Warum wurde der Antrag abgelehnt? Wovon hast du vor Einzug bei den Eltern gelebt und wie warst du da krankenversichert?
Beiträge von Turtle1972
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Mir geht es lediglich um meine Einkaufsgewohnheiten, die das Jobcenter nicht zu interessieren zu haben.
Ich weiß jetzt nicht, wohin das führen soll. Das Bundessozialgericht ist die höchste Instanz für solche Angelegenheiten und hat nunmal entschieden, was geschwärzt werden darf und was nicht. Wenn du dem deine eigene Argumentation entgegenhalten willst, wirst du wohl einen langjährigen Rechtsstreit in Kauf nehmen müssen und das es auch erstmal das gewünschte Geld nicht gibt, da deine Hilfebedürftigkeit nicht belegt ist.
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1. Müssen die die Zahlung nicht sofort wieder aufnehmen, da der Grund für die Zahlungseinstellung –Nicht mehr dort wohnhaft zu sein- ja falsch war, nicht gegeben ist?
Die nicht Mitwirkung ist ja wenn, ein anderes Thema und damit wurde die Zahlungseinstellung ja nicht begründet.
Ein Begründungsmangel macht einen Bescheid noch nicht unwirksam. Im Übrigen ist eine vorläufige Zahlungseinstellung noch nichtmal ein Bescheid. Hast du einen Nachweis, dass du die Unterlagen eingereicht hast? Wenn nein, dann reiche sie doch einfach nochmal ein. Außerdem ist nicht klar, ob das JC nur aufgrund eines Schreibens "Doch, ich wohne da." dem schon Glauben schenkt. Niemand weiß, welche anderweitigen Indizien dem JC vorliegen, die dagegen sprechen.
2. Muss man nicht die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vor Antrag, also Aug.-Okt. vorlegen und nicht Sep-bis Mitte Dez.?
Das obliegt dem JC, welche Unterlagen es zur Feststellung der Hilfebedürftigkeit für notwendig erachtet. Das BSG hat nur entschieden, dass 3 Monate Kontoauszüge nicht zu beanstanden sind. Es hat nicht gesagt, dass andere Zeiträume und mehr Monate unzulässig sind.
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Vielleicht hast du sogar während der Ausbildung noch Anspruch auf Aufstockung. Gib einfach deinen Lohnnachweis und den Kontoauszug mit dem Lohnzufluss ab und warte, was, das Jobcenter berechnet.
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Die Tochter ist 35, ihr seid, wenn ihr zusammen haushaltet (zusammen kochen, waschen, wohnen etc) eine Haushaltsgemeinschaft. Wenn ihr alles getrennt macht, eine WG.
Dass der Antrag so schnell wie möglich zurück soll, ist doch gut. Desto schneller wird er bearbeitet und gibt es Geld.
Wenn die Tochter keine Kinderbetreuung hat, muss sie nicht arbeiten gehen. Die Frage nach 3h/Tag gilt nur der Erwerbsfähigkeit dem Grunde nach. Also, ob sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht arbeiten kann.
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Beispiel: Miete 500 Euro. Das JC sagt: Es sind aber nur 400 Euro angemessen ", dann wäre ein Guthaben von 12 x 100 Euro nicht anrechenbar.
Wenn du aber bei einem Bedarf von 1063 Euro (563 Euro Regelsatz + 500 Euro Miete) nur 300 Euro Bürgergeld bekommst, weil du 763 Euro eigenes Einkommen hast, dann ist das Guthaben anrechenbar.
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Hab auch keinen Bock auf Bedarfsgemeinschaft.
Das wird niemanden interessieren, wenn ihr verheiratet seid und zusammen lebt.
Sie hat GdS 20 ,ab 25 gibt s die Waschmaschine.
Hä?!
Und ist es Richtig das ich mit erhalt der GdB 50 und G im Alter automatisch Grundrente bekomme?
Keine Ahnung. Hier ist kein Renten forum.
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Ist eine mündliche Aussage am Telefon bzgl. der Höhe der Summe rechtlich bindend?
Die Wahrheit ist bindend oder hast du am Telefon gelogen?
Kann ich schriftlich eine andere Summe festlegen (z. Bsp. 500 Euro statt 400)?
Auch hier: hast du gelogen oder willst lügen? Das nennt man dann Betrug und wird hier garantiert nicht unterstützt.
Kann das Jobcenter rückwirkend Geld zurückfordern, wenn sie der Meinung sind sie haben zu viel überwiesen?
