Beiträge von Turtle1972

    Nun ja, da nur 15.000 Euro Vermögen frei sind, kann man dir natürlich durch die Weiterleitung der vollen 18.800 Euro vorwerfen, dein Vermögen im Umfang von 3.800 Euro vorsätzlich vermindert zu haben und eine Kostenersatzforderung an dich stellen. Mit den 15.000 Euro Schonvermögen kannst du machen, was du willst.

    Und ja, es wird nur in einem Monat angerechnet, du hast Glück, diese Regelung gilt noch nicht lang. Mit der neuen Regelung werden nur Nachzahlungen auf 6 Monate verteilt und der Zugewinnausgleich ist keine Nachzahlung.

    Die 1.200 Euro Bürgergeld können übrigens erst zurückgezahlt werden, wenn du dafür einen Bescheid erhältst, Ansonsten überweist du das Geld ins Nirvana, da es bei der zuständigen Kasse noch gar keinen Beleg für die Annahme des Geldes gibt.

    Aber das ist doch hirnrissig.

    Dann sagst du das deinem Bundestagsabgeordneten, vielleicht kann der eine Änderung der Gesetzeslage herbeiführen. Offenbar will der Gesetzgeber diejenigen belohnen, die eben nicht von reinen Sozialleistungen leben, sondern in ihrem Leben etwas gemacht haben, um wenigstens ein Mindestmaß an selbst erwirtschafteten Einkommen zu haben und priviligiert deshalb, dass dort gewisse Kosten abgesetzt werden dürfen.

    brauchte einen Rollstuhl zur Fortbewegung !

    Ärztlich verordnet oder nach eigener Laienmeinung?


    Die Krankenkasse verweist an den Leistungsträger KoBa Harz ,

    Warum? Ist die KoBa Harz jetzt eine Krankenkasse zweiter Ordnung?


    soll ich jetzt Betteln um die 150 € zu bekommen oder muss ich Hungern !

    Wir haben Menschen in Ämtern sitzen, die zu Arbeitsbeginn das Herz und Hirn an der Pforte abgeben um nach den Wortlaut des Gesetzes entscheiden !

    Wenn du zum Finanzamt gehst, um eine Baugenehmigung zu erhalten, können dort 100 Menschen mit Herz und Hirn sitzen. Sie sind trotzdem nicht dafür zuständig. Wie kommt man auf die irrwitzige Idee, dass das Jobcenter für Rollstühle zuständig ist?

    Es geht nicht darum, was praktikabel ist, sondern darum, was Recht und Gesetz ist. Und natürlich kannst du das zumindest für die Zukunft rückgängig machen. Der Versorger hat für sich selbst keinen Aufrechnungsanspruch des Guthabens mit seinen erst noch fälligen Forderungen. Das geht nur mit deinem Einverständnis und das kannst du nunmal jederzeit widerrufen.

    1. Ist eine Zahlung aus diesem Zugewinnanspruch in Höhe von 20.000€ durch die Mutter des 8jährigen Kindes Einkommen oder Vermögen?

    Es gibt m. W. n. keine höchstrichterliche Rechtsprechung dazu, aber aktuelle zweitinstanzlich und danach ist es Einkommen und kein Vermögen:

    L 2 AS 646/19 | Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland

    L 5 AS 571/20 | Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland

    Darf ich nach Erhalt die 20.000€ vom Konto meines Rechtsanwaltes direkt an die Mutter des 18.jährigen Kindes überweisen und diese Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen von diesem einmaligen 20.000€ Vermögen/Einkommen in Abzug bringen?

    Kannst du machen, das Einkommen wird dir aber trotzdem angerechnet. Dann hast du halt kein Geld zum Leben. Oder anders: können kannst du schon, aber es ist davon abzuraten.

    Falls ich das hingegen nicht darf, da dieses Geld z.B. als "Einkommen" gewertet und erst nach 6 Monaten in "Vermögen" umgewandelt wird und ich daraufhin 6 Monate keine "aufstockenden" Zahlungen erhalte kann ich maximal 13.000€ an die Mutter des 18. jährigen Kindes überweisen. Was mache ich wenn diese mich daraufhin pfändet?

    Es wird nur auf einen Monat angerechnet. Was im SGB II als Einkommen angerechnet wird, kann nicht gepfändet werden, das ist in vielen Dingen so, z. B. bei Betriebskostenguthaben etc. Dann musst du halt schlimmstenfalls gegen die Pfändung gerichtlich vorgehen.

    Dann erkläre und vor allen Dingen weise es doch so nach. Dass du alle 2 Monate die volle Miete selbst bezahlst und alle 2 Monate die volle Miete von deiner Mutter forderst, kann man doch anhand Kontoauszügen nachweisen.

    Und dass die restlichen 170 Euro für Einkäufe der Mutter waren, dafür gibt es doch sicherlich auch Rechnungen.

    Deine unterschwelligen Beleidigungen a la "1+1 zusammenzählen und "hat der sie noch alle" solltest du tunlichst unterlassen.

    Wenn jemand von Bürgergeld lebt und den Regelsatz + halbe Miete bekommt, dann ist das von euch gelebte Modell eben nicht nachvollziehbar. Wenn die Mutter 1000 Euro Bedarf hat und 700 Euro Krankengeld + 300 Euro Bürgergeld im Monat bekommt, damit der Bedarf gedeckt ist, dann stellt sich nunmal die Frage, wie sie dir 1370 Euro überweisen und dann auch noch den ganzen Monat leben konnte, wenn sie dir schon 370 Euro mehr Geld überwiesen hat, als sie überhaupt als Monatseinkommen hat.

    Auch hier:

    Das ist mir zu verwirrend. Deine Mutter lebt von was? Auch Sozialleistungen? Rente? Krankengeld?

    Wie hoch ist die halbe Miete, die dir deine Mutter schuldet? Hast du Zugriff auf das Konto der Mutter? 1370 Euro erscheinen mir sehr hoch für die Hälfte der Miete und ein bisschen Online-Käufe.

    Fakt ist, dass du die Beweislast für deine Hilfebedürftigkeit hast und daher nachweisen musst, dass es sich bei dem Geld von deiner Mutter nicht um eine Schenkung und damit Einkommen handelt. Insofern hat der SB "sie auch noch alle", denn das zu kontrollieren ist seine Pflicht.

    Im Normalfall begründet sich die Einkommensprognose immer nach dem Durchschnitt der letzten 6 Monate. Ist dein Einkommen jetzt plötzlich geringer geworden und wenn ja: warum?

    Ansonsten kann bei einer vorläufigen Bewilligung der Freibetrag für Erwerbstätigkeit weggelassen werden. Dann dürfte die Unterdeckung wohl wesentlich geringer sein als die 160 Euro. Schätzungsweise wird das JC jetzt wohl schlicht auf den Ablauf des Bewilligungszeitraums und dann die endgültige Festsetzung warten. Da wird dann mit dem tatsächlichen Einkommen gerechnet.

    Was denn nun? Einmal willst du mit der Schwester zusammen ziehen, einmal heiraten und mit dem Mann zusammen leben.

    Sind das Hausaufgaben, die die Forenuser für dich machen sollen?

    Mein Mann hat mir heute morgen gestanden, dass er 2 Paletten Ha..eröder Dosenbier gekauft habe, weil das mit 0,49 EUR/Dose ja sooooo unschlagbar günstig gewesen sei. Mein Kollege hat nebenbei gerechnet: 20 Dosen x 0,49 EUR = 9,80 EUR. Ha..eröder Flaschenbier ist im Kasten im Angebot für um die 8 EUR erhältlich. Ich habe meinen daher gebeten, damit aufzuhören, uns zu ruinieren.

    Ich bin also grundsätzlich gegen eine Biergelderhöhung.