Dein quasi Umschulungswunsch wird von den Gesundheitsexperten nicht unterstützt, dort wird gesagt, dass der erlernte Beruf ausreichend und leidensgerecht ist. So verstehe ich deine Ausführungen.
Dann passiert folgendes, wenn du durch Kündigung und nicht notwendige Zweitausbildung dich und deine Familie hilfebedürftig machen solltest: neben einer noch humanen Sanktion wird man Kostenersatz gem § 34 SGB II wegen sozialwidrigen Verhaltens prüfen. Und wenn sich der Sachverhalt so darstellt, dass es keinen wichtigen Grund für die Zweitausbildung gibt, kann man die gesamte Bürgergeldzahlung von dir zur Erstattung verlangen.
Im Übrigen wird nicht jede Ausbildung mit Bafög gefördert. Was willst du denn machen?