Nun ja, da nur 15.000 Euro Vermögen frei sind, kann man dir natürlich durch die Weiterleitung der vollen 18.800 Euro vorwerfen, dein Vermögen im Umfang von 3.800 Euro vorsätzlich vermindert zu haben und eine Kostenersatzforderung an dich stellen. Mit den 15.000 Euro Schonvermögen kannst du machen, was du willst.
Und ja, es wird nur in einem Monat angerechnet, du hast Glück, diese Regelung gilt noch nicht lang. Mit der neuen Regelung werden nur Nachzahlungen auf 6 Monate verteilt und der Zugewinnausgleich ist keine Nachzahlung.
Die 1.200 Euro Bürgergeld können übrigens erst zurückgezahlt werden, wenn du dafür einen Bescheid erhältst, Ansonsten überweist du das Geld ins Nirvana, da es bei der zuständigen Kasse noch gar keinen Beleg für die Annahme des Geldes gibt.