Du solltest auf jeden Fall Widerspruch einlegen, ich denke aber auch, dass ein Anwalt unnötig ist. Ich halte es für unsinnig, diesen einmaligen Gewinn als "Schwankendes Einkommen" anzusehen und einen vorläufigen Bescheid zu erlassen.
Allerdings: Einsätze für Lose, mit denen man nicht gewinnt, sind nicht abzusetzen. Ich meine sogar, dass es BSG-Rechtsprechung gibt, wonach Einsätze gar nicht in Abzug zu bringen sind.
Dennoch, wie gesagt, sehe ich sehr gute Chancen für Dich, vor allem, wenn Du ohnehin nicht mehr spielst.