Hat das Auswirkungen auf ihren Bürgergeld-Bezug? Wenn ja, wie hoch ist die Minderung und warum?
Natürlich. Die Kinder werden nur noch mit dem halben Regelsatz berücksichtigt, d der Mehrbedarf Alleinerziehung sinkt ebenfalls. Warum? Zum einen, weil sie keine Kosten für den vollen Monat für die Kinder leisten muss (logisch, oder?) und zum anderen, weil es dazu eben Rechtsprechung gibt.
In diesem Zuge habe ich gesehen, dass die Kinder dann auch zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehören? Oder sind sie das schon? Wie wird das dann berechnet?
Beziehst du denn Bürgergeld? Wenn nein: wer soll dann bei dir was berechnen?
Wirkt sich das auf das Wohngeld aus, was sie bezieht?
Wenn sie Bürgergeld bezieht, kann sie kein Wohngeld beziehen. Es sei denn, es handelt sich um sogenanntes "Kinderwohngeld", weil die Kinder mit Unterhalt und Kindergeld nicht bedürftig sind.
Was passiert mit dem Kinderzuschlag, den sie beantragt hat?
KIZ erhält man nur, wenn man als Elternteil ein gewisses Einkommen (mind. 600 Euro brutto) hat. Davon lese ich nichts.
Was ist, wenn die eigentliche Regelung nicht wirklich eingehalten wird und es faktisch schon ein Wechselmodell ist (auf das Jahr gerechnet)? Kann ich auch darauf "bestehen"?
Worauf bestehen? Dass die überobligatorische, nirgendwo geregelte Umgangsregelung beibehalten wird? Das ist keine Frage zum Bürgergeld, sondern Familienrecht. Das kannst du das Jugendamt fragen. Ansonsten begeht deine Ex, wenn das stimmt und ihr in Wirklichkeit schon lange Wechselmodell ausübt, Sozialleistungsbetrug. Wenn du ihr Ärger machen willst...
Wie schnell kann man das Wechselmodell dann wieder rückgängig machen, falls es nicht funktioniert?
In erster Linie solltet ihr mal bitte an die Kinder denken und nicht ans Geld der Mutter! Natürlich kann das Wechselmodell auch beendet werden. Wenn ihr mit den Kindern gern Hüh und Hott spielen wollt. Das sind doch keine Crashtestdummys.