Beiträge von Turtle1972

    So wird es mir nach 47 Jahren Arbeit im November auch gehen wenn ich in Rente gehe.

    Warum? Wohnst du auch auf dem Campingplatz und weißt jetzt schon, dass man vergessen wird, deine Regelsatz anzuheben?

    Und wieso solltest du nach 47 Beitragsjahren die KV selbst bezahlen müssen?

    Das Forum ist nicht dazu da, sinnbefreite Beiträge abzusetzen!

    Hast du denn nachgefragt, wie der Stand deines Antrages ist? Welche Hilfe erwartest du vom Forum? Du hast ja noch nicht einmal eine Frage gestellt.

    Ansonsten: wovon hast du bisher gelebt? Was ist mit dem Lohn aus dem Job? Wieso kannst du bei 47 Beitragsjahren nicht vorzeitig in Rente gehen? Hast du deine Arbeitsstunden wegen der Pflege gekürzt oder weshalb hat sich die jetzige Situation ergeben? Was verdienst du, wie hoch ist deine Miete? Wohnst du allein? Welchen Pflegegrad hat die Mutter? Pflegst du allein?

    Ihr bildet aufgrund des mangelnden Trennungswillens eine Bedarfsgemeinschaft. Dein Einkommen wird also angerechnet. Ob das ausreichend ist, alles zu bezahlen, kann niemand sagen, da die Beträge unbekannt sind. Wenn es nicht reicht, gibt es aufstockend Bürgergeld. Ewig wird man aber keine 2 Mieten als Bedarf berücksichtigen.

    Was hat er gelernt, als was arbeitet er akutell und was verdient er damit? Und was wäre das spätere "Supergehalt" (Mechatroniker ist jetzt m. W. n. auch nicht der bestbezahlteste Beruf)?

    Verbieten kann das Jobcenter das nicht. Allerdings kann es feststellen, dass die Erhöhung der Hilfebedürftigkeit sozialwidriges Verhalten darstellt und Kostenersatz (Erstattung des Bürgergeldes) verlangen.

    Wie lange geht deine Elternzeit noch? Wenn du wieder arbeitest und er die Ausbildung macht, reicht dann euer Einkommen aus, dass ihr eventuell kein Bürgergeld mehr benötigt?

    Unmöglich sowas, aber wahrscheinlich ist es wirklich schwer den Nachweis zu erbringen

    Weißt du, wieviele solcher Fälle ich kenne und wieviele davon im Widerspruch abhelfen musste oder vor Gericht verloren habe? Ganz selten mal, dass man das Zusammenleben tatsächlich nachweisen kann, z. B., weil der getrennt lebende Kindesvater Elterngeld beantragt hat oder Elternzeit, obwohl das nur geht, wenn man in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Oder dann plötzlich beim Familiengericht, wenn der Unterhaltsübergangsanspruch nach § 33 SGB II verhandelt wurde, vom KV gesagt wird "Wir haben doch zusammen gelebt.". In ganz seltenen Fällen kommt man an Unterlagen wie Stromrechnung oder Wasserrechnung, die zeigen, dass die eine Wohnung in Wirklichkeit unbewohnt ist. Wenn man einen vernünftigen Außendienst hat, dann kann auch mal "beschattet" werden, wer sich wann wo aufhält.

    Und die Partner haben da anscheinend auch keine Scheu, mitzumachen. Ich habe einen Polizisten im Repertoire, als auch einen "Kollegen" der Bundesagentur für Arbeit. Alles dabei.

    Das gemeinsame Wirtschaften kann auch in 2 Wohnungen stattfinden, und nicht nur in einer Wohnung.

    Das beide Wohnungen gleich genutzt werden, habe ich erst einmal erlebt. Die 2 Wohnungen lagen direkt nebeneinander und die Kinderzahl hatte sich in x Jahren von "wir haben nichts miteinander zu tun und wer kann denn schon was dafür, dass Spermien hier durch die Luft fliegen" so erhöht, dass tatsächlich beide Wohnungen genutzt wurden. Und selbst da ergab der Gerichts Prozess nur ein "ja, wir wollