Dann solltest du erstmal klar stellen, ob es überhaupt wirklich um Bürgergeld geht und nicht um normales Arbeitslosengeld. Denn nur da erlischt der Anspruch, wenn man über 15h/Woche tätig ist.
Beiträge von Turtle1972
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Soll das ein Witz sein? Man soll schnellstmöglich soviel verdienen, dass man gar kein Bürgergeld mehr braucht.
Was du mit den 15h/Woche meinst, gehört wahrscheinlich ins normale Arbeitslosengeld.
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Wird der Zeitaufwand, den er als Pflegeperson leisten soll, auf diese maximale Arbeitszeit angerechnet?
Was meinst du mit "diese maximale Arbeitszeit"? Was hat der Arbeitgeber seines Minijobs damit zu tun?
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Nein, immer am Monatsende für den Folgemonat. Bürgergeld soll am Monatsersten zur Verfügung stehen.
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Eigentlich hättest du nach Krankengeld erstmal wieder ALG bekommen müssen im Rahmen der Nahtlosigkeit. Ob das jetzt noch geht oder du Fristen versäumt hast: keine Ahnung.
Ansonsten wird der Gutachter halt ermitteln wollen, ob du derzeit erwerbsgemindert bist. Wenn ja, wird das Jobcenter dich ggf
auffordern, einen Antrag beim Sozialamt zu stellen. Bei Widerspruch des Sozialamts gegen die Feststellung der Erwerbsminderung wird weiterhin Bürgergeld gezahlt und das JC die Rentenversicherung auffordern, dich zu untersuchen. Deren Ergebnis ist dann bindend.
Sollte der Gutachter eine Erwerbsminderung unter 6 Monate feststellen, lässt man dich 6 Monate in Ruhe und wird wohl danach wieder ein Gutachten veranlassen.
Sollte der Gutachter feststellen, dass du arbeiten kannst, wird man versuchen, dich in Arbeit zu vermitteln oder erstmal in Maßnahmen.
Nicht beweisbare Krankheiten sind immer schlecht. Und sie nicht behandeln zu lassen, erst recht.
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nur ein Feiertag
Ach ja? Dass um diese Zeit herum aber trotzdem mehr Urlaub genommen wird , weil in einigen BL die Weihnachtsferien noch bis 6.1, in Hessen sogar bis 13.1,. gingen: alles unklar oder wie?
und meines Wissen! muss ein Sachbearbeiter/in bei Krankheit immer eine Stellvertretung haben
Und meines Wissens muss die dann nicht anstatt 40h/Woche dann eine 80h/Woche machen.
Fakt ist, dass dein Antrag spät gestellt war. Du bist garantiert nicht die einzige Person, die Bürgergeld von diesem JC bezieht. Dabei bleibt es. Was du jetzt daraus machst, ist deine Sache.
Anscheinend ist es dir ja lieber, über die Arbeit der Mitarbeiter in den Jobcentern zu diskutieren, als dein Problem zu lösen.
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Nach dem Stand der Bearbeitung fragen, um Vorschuss bitten und das nächste Mal den Antrag früher stellen. Insbesondere, wenn gerade aufgrund Feiertage eine Urlaubszeit und aufgrund Witterung eine erhöhte Krankheitslage im Raum steht.
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Und was genau ist jetzt deine Frage? Offenbar hat dir das Jobcenter deine Unschuld doch nicht geglaubt und es der Bußgeldstelle gemeldet, die das ans Hauptzollamt abgegeben haben, welche Strafanzeige gestellt haben. Und dann geht es eben seinen Gang. Wenn du dich unschuldig fühlst, weil du von dem Geld nichts wusstest, dann schildere das doch so und teile mit, dass der Schaden bereits teilweise getilgt wurde.
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Die wurde dir gegeben. Inklusive des Hinweises, dass ofw mit Kleinkind in Deutschland wohl nicht funktionieren wird und man mit Bürgergeld nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten hat. Insbesondere die Regelung zur Erreichbarkeit, § 7b SGB II, solltest du dir zu Gemüte führen.
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Es gibt keinen Kindergartenzwang und es spricht jawohl nichts dagegen mit Kind zu reisen. Bin ich nicht die einzige.
Habe ich im Leben noch nicht gehört und ich lebe schon ziemlich lange und durchaus auch in der Nähe des Jugendamtes. Und daher glaube ich nicht, dass man sowas duldet.
Wie wäre es mit arbeiten für den Lebensunterhalt?
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kenne im Bekanntenkreis einige, die das so erfolgreich machen.
Und Bürgergeld beziehen?
Die Airbnb-Variante würde mir zudem ermöglichen bspw. im Urlaub auch die ganze Wohnung zu vermieten.
Das könnte aber im Bürgergeld als Einnahme aus Vermietung berücksichtigt werden und nicht, wie bei der normalen Untervermietung als Senkung der unangemessenen Unterkunftskosten. Und das wird problematisch, weil die Wohnung dann immer noch als unangemessen teuer gilt.
Die Umschulung, die ich anvisiert habe, dauert ca. ein halbes Jahr - ein überschaubarer Zeitraum wie ich finde.
Dann ist es keine Umschulung. Eine Umschulung ist auf den Erwerb eines neuen Berufsabschlusses gerichtet.
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1. Keine Bedarfsgemeinschaft, wahrscheinlich aber eine Haushaltsgemeinschaft.
2. Du kannst auch portugiesische Kontoauszüge abgeben, aber wahrscheinlich wird eine Übersetzung notwendig sein. Ein eigenes Konto ist grundsätzlich besser. Falls eine Folgeantragstellung notwendig ist, wird man Kontoauszüge verlangen. Und deine Mutter wird sicherlich nicht begeistert sein, wenn Kontoauszügevon 3 bis 6 Monaten von ihr beim JC rumflattern.
3. Für diese "Idee" ist meine erster Gedanke, was wohl das Jugendamt davon hält, wenn ein 1, 2, 3 etc. - jähriges Kleinkind ohne festen Wohnortsitzdurch die Gegend schippern soll. Und wie soll das mit der Arbeitssuche und generell Arbeit funktionieren? Bürgergeld ist doch keine Rente?!
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Wahrscheinlich wird man eh prüfen, ob nicht während des Leistungsbezugs weiter Zahlungen der Eltern erfolgt sind. Du kannst also auch durch den einen Monat Verzicht da nichts umgehen. Im Übrigen weißt das sowieso mehr darauf hin, dass es eben keine Darlehen waren, wenn du jetzt trotz des Wissens, das Darlehen kein anrechenbares Einkommen ist, verzichtest.
Laut Darlehensvertrag erfolgt die Rückzahlung durch eine einmalige Überweisung in ein paar Jahren
Interessant. Erwartest du in ein paar Jahren irgendein größeres Einkommen (Auszahlung Bausparer oder LV), so dass diese Art der Rückzahlungsvereinbarung überhaupt einen Sinn ergibt?
Was ist, wenn ich es aus irgendwelchen Gründen nicht schaffe, die Summe bis dahin komplett zurück zu zahlen - das aber mit meinen Eltern gedealt kriege.
Wieso "bis dahin", wenn es einen einzigen festen Termin gibt?
Kürzt das Jobcenter dann eventuell rückwirkend für diesen einen Monat?
Werde dir erstmal mit dir selber einig, ob das wirklich "Darlehen" sind. Ich habe da gerade echte Zweifel und Hilfe zum Betrug gibt es hier nicht.
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Das kommt darauf an, wie gut du nachweisen kannst, dass es tatsächlich ein Darlehen war. Ansonsten: war es denn soviel, dass du damit keinen Anspruch auf Bürgergeld hast? Was ist das Schlimmste, was passieren kann? Dass man den einen Monat ablehnt. Das käme dem von dir angesprochenen Verzicht (Antrag erst im Folgemonat) gleich. Von daher: lass es doch einfach laufen.
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Die Karenzzeit gilt. Das ist aber nur ein Jahr. Wie willst du dir danach die Wohnung leisten? Im anderen Thread hast du geschrieben, dass du hoffst, dass das JC dir eine Umschulung bezahlt, also gehst du selbst von einem längeren Bezug aus. Da wird wahrscheinlich auch keine unsichere Airbnb Vermietung helfen.
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1. Wo kam das Bargeld her? Und zu Online Banken kenn ich es so, dass die Verträge mit normalen Banken haben, dass deren Filialen genutzt werden können. Wie also kannst du die Herkunft der 1080 Euro nachweisen?
2. Das ist schon recht unsicher, ob dein Schreiben nicht als Verzicht ausgelegt werden kann. Hast du davon eine Kopie? Wie hast du es hingesendet? Mail? Brief?
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Bürgergeld ist nix anders als Sozialhilfe (mit 'ner schönen roten Schleife drum).
Naja. Inzwischen ist da ganz schön was oben drauf gepackt, insbesondere, was Freibeträge, Karenzzeiten usw. angeht.
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Wie verhalte ich mich am besten im Umgang mit dem Jobcenter?
Ich bin etwas ratlos. Was soll man dir empfehlen? Verhalte dich einfach wie ein erwachsener, selbstverantwortlicher Mensch. Einiges ist ja nun auch von deinem Gegenüber abhängig, das kann niemand abschätzen. Wenn du dich allein unwohl fühlst, schau, ob du jemanden findest, der als Beistand mitgeht.
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Er könnte doch sogar für die Dauer der Elternzeit in Steuerklasse 3 wechseln, dann wäre das Netto noch höher.
Ansonsten klingt das hier irgendwie nach einem Luxusproblem.
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Nein, das jobcenter wollte es so.
Damit kann ich nichts anfangen. Wer wollte es bzw. wer wusste Bescheid über die Antragstellung? Nur der für deine Frau zuständige Vermittler oder die Leistungsabteilung?
Im Normalfall steht auch im Rentenbescheid drin, dass die Nachzahlung wegen der Erstattungsanmeldung eines anderen Sozialleistungsträgers zurück gehalten wird. Was steht im Bescheid deiner Frau konkret zur Nachzahlung?
Und was ist mit meinen anderen Fragen?