die Kosten für DHL sind nur durchlaufende Posten und kein Einkommen. Der Anteil als "Bezahlung" für das erledigen ist Einkommen.

    Nr 6 bis 8: ist Einkommen da du es behalten darfst und es entweder "Lohn" oder ein Geldgeschenk ist.

    Du kannst Widerspruch einlegen und die "Einnahmen" entsprechend erklären und belegen.

    Das genauere zu den Terminen wird dir nur dein JC beantworten können, alles andere wäre nur ein Blick in die Glaskugel. Wenn du weisst was ich meine.

    Was ist an Unterstützung zur Arbeitssuche und Arbeitsaufnahme nicht konstruktiv?

    Du musst dich auf die neue Tätigkeit im Selbststudium vorbereiten? Also brauchst du doch Unterstützung. Aber die willst du nicht.

    Eine Zusage für vllt im Sommer? Dann kannst du doch locker bis dahin jeder möglichen und zumutbaren Arbeit nachgehen, die das JC dir zuweist bzw vorschlägt.

    Es gibt Selbsthilfepflichten im SGB II.

    Das solltet ihr auch aufsetzen und beim JC einreichen. Ist halt die Frage ob es anerkannt wird.

    Was soll es mehr geben?

    Den Regelbedarf für Essen, Trinken Haushaltsstrom, Bekleidung, Mobilität etc.

    Die Kosten für Unterkunft und Heizung. Und dann sofern zutreffend Mehrbedarfe bei z.B. Alleinerziehenden, kostenaufwändige Ernährung etc.

    An was dachtest du denn?

    Wenn du in der Vergangenheit Miete gezahlt hast, dann habt ihr wohl einen Untermietvertrag. Der muss ja nicht schriftlich sein.

    150,00 Euro sagst du, der Rest der Kosten fällt in den Regelbedarf.

    Dein Problem wird sein den Nachweis zu führen, mit dem Abheben des Geldes allein kannst du den Nachweis nicht führen, denn es sagt nur dass du Geld geholt hast, nicht dass du damit Miete gezahlt hast.

    Am besten wäre es, wenn die Zahlungen an deine Mutter über die Konten gelaufen wären.