Beiträge von Toetje

    Um die knappe (richtige) Antwort von Turtle zu vervollständigen: Es ist natürlich logisch, dass eine Trennung exakt zum Ende des Probejahres Fragen aufwirft. Das neue Wohnungsangebot sollte also schnellstmöglich (vor Unterzeichnung des Vertrages) dem JC vorgelegt werden, damit das JC die Angemessenheit bestätigt und damit auch dokumentiert ist, dass ihr keine BG mehr seid. So lange wie ihr noch in einer Wohnung lebt, dürfte der Beweis, dass ihr tatsächlich keine BG seid, schwer zu führen sein, und nach Ablauf des Probejahres muss der Beweis durch die Kunden geführt werden.

    Wir befinden uns hier im Bürgergeld und nicht im SGB III Forum - das mal vorab. Und ja, es ist schon möglich Bürgergeld zu beziehen, wenn man immatrikuliert ist, Es sind Ausnahmeregelungen, sicherlich, aber es ist möglich. Sag doch einfach, dass es Dir nicht bekannt war, dass es Ausnahmen gibt. Was ist so schwer daran?

    Tut mir leid, ich verstehe beim besten willen nicht, was Du uns erklären willst. Erkläre doch mal bitte in Ruhe die Situation nun: 1. von Dir selbst plus Tochter und 2. von deiner Frau (die hat sich vom Freund wieder getrennt?!)

    Und dann bitte mal in Ruhe erläutern was ihr vor habt.

    Danach die möglichen Probleme für die 3 Wochen Übergangszeit? Oder was willst Du wissen?

    Es kann zwar ganz gut sein, dass Deine Kinder selbständig genug sind - ich glaube Dir das wohl. Aber in dem Moment, in dem man für so eine Entscheidung noch von anderer Seite Hilfe benötigt (hier: die Finanzierung), tut man gut daran, im Vorfeld zu klären, was, wie und in welchem Umfang möglich ist. Hättet ihr keine Unterstützung durch den Staat nötig, wäre das Thema keines.

    Die Kinder wohnen erst seit Montag dort, und anmelden konnten wir sie erst gestern. Die Wege zu den Ämtern stehen also noch an.

    Dies konnte hier natürlich niemand wissen, es hörte sich anders an. Und die Kinder sind natürlich erstmal immer noch minderjährig und ein Auszug vor dem 25. Geburtstag ist immer problematisch, zumindest, wenn man noch Leistungen vom JC begehrt.

    Es wäre richtig gewesen, diese Planung im Vorfeld mit dem Jobcenter und ggfs. auch mit dem Jugendamt abzustimmen. Deine Kinder werden an Ihrem neuen Wohnort selbst einen Antrag stellen müssen, und ihr/Du als Eltern werdet in Sachen Unterhalt geprüft, soweit das JC die Notwendigkeit des Umzuges sieht. Da das Kind aber "schon in den Brunnen gefallen" ist, wird vermutlich keine Zustimmung zum Umzug im Nachgang erteilt werden. Für so einen Umzug wird auch regelmäßig die Zustimmung des Jugendamtes eingeholt (Bei uns zumindestens).

    gibt es einen stichhaltigen Grund, warum die Kinder woanders zur Schule gehen? - Wenn ihr derzeit den vollen Regelsatz für eure Kinder bezieht und dem Jobcenter nicht mitgeteilt habt, wie eure derzeitige Situation aussieht, riecht das erstmal nach Sozialhilfebetrug. Aber um genau nachvollziehen zu können, wie sich eure Situation darstellt, musst Du schon etwas ausführlicher werden.

    Hallo,

    ich habe den Eindruck, dass Deine Problematik zu komplex für dieses Forum ist - es gibt ja noch mehr Baustellen, als "nur" die Frage, was mit Deinem Antrag ist. Diese Frage wird hier aber auch niemand wirklich beantworten können. Wenn es dort allerdings nicht voran geht und Dein Sachbearbeiter tatsächlich solche "Tipps" gibt, dann kannst Du Dich berechtigterweise beim Vorgesetzten oder der Geschäftsführung beschweren. Ob ansonsten alles komplett ist, wird Dir hier niemand aus der Ferne sagen können.

    Ich würde Dir empfehlen, Dir Hilfe z.B. bei der Caritas, AWO oder einer ähnlichen Sozialberatungsstelle zu holen. Dort bist Du mit deiner Gemengelage an Problemen vermutlich besser aufgehoben. Viel Glück!

    Ja, es würde gehen, du musst die Unterlagen (Bescheinigung) zum Antrag vorlegen. Da wir hier natürlich nicht die Gesamtumstände kennen, ist die Entscheidung natürlich nicht einfach abzusehen. Aber auch dann wird dein zuständiger Arbeitsvermittler Dich für die Übergangszeit vermitteln wollen. Was ja auch Sinn der Übung ist.

    Es muss die Bescheinigung über den Studienabschluss vorgelegt werden, mit dem Inhalt dass alle Prüfungen abgelegt wurden eine Exmatrikulation aber erst zum ???? erfolgen kann. Unter dieser Voraussetzung kann Bürgergeld gewährt werden. Bis zur Aufnahme der Tätigkeit im Oktober spricht aber natürlich auch nichts gegen eine Aushilfstätigkeit bis dahin. Wenn ich nur Deine Antwort lese, hoffe ich jedoch, dass Du in Deiner Tätigkeit nicht viel frei formulieren musst....