Nun, vielleicht ist die Bekannte auch nicht ganz ehrlich. Das weiß ich ja nicht - Schulbildung? Erkrankungen? Beruflicher Werdegang die das vielleicht erklären würden.
Es soll natürlich auch Fälle geben, wo bewusst Stellenangebote nicht ernstgenommen werden.
Du könntest deine Bekannte ja fragen. Wenn du mich fragst, arbeiten ist mehr als nur Geld verdienen.
Beiträge von Inga
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Hallo Hanuta,
ich bin ein Laie, daher schreibe ich keine Fakten, sondern so wie ich das verstehe.
Ich selber kann mir nicht vorstellen, dass dies nicht so ohne weiteres möglich ist. Meine Gedanken liegen hierbei ob man sich selbst in die Bedürftigkeit gebracht hat, was ja - wenn du die Arbeitsstunden reduzierst dann tust.
Zum einen solltest du, finde ich, auch beachten, dass man eben auch alles von sich Preis gibt, was zur Errechnung eben dazugehört und das in regelmäßigen Abständen. Auch sind sonstige Einnahmen wie Geldgeschenke über Betrag X anzugeben eventuelle Rückfragen, wieso dein Konto Einkommen aufweist, solltest du ebenso im Kopf haben. Es hat nichts damit zu tun, das man etwas zu verbergen hat! Ich verstehe die Notwendigkeit und sie ist wichtig.Ich finde den Status des Leistungsbeziehers nicht toll, auch wie er oft gesellschaftlich betrachtet wird. Ob zurecht oder nicht, entscheidet jeder Mensch für sich selber. Wenn ich es ändern könnte, würde ich jederzeit die Möglichkeit für meine Unkosten selber aufzukommen dem Leistungsbezug vorziehen.
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Oh, mir ist durchgegangen - dass wir OHNE es bisher schriftlich zu haben, von einer positiven Erbschaft ausgehen. Natürlich verlasse ich mich nur auf Fakten und warte auf jeden Fall die Vermögensaufstellung ab.
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Hallo Luca, vielen herzlichen Dank für deine Antworten! Ich konnte leider vorher nicht antworten, aber jetzt
Es wäre schön, den genauen Inhalt des Berliner Testaments zu kennen. Das Pflichtteilsrecht der Abkömmlinge, zu denen du gehörst, wird jedenfalls durch ein Berliner Testament nicht ausgeschlossen. Das richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB):
Im Testament steht, dass der/die Überlebende Alleinerbe wird. Eine Strafklausel gibt es nicht und ich bin das einzige Kind meines Vaters. Sollten noch Informationen benötigt werden, werde ich sie gerne ergänzen.
Um was für eine Rente handelt es sich? Rente wegen dauerhafter voller Erwerbsminderung, Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit, vorgezogene Altersrente, andere Rente, wenn ja, welche genau? Wie hoch ist die Rente in etwa? Wird in dem Bescheid des Jobcenters ausgewiesen, dass du keinen Leistungsanspruch hast, sondern ggf. nur ein Teil deines Einkommens auf deine Kinder übertragen wird?
Auch wenn du schreibst, du lebst von deiner Rente, ist m.E. zunächst klärungsbedürftig, ob du von Leistungen des Bürgergeldes ausgeschlossen bist oder ggf. doch beziehst. Beziehst du nämlich keine Leistungen, findet § 33 SGB II - das ist eine Vorschrift, mit der Ansprüche von Leistungsbeziehern kraft Gesetzes auf das Jobcenter übergehen - keine Anwendung:Ich beziehe dauerhafte volle Erwerbsminderungsrente i.H.v. 834Euro. Das Einkommen setzt sich wie folgt zusammen:
RenteUVG
KiGeld
Meine Kinder haben jeweils einen Bedarf von 156Euro. Ich werde in allen Rechnungen nicht berücksichtigt, da ich meinen anteiligen Bedarf, durch meine Rente decke. Ich habe auch einen Leistungsbescheid, wo es drinstehst. Ich hab zwar meine Unterlagen alle fein säuberlich nach Zeichen sortiert, aber das ist soo viel, dass ich leider genau DEN Bescheid nicht finde :-/Ich hoffe, ich konnte die Fragen so beantworten, dass man damit arbeiten kann?
Herzliche Grüße und vielen lieben Dank für die nette Hilfestellung
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Guten Tag,
ich habe mich durch verschiedene Gesetzestexte und Leitfäden gelesen. Auch Erbfälle habe ich mir durchgelesen, jedoch waren die Faktoren dabei immer andere. Da ich nicht weiß,wie und wann Faktoren einen Fall verändern, wäre es sehr lieb, wenn ihr mir helfen könntet.
Ich bin Rentnerin und lebe mit meinen Berufsschulkindern in einem Haushalt. Beide Beziehen Bürgergeld, ich bestreite meinen Anteil von meiner Rente.
Nun verstarb mein Vater. Es gibt ein Berliner Testament (mit neuer Frau). In erster Instanz wurde ich enterbt. Nun hatte ich gelesen, dass mir dennoch ein Pflichtteil zusteht und ich da ich zur Bedarfsgemeinschaft gehöre, meinen Pflichtteil geltend machen muss.
Ich habe nun einen Anwalt aufgesucht, der nun alles in die Wege leitet und wir einen Überblick darüber bekommen umd welchen Vermögenswert es sich handelt.
Nun habe ich von Schonvermögen, Freibeträge, Einkommen, Vermögen, Einkommen wird ab 07/23 als Vermögen gerechnet, von 15000Euro und PKW Zuschuss, 6Monate keine Leistungen etc.pp gelesen und ich gebe es ehrlich zu, es verwirrt mich alles so sehr.
Was genau stimmt denn jetzt? Gibt es ganz konkrete Zahlen oder sind alles Ausnahmen von Ausnahmen? Meine Anwältin geht von einer größeren 5stelligen Summe aus. (Fakten haben wir aber wie i.a noch keine). Sie kann mir allerdings auf all diese Fragen keine Antwort geben, da sie sich darin nicht auskennt.
Daher meine Fragen hier, vielleicht beantwortet sich die ein oder andere Frage, durch eine vorherige.
- welches Datum ist wichtig? Todestag oder Auszahlungstag?
- da ich mit zur BG gehöre, spielt es sicher keine Rolle ob ich Leistungen beziehe oder nicht?
- gibt es einen Prozentsatz oder eine konkrete Summe die auf jeden Fall behalten werden darf? Und ist diese abhängig wem diese in der BG zusteht?
- stimmt es, dass 6 Monate lang kein Leistungsbezug stattfindet, sofern vom Erbe dieser zeitraum i.H des Leisrungsbezugs gelebt werden kann? (Was ich sehr gut fände)
- stimmt es, das 15000Euro behalten werden dürfen, 750Euro für Haushalt und 7500Euro für ein Auto? Wenn ja, gilt dies pro Mitglied der BG oder für alle?
- oder stimmt dies alles nicht und es muss der Einzelfall betrachtet werden?
- oder stimmt dies alles nur teilweise und es gibt ein dickes aber? Welches Aber muss berücksichtigt werden?
Ihr Lieben, ich würde mich sehr freuen, wenn es vielleicht machbar dadurch wäre, vom Amt wegzukommen. Wäre dies auch machbar? Gibt es Auflagen die zu berücksichtigen sind? Und darf ich iwann, wenn es nicht mehr anders geht, auch wieder Leistungen beantragen? Also nicht gemeint, das ich in 2 Monaten das Ganze Geld (wenn es denn überhaupt so sein sollte) verpulvere und dann wieder Leistungen beziehen möchte. Ich wäre schon gern so lang es geht, weg vom Amt.
Fragen über Fragen, ich bedanke mich sehr, dass ihr soweit gelesen habt und natürlich auch für Antworten.