Natürlich.
Kann man gegen eine Entscheidung vom Jobcenter juristisch vorgehen und falls ja, was kostet ein Anwalt im Sozialrecht?
Kann man. Über die Kosten wird dich der Anwalt beraten.
Da ich keine Nachweise liefern kann
Warum nicht? Das Bargeld fällt nicht vom Himmel. Wenn du jeden Monat 400 Euro an Mutti gezahlt hast, musst du auch jeden Monat mindestens 400 Euro vom Konto abgehoben haben. Also hast du deine Kontoauszüge als Beweis.
Wie setzen sich Unterkunftskosten eigentlich genau zusammen?
Die vereinbart man in einem mündlichen oder schriftlichen Mietvertrag mit dem Vermieter. Du musst ja auch irgendwas dem Jobcenter nachgewiesen haben, sonst gäbe es nichts für Miete.
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Verwendungszwecke/Zahlungsempfänger, die Rückschlüsse auf rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben zulassen, können geschwärzt werden.
Aber definitiv nicht alle Buchungstexte.
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1/5 der KdU. Mann + Frau + 3 Kinder = 5 Personen.
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Ausschlaggebend ist der Nachweis der Trennung im familienrechtlichen Sinne. Eine einfache Behauptung reicht da nicht. Getrennt zu schlafen ist bei vielen Paaren, die länger verheiratet sind, durchaus üblich. Günstig wäre also die Erklärung eines Anwaltes über Trennung und Einleitung des Scheidungsverfahrens.
Außerdem müsst ihr euch einigen, zu welcher BG das Kind gehört. Von was lebt die Frau, wenn sie kein Einkommen hat?
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Wenn die Anforderungen denen einer mindestens jährigen staatlich anerkannten Ausbildung entspricht: ja. So gut kenne ich mich in dieser Branche nicht aus, da die Bezeichnung Immobilienmakler in Deutschland nicht geschützt ist, gibt es sicherlich solche und solche Angebote. Genaueres sollte aber dein zuständiger Vermittler sagen können. Kommt ja auch auf die letztlich gewählte/bewilligte Maßnahme an.
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Natürlich kann es das. Hört sich doch vernünftig und logisch an. Du solltest nur vorsichtig sein, dass du nicht irgendwie angibst, dass du dann nur selbstständig tätig sein willst oder so.
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Ich rede nicht von einer normalen Umschulung, sondern von einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben (Reha). Nur bei sowas ist dem Rechnung getragen, dass es tatsächlich so ist, dass der ursprüngliche Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
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Bei Hilfebedürftigkeit gibt es sicherlich Bürgergeld. In der Konstellation, dass du aufgrund deines Wunsches nach einer anderen Ausbildung die Hilfebedürftigkeit deiner Familie herbei führst, wird man aber Kostenersatz von dir verlangen, das heißt, du wirst aufgefordert, das gesamte Bürgergeld zurück zu zahlen.
Denn: wäre aufgrund gesundheitlicher Probleme tatsächlich eine Umschulung notwendig, wäre das vom zuständigen Rehaträger (z. B. Rentenversicherung, Agentur für Arbeit) festgestellt worden und würde auch von dort finanziert werden. Damit ist dein Wunsch nach einer weiteren Ausbildung zu Lasten des Einkommens deiner Familie sozialwidrig.
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Das als Antwort fand ich schon verletztend!
Dein "hirnrissig" ist für diejenigen, die die Gesetze vertreten, genauso beleidigend.
Ansonsten ist mir unklar, was diese Diskussion jetzt bringen soll. Die Frage wurde hinreichend beantwortet.
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Ja, bis Juni 24.
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Ich weiß nicht, warum auf mich Du auf mcih losgeht Turtle
Es ist niemand auf dich losgegangen. Dir wurde auf deine Bemerkung "hirnrissig" die Rechtslage geschildert und welche Möglichkeit du als einfacher Bürger hast, auf ein Gesetz einzuwirken. Das Sozialamt muss sich aber nunmal an die bestehenden Gesetze halten.
Bei diesem Sachverhalt kommt ggf. ein Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in Betracht.
Du glaubst doch wohl nicht, dass das Sozialamt einfach Leistungen nach dem SGB XII erbringt, ohne vorrangige Ansprüche wie z. B. auf Rente geprüft zu haben.
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Bis Mai noch 40.000 Euro, danach 15.000 Euro. Die am 1.1.23 begonnene Karenzzeit hat sich um die 6 Monate ohne Bürgergeld verlängert.