Also Nik,
du merkst sicher, dass eine gewisse Skepsis vorhanden ist an deiner eingangs geschilderten Situation.
Gern kannst du hier helfende Ratschläge erwarten, aber es stellen sich schon Fragen, die du noch beantworten oder zu denen du etwas mehr sagen solltest.
Du bist 24 Jahre alt und hattest bis Oktober 2021 einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Daher dürften Ansprüche auf Arbeitslosengeld erwachsen sein, einschl. Krankenversicherung. Wie lange liefen diese Zahlungen und wie bist du aktuell krankenversichert?
Unklar ist, mit welcher Intention du dich ausbildungsplatzsuchend oder arbeitssuchend gemeldet hast. Es ist jedenfalls nicht erkennbar, aus welchen zwingenden Gründen die Stellensuche nicht forciert wurde.
Wenn deine Eltern dich rausschmeißen wollen, scheint das Verhältnis ja nicht besonders gut zu sein. Dass du von ihnen kein Geld bekommst und auch anderweitig kein Geld bekommst ist nicht glaubhaft. Nichts, null, niente, nada? Kein Taschengeld, kein Geld für persönliche Dinge, deine Eltern gewähren ausschließlich und alle Sachleistungen dadurch, dass sie dich noch zuhause wohnen lassen? Und wie bist du zum Arbeitsamt gekommen, um dich ausbildungs- bzw. arbeitsplatzsuchend zu melden?
Warum bist du nicht längst beim Jobcenter vorstellig geworden und besprichst deine Situation? Es könnte schon jetzt darüber gesprochen werden, ob es dir zugemutet werden kann, unter den tatsächlichen Umständen im elterlichen Haushalt dort weiter zu leben (und kein Bürgergeld zu bekommen) oder ob das JC einem Umzug schon vor der Vollendung des 25. Lj. zustimmt (und dann die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung trägt).
Also, zusammenfassend empfehle ich dir:
Prüfe persönlich deine Absicht, wirklich arbeiten zu wollen.
Wende dich an das JC und schildere die Situation mit dem Wunsch, eine eigene Wohnung beziehen zu wollen bzw. zu müssen. Dabei sind hohe Hürden zu überwinden, aber das ist rechtlich so vorgesehen.
Und kläre die Haltung deiner Eltern, dir kein Geld geben zu wollen. Sie sind dir gegenüber letztlich auch zum Unterhalt verpflichtet, über die Höhe kann man sicher sprechen.
Und solltest du tatsächlich an deinem 25. Geburtstag rausgeschmissen werden und "auf der Straße landen", also obdachlos sein, so wende dich rechtzeitig an deine Gemeinde. Dort werden Obdachlosenunterkünfte auf absoluter Notfallbasis vorgehalten.
So, ich beende meinen Monolog mit dir jetzt und wünsche dir viel Erfolg.