Hallo danke für die Antworten . Auf der Webseite der Bundesagentur für Abeit stehts halt etwas anders.
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arb…antrag-bescheid
wie z,b 3 Monate Kontoauszüge nicht 5 Monate so unter dem Motto der hat eh was zu verbergen oder
- Mietvertrag, Heiz- und Nebenkostennachweis
und nich wie man mir am tel sagte die letze Mieterhöhungsmitteilung die dem Amt bereits vorlag da die Bescheide schon danach geändert wurden und
eine Mietbescheinigung reicht nicht aus...
und auch keine Statements wovon man bisher lebte bei all da komm ich mir irgndwie vor als gläsern.
Alles anzeigen
Naja, mit den Kontoauszügen ist das so eine Sache. Bislang gibt es meines Wissens nur Urteile, die aussagen, drei Monate darf man verlangen. Diese kommen aber so zustande, dass die Behörde drei Monate verlangt hat, der Antragsteller hat geklagt und verloren. Sprich: über einen längeren Zeitraum hatten die Gerichte nicht zu entscheiden, so dass die Aussage "3 Monate dürfen verlangt werden" nicht zugleich bedeutet "für einen längeren Zeitraum dürfen Auszüge nicht verlangt werden".
Klar ist in meinen Augen, dass jedenfalls bei Anhaltspunkten für verschwiegenes / verschleiertes Vermögen deutlich mehr verlangt werden darf, wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt (auch Auszüge für einige Jahre).
Ich wäre auch zu einer Wette bereit, dass die meisten Gerichte die Anforderung von 6 Monaten auch ohne solche Anhaltspunkte ebenfalls für völlig unproblematisch erachten würden.
Bei so einigen Gerichten würde wohl auch ein Jahr ohne sonstige Gründe durchgehen, da manches Einkommen bzw. Vermögen nur in diesem Zeitraum ersichtlich wird (häufiger Fall zB. Dividenden von Genossenschaftsanteilen werden jährlich ausgeschüttet).
Ps ich sehe es so wenn man nichts vom Amt erhält und bezieht unterliegt man auch nich den Vorschriften des SGBII und somit ist es belanglos wovon man vor dem Antrag in der Zeit ohne staatliche Hilfe lebte ob man einen Job oder Mini Job hatte ob durch Rente oder Unterstützung durch Freunde oder Verwandte......
Das ist ansatzweise durchaus richtig, einige Dinge sind aber eben doch von Belang und wirken ja in die Gegenwart fort.
Insofern darf rückwirkend durchaus geprüft werden, es kann aber natürlich keiner verlangen, dass Du wie ein Sozialhilfeempfänger lebst, solange Du keine Leistungen beziehst. Man kann aber schon verlangen, dass die Hilfebedürftigkeit beispielsweise nicht mutwillig herbeigeführt wird, indem man unmittelbar vor Antragstellung die ersparten 50.000 Euro den Kindern schenkt.
Man kann durchaus auch nachfragen, warum vor zwei Monaten 20.000 Euro in bar abgehoben worden und ob die eventuell zu Hause unterm Kopfkissen liegen, obwohl kein Bargeld angegeben wurde.
So gibt es einige Beispiele und an dem, was von Dir verlangt wird, sehe ich nichts, was wirklich problematisch wäre.