Beiträge von LoneRanger

    Hast du die neue Stelle nur in Aussicht oder hast du sie fest?

    Falls du sie nur in Aussicht hast, dann hast du derzeit nix, oder?

    Dann kann es doch nicht schaden die Termine wahrzunehmen.

    Woher weisst du denn dass die Termine sinnlos sind? Grundsätzlich gibt es auch Möglichkeiten zur Unterstützung bei einer Arbeitssuchen und Arbeitsaufnahme.

    Warum willst du das nicht annehmen?

    Der Verweis von Trixx76 ist nur teilweise richtig. Wenn du eine Einladung zu einem Gespräch bekommst und dem nicht nachkommst und keinen wichtigen Grund hast, wird eine Minderung von 10 % des Regelbedarfes für 1 Monat verfügt.

    Hallo,

    es sind nicht 3 Wochen sondern 21 Werktage. Sonntage und Feiertage zählen nicht mit. Also mit Feiertagen drin wie jetzt Weihnachten und Neujahr auch mehr als 3 Wochen.

    Aber, auch wenn sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, gibt die Erreichbarkeits-Verordnung im Regelfall keine längere Zeit her.

    Kurze Antwort:

    Wenn du zum Zeitpunkt der Gutschrift im laufenden Bezug bist: Nein

    Etwas anderes gilt nur wenn die Miete unangemessen ist und zuvor abgesenkt wurde und du einen Teil der Miete selbst zahlen musstest.

    Das hat aber nicht mit einer Einkommenanrechnung zu tun die dazu führt dass dein Auszahlungsanspruch niedriger als die Miete ist.

    Hallo,

    wenn das Jobcenter veranlasst, dass eine medizinische Untersuchung durch den Dienst der Agentur für Arbeit erbracht werden soll, muss man die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden, damit der ärztl. Dienst der BA ggf. Untersuchungs- / Diagnoseberichte anfordern kann. Wenn ein ALG-II-Empfänger aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, eine Tätigkeit von mindestens drei Stunden auszuüben, wird der Gesundheitszustand geprüft. Bei bestätigter gesundheitlicher Einschränkungen wird dann an das Sozialamt verwiesen, da man nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Weitere Folge ist ein Antrag beim Rentenversicherungsträger bezüglich einer Erwerbsminderungsrente, ungeachtet dessen, ob man die Voraussetzungen zum Erhalt einer Erwerbsminderungsrente erfüllt oder nicht. Hierbei geht es nur um eine weitere Feststellung einer Erwerbsminderung, die das Amt für Soziales fordert.

    Wo steht etwas vom ärztlichen Dienst der BA? Nirgends.

    Ansonsten beantwortet das nicht die Frage des TE.

    Dieser sollte erstmal die Frage von Turtle beantworten, dann weiss man mehr.

    Na dann sieht es doch so aus, dass du bereits "nur" mit der Heimatmiete noch im Leistungsanspruch drin bist.

    Dann wirst du für alles weitere mal das Gespräch mit deinem Fallmanager, oder wie die bei deinem JC heißen, ins Gespräch gehen müssen.

    Wobei es dann auch die Frage ist, ob du, für den Fall dass du an den Arbeitsort in der Zukunft umziehen solltest dann dort noch bedürftig sein wirst?

    Nun,

    bist du alleine oder mit Familie ? 1.500 € Brutto bei Vollzeit? Dürfte unter dem Mindestlohn liegen.

    Unterstellt dass du alleine bist dürften das Netto ca 1.150,00 € sein. Dieses Einkommen ist noch zu bereinigen um den Grundfreibetrag von 100,00 € und dann noch um den Erwerbstätigenfreibetrag von 248,00 €.

    Danach müsste sich das anzurechnende Einkommen auf 802,00 € belaufen.

    Da bleiben nach Abzug des Regelbedarfes noch rd 300,00 € für eine Miete über. Wie hoch ist deine "Heimatmiete" ?

    Dann könnte die Bedürftigkeit durch den Job tatsächlich nicht beendet sein.

    Genau der Zettel war bei unserem Weiterbewilligungsantrag auch dabei.

    Die Anlage VM haben wir daraufhin NICHT ausgefüllt und der Antrag wurde genehmigt.

    Glück gehabt. Bzw. dein JC handhabt das anders.

    Vom Wortlaut des Gesetzes ist die Anlage bei jedem Weitergewährungsantrag vorzulegen. Wenn das jeweilige JC darauf verzichtet, ok.

    Ich würde mich aber nicht jedes Mal drauf verlassen.

    Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954)
    § 2 Grundsatz des Forderns

    (1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere einen Kooperationsplan abschließen. Im Rahmen der vorrangigen Selbsthilfe und Eigenverantwortung sollen erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen eigene Potenziale nutzen und Leistungen anderer Träger in Anspruch nehmen.
    (2) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.


    Wenn du für 450,00 Euro rundum versorgt bist, dann reicht ja der Regelbedarf von noch 502 Euro.

    Ansonsten falscher Ansatz von wegen was dir zusteht. Es soll den Bedarf decken den du nicht selbst decken kannst. Davon schreibst du nix.

    Nach 11 Monaten Arbeitslosigkeit bzw während dieser Zeit gab es ausreichend Zeit deiner Selbsthilfeverpflichtung nachzukommen um deine Bedürftigkeit zu beseitigen oder zu mindest zu verringern.

    Hallo,

    Sehr viel Text und vieles am Rande des Bürgergeldes.

    Daher zunächst ein paar Fragen:

    Ist der Dienstwagen noch vorhanden, wird er noch benutzt und steht er noch auf der Gehaltsabrechnung. Falls alles zutrifft, dann ist die Anrechnung richtig.

    Die Anrechnung des Weihnachtsgeldes ist grundsätzlich richtig.

    Auch die Anrechnung der Steuererstattung ist grundsätzlich richtig, auch wenn es Steuer 2021 ist.

    Und du musst die Begriffe Einkommen und Vermögen trennen. Einkommen ist alles was zufliest, wie Weihnachtsgeld oder Steuererstattung. Vermögen ist das was schon da war. Also nicht Vermischen.

    Die Steuererstattung gehört auch nicht der Behörde, das ist Quatsch. Es sind Mittel die euch für den Lebenunterhalt zur Verfügung stehen, und die müsst ihr einsetzen.

    Bekommt ihr aktuell Leistungen?

    Soviel erstmal in diesem Moment.

    Hallo,

    Ob du deiner Mutter Geld für Lebensmittel gibst interessiert in dem Zusammenhang nicht. Wenn dir Leistungen bewilligt werden wird der Regelbedarf berücksichtigt, und in diesem ist die Ernährung berücksichtigt. Strom ist auch im Regelbedarf drin.

    Wenn du angibst dass du etwas zur Miete gibst, solltest du das auch belegen können. Ohne Nachweise wird das sonst nichts.

    Und ob deine Mutter dich unterstützt, das kannst nur du wissen und wäre auch anzugeben. Falls sie das tatsächlich nicht tun sollte, kannst du eine entsprechende Erklärung deiner Mutter vorlegen.

    Moin,

    Wenn du im Antrag erklärst dass du über kein erhebliches Vermögen verfügt, muss du eine entsprechende Selbstauskunft vorlegen. Also die ausgefüllte Erklärung ohne Belege. Belege muss du nur nach Aufforderung einreichen.

    Vgl §12 Absatz 4 SGB II