Beiträge von Schorsch

    Die Apostille bestätigt doch, lapidar ausgedrückt, nur die Echtheit der Urkunde.


    Ist damit auch wirklich die Anerkennung der Ehe nach deutschem Recht verbunden?

    Rechtlich im Regelfall nicht nötig. Ordnungsgemäß im Ausland geschlossene Ehen werden in Dt. grds. anerkannt und sind somit auch nach deutschem Recht wirksam. Eine Eintragung ins deutsche Eheregister und die deutsche Eheurkunde sparen im Regelfall nur die Übersetzung und Beglaubigung der ausländischen Urkunde (was hier aber wohl ohnehin vorliegt, da Apostille).


    Daher der Hinweis, zuerst zum Jobcenter zu gehen. Falls das Jobcenter mit der Eheurkunde rechtliche Probleme haben sollte (ob nun zu Recht oder rechtsfehlerhaft) kann man mit der genauen Ansage, woran es hapern soll, immer noch beim Standesamt, der Ausländerbehörde oder wem auch immer nachhaken.

    Ich mache es kurz:


    Vom Grund her ist es möglich und auch nicht unwahrscheinlich, stellt einfach den Antrag bzw. lasst Euch davor beim Jobcenter vor Ort beraten, falls das angenehmer für Euch ist.


    Falls es dann doch erst einmal nicht gehen sollte, bekommt ihr gesagt, warum. Die meisten denkbaren Ablehnungsgründe bei ausländischen Ehepartnern sind nicht permanent und man kann dann daran arbeiten, sie zu beseitigen.

    Aber nicht, wenn der Arbeitgeber zwischenzeitlich erfüllend gezahlt hat.

    Exakt.

    Da der 1.5. kein Buchungstag ist, kann die Aussage des TE definitiv nicht stimmen.

    In seltenen exotischen Fällen tatsächlich möglich obwohl es kein Bankarbeitstag ist, aber ich erwarte ebenfalls nicht, dass die hier vorliegen.


    Tatsächlich gibt es einige Finanzdienstleister die auch an Nicht-Bankarbeitstagen buchen, das sind allerdings in der Praxis sehr seltene Exotenfälle.


    Beispiel aus der Praxis: Zahlungen auf ein PayPal-Konto. Das habe ich allerdings bezüglich Arbeitslohn auch erst einmal erlebt bei einem kleineren Startup, das entweder sehr Hip sein wollte oder evtl. auch die Löhne in Deutschland von Konten im außereuropäischen Ausland gezahlt hat ohne selbst voll zu überblicken, welche Komplikationen dadurch entstehen können.

    Du bekommst sein Kind, hast den Vornamen, die Stadt, das Geburtsdatum und telefonierst mit ihm.


    Du hast aber nicht die Telefonnummer und seinen Nachnamen?


    Ganz durchdacht scheint das Ganze noch nicht zu sein.


    Die Erwachsenenantwort: Dir muss seit Monaten klar sein, dass Du Dich darum kümmern musst und hast das bisher nicht getan.


    Sprich mit dem Vater des Kindes, kläre mit ihm das Thema, dass er für das Kind einstehen muss und lass Dir seine Daten geben,


    Falls er sich ausdrücklich weigert und nicht einmal seinen Nachnamen rausrückt, schreibst Du genau das dem Jobcenter zusammen mit allen anderen Daten, die Du bereits von ihm und über ihn hast, einschließlich seiner Telefonnummer. Mach dort am Besten auch einen persönlichen Termin aus.


    Wie stellst Du Dir das Ganze denn praktisch vor? Allerspätestens mit der Geburt wirst Du vor der Frage stehen, ob in der Geburtsurkunde ein Papa eingetragen wird oder nicht. Da Du im 6. Monat bist, steht auch ein Unterhaltsanspruch gegen den Vater des Kindes im Raum. So einen Anspruch hat nämlich die Mutter auch schon ein Weilchen vor der Geburt. Mit der Geburt haben Kind und Mutter beide einen solchen Anspruch, so der Papa genug verdient. Verdient der Papa nicht genug, entsteht ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Was willst Du denn später dem Kind erzählen, wer der Papa ist?


    Die Probleme mit dem Jobcenter können hier in Zukunft noch deutlich komplizierter werden. Die Erstausstattung ist hier nur die Spitze des Eisbergs. Falls Du lügen solltest, damit die verschiedenen Behörden den Vater des Kindes nicht finden, bist Du übrigens auch sehr schnell im kriminellen Bereich. Wenn es ums Geld geht, wird aus so einer falschen Angabe ganz schnell Betrug.


    Ich kann Dir hier guten Gewissens nun wirklich nur raten, Dich schnellstmöglich darum zu kümmern, die ganze Geschichte mit dem Kindsvater zu klären.

    Vorweg eine Klarstellung: In "Leben-und-Tod-Situationen" hast Du auch ohne Krankenversicherung überall Anspruch auf medizinische Notversorgung.


    Falls Du davon ausgehst, dass der Ablehnungsbescheid unrichtig ist, kannst Du zunächst einmal schlicht Widerspruch einlegen. Wie das geht, steht hinten im Bescheid in der Rechtsbehelfsbelehrung. Frist beachten.


    Prüf, ob es vor Ort soziale Beratungsstellen gibt.


    Falls Du gar kein Geld hast, kannst Du Dir beim Amtsgericht vor Ort einen Beratungshilfeschein holen. Mit dem kannst Du Dir für eine Zuzahlung von maximal 15,- Euro dann Rechtsrat bei einem Anwalt holen.


    In Situationen wie der von Dir geschilderten ergeben sich die meisten Ablehnungen entweder aus § 9 Absatz 5 SGB II (siehe Turtle) oder weil Du die notwendigen Unterlagen nicht beigebracht hast. Ob das so ist oder was sonst die genaue Begründung der Ablehnung ist, kann Dir hier im Forum aber niemand sagen, das musst Du schon selbst liefern.


    Falls es wirklich dringend werden sollte und bereits Widerspruch eingelegt wurde, kann es auch eine Option sein, beim örtlichen Sozialgericht einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zu stellen. Auch der dauert üblicherweise einige Wochen. Auch dafür muss aber Widerspruch eingelegt worden sein und es müssten Deinerseits alle Angaben und Nachweise geliefert werden, außer es wäre schlechterdings unmöglich oder - im rechtlichen Sinn - völlig unzumutbar.

    Rein praktisch betrachtet ist es so, wie man es Dir beim Jobcenter gesagt hat: Ihr müsst die Unterlagen bringen und wahrheitsgemäße und vollständige Angaben machen, Dann berechnet das Jobcenter damit, ob Du bzw Ihr einen Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter habt.


    Um aber Mißverständnisse zu vermeiden:


    Da Du noch nicht 25 bist und noch im Haushalt Deiner Eltern lebst, bildet Ihr sozialrechtlich im Regelfall eine "Bedarfsgemeinschaft".


    Sozialrecht ist nicht Unterhaltsrecht. Das bedeutet, dass für den Anspruch auf Bürgergeld andere rechtliche Regeln gelten und anders gerechnet wird.


    Der wichtigste Unterschied: Das Einkommen und Vermögen Deiner Eltern zählt mit. Bedeutet, dass Du vsl. keinen Anspruch hast, falls Deine Eltern - sozialrechtlich gerechnet - genug Einkommen oder Vermögen haben, um Dich mit zu versorgen.


    Bei der Berechnung des Anspruchs auf Bürgergeld sind die Schulden Deiner Eltern im Regelfall rechtlich nicht beachtlich. Da es um Existenzsicherung (also das Existenzminimum) geht, ist das verfügbare Geld erst einmal für den Lebensunterhalt zu verwenden und nur, wenn dann noch etwas übrig bleibt, können Schulden getilgt werden. Ausnahme: Falls es ein Kredit für die Wohnung bzw. das Haus sein sollte, in dem ihr wohnt, können die monatlichen Zinsen (nicht die Tilgung des Darlehens selbst) als Unterkunftskosten in der Berechnung berücksichtigt werden.

    Wenn es ein regulärer Ausbildungsvertrag ist ist, ist die Ausbildungsvergütung nach Paragraf 18 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zum letzten Werktag des Monats zu zahlen, d.h. die April-Vergütung wäre am 30.04.2024 fällig - und ist somit nach Paragraf 11 Abs. 2 SGB II im April anzurechnen.

    Das ist leider rechtlich nicht richtig.


    Im SGB II gilt das Zuflussprinzip. Es kommt gemäß § 11 Absatz 2 SGB II dementsprechend nicht auf die Fälligkeit der Ausbildungsvergütung, sondern auf die tatsächliche Auszahlung an. Laut Sachverhalt soll das Geld zum 01. Mai kommen. Falls das tatsächlich so geschehen sollte (aufgrund des Feiertags nicht wahrscheinlich) zöhlt das Geld als Einkommen im Mai. Ist es hingegen noch im April auf dem Konto zählt es als Aprileinkommen


    Zahlt der Arbeitgeber rechtswidrig nicht rechtzeitig, kann sich das Jobcenter theoretisch an den Arbeitgeber wenden. In der Praxis wird das allerdings nur sehr selten gemacht. Für § 11 Absatz 2 SGB II ist allerdings allein entscheidend, wann das Geld wirklich zufließt.

    Ich gehe mal davon aus, dass Du im Haushalt Deiner Eltern lebst. Falls ja: Das Jobcenter darf Deine Eltern auffordern, diese sind rechtlich verpflichtet, wahrheitsgemäß Auskunft zu geben, Falls sie nicht antworten, steht eine Geldbuße im Raum. Letzteres sollte auch in dem Schreiben stehen, dass Deine Eltern bekommen haben.


    Ob eine Haushaltsgemeinschaft vorliegt oder nicht, prüft und entscheidet das Jobcenter. Dazu muss es die maßgeblichen Tatsachen bei den Beteiligten ermitteln.


    Deine eigene - rechtlich immerhin ja völlig unqualifizierte - Meinung ob eine Haushaltsgemeinschaft vorliegt oder nicht, ist deshalb ebenso wie die Meinung Deiner Eltern nicht die relevante. Im Internet kursiert eine Menge Quatsch zum Thema "Bedarfsgemeinschaft" und "Haushaltsgemeinschaft".