Dann setzt der Kumpel einen Vertrag mit dir über die NK, die er verlangt, auf und du gibst ihn dem Jobcenter zur Kenntnis.
Da du weiblich bist, wird man wohl irgendwann davon ausgehen, dass der Kumpel mehr als nur ein Kumpel ist.
Dann setzt der Kumpel einen Vertrag mit dir über die NK, die er verlangt, auf und du gibst ihn dem Jobcenter zur Kenntnis.
Da du weiblich bist, wird man wohl irgendwann davon ausgehen, dass der Kumpel mehr als nur ein Kumpel ist.
Bis 6 Monate ist diese Findungszeit...
Ja, natürlich. Nicht umsonst ist es ja rechtlich korrekt, dass das JC die Kontoauszüge verlangen darf. Dann darf es natürlich auch zu fraglichen Positionen Fragen stellen. Wahrscheinlich verwundert es, wie du 3 Monate ohne Bürgergeld leben konntest.
Du meinst, wie du sowas mitteilst? Veränderungsmitteilung oder einfaches Anschreiben mit Nachweis des Zuflusses.
Ja, klingt nach Hobby. Nichtsdestotrotz ist es Einkommen und anzugeben.
Untervermietung ist angesichts von 107 qm für ein Person sicherlich auch ein Option. Fakt ist doch, dass diese Wohnung definitiv für eine Person Luxus ist. Und keine Mindestexistenzsicherung.
Welche Kosten sind denn lt. der Mitteilung als angemessen zu betrachten? Also: wie hoch ist die Differenz?
Wie bei so vielem: kommt drauf an. Wenn die Vermieter in einem Verwandtschaftsverhältnis mit dir stehen, wird das Sozialamt oder Jobcenter einen erhöhten Prüfungsbedarf sehen, denn die Rechtsprechung schreibt vor, dass im Prinzip aufgepasst werden soll, dass es sich nicht um Scheinmietverträge handelt.
Bei einer ganz normalen Inklusivmiete von einem gänzlich neutralen Vermieter kann man nicht von dir verlangen, was du nicht bringen kannst.
5% ist nur bei Darlehen. Normale Überzahlungen werden mit 10% des Regelsatzes aufgerechnet.
Der Wohnung verwiesen? Stand er nicht im Mietvertrag?
Außerdem ist damit noch nicht mal die Hälfte meiner Fragen beantwortet.
Gibt es dazu auch eine Begründung?
Doppelmiete?
Bestand ohne Miete bereits Hilfebedürftigkeit und Bürgergeldbezug?
Wo hat er tatsächlich im Februar gewohnt? Von wann ist der Mietvertrag? Von wann ist die Wohnungsgeberbescheinigung? Welches Einzugsdatum wurde dort bescheinigt?
Das kann natürlich sein. Ich bin eh verwundert über eine endgültige Festsetzung vor Ablauf des Bewilligungszeitraums. Denn der Februar ist ja noch nicht rum. Theoretisch könnte es jetzt sogar noch Einkommen (oder weiteren Bedarf) geben.
KCA will die Kosten aber erst ab 1.3.2024 übernehmen.
Gibt es dazu auch eine Begründung? Geht es dabei um einen normalen Umzug? Oder Beendigung Obdachlosigkeit? Doppelmiete? Bestand ohne Miete bereits Hilfebedürftigkeit und Bürgergeldbezug?
Die Informationen sind schlicht nicht ausreichend, um die Sache beurteilen zu können. Da muss schon ein bisschen mehr her.
aber dass hier eine vorläufige Gewährung und eine endgültige Festsetzung vorliegt, war aus der Darstellung nicht zu entnehmen.
Nein, weiß Gott nicht. Allerdings ist mir das tatsächliche Problem immer noch unklar.
Ich verstehe jetzt gerade immer noch nicht, wo dein Problem liegt. Du hast 1900 Euro zuviel und bekommen und gleichzeitig 1760 Euro zu wenig. Insgesamt hast du also 140 Euro zuviel erhalten.
Was also soll jetzt nicht rechtens sein?
Natürlich hab ich das nicht gedacht!
Klar hast du:
nun krieg ich nicht einmal das Geld nachbezahlt.
Wenn du das nicht gedacht hast, wo ist dann jetzt dein Problem?
Du hast eine endgültige Festsetzung bekommen für die Monate September 23 bis Februar 24. Dabei wurde festgestellt, dass du in einigen Monaten zuviel Bürgergeld bekommen hast, in anderen Monaten zu wenig.
Die Überzahlung wird mit der Nachzahlung verrechnet. Insgesamt ergibt sich eine Überzahlung von 142 Euro.
Wenn das Jobcenter mit dem richtigen Bedarf und dem richtigen Einkommen gerechnet hat, ist das ein völlig normaler Vorgang.
Hast du gedacht, du bekämst 1700 Euro ausgezahlt und eine Rückforderung über 1900 Euro, die dich erstmal nicht interessiert, weil von dir ja nichts zu holen ist? So läuft das tatsächlich nicht.
§ 41a Absatz 6 SGB II schreibt genau diese Vorgehensweise vor:
Zitat(6) Die aufgrund der vorläufigen Entscheidung erbrachten Leistungen sind auf die abschließend festgestellten Leistungen anzurechnen. Soweit im Bewilligungszeitraum in einzelnen Kalendermonaten vorläufig zu hohe Leistungen erbracht wurden, sind die sich daraus ergebenden Überzahlungen auf die abschließend bewilligten Leistungen anzurechnen, die für andere Kalendermonate dieses Bewilligungszeitraums nachzuzahlen wären. Überzahlungen, die nach der Anrechnung fortbestehen, sind zu erstatten, sofern sie insgesamt mindestens 50 Euro für die Gesamtheit der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft betragen. Das gilt auch im Fall des Absatzes 3 Satz 3 und 4.
Ihr wohnt aus welchem Grund mietfrei? Die Stromkosten laufen auf euren Namen bzw. auf einen Versorgervertrag zwischen euch und dem Anbieter?
Eine vollständige Aufrechnung gegen den Leistungsanspruch ist unzulässig.
Es sei denn, das Bürgergeld ist geringer als 10 bzw. 30 % des Regelsatzes... Oder die Miete wird direkt überwiesen und das Restbürgergeld ist geringer als die Aufrechnung.
Erdbeerlemon : stell den Bescheid bitte hier ein.
Meinst du vielleicht den Satz, dass die Überzahlung grundsätzlich sofort und in einer Summe zurück zu zahlen ist? Oder steht da wirklich konkret: "Für März und April wird kein Bürgergeld ausgezahlt." ?
Ich hab noch nie in meine Bank selber eingezahlt. Aber einen echten Nachweis dafür habe ich nicht, außer mehrere Zeugen.
Beantwortet nicht meine Frage, wo das Bargeld überhaupt her kam.
Aber ich werde halt versuchen Widerspruch einzulegen ohne viel Hoffnung dabei zu haben.
Kannst du natürlich machen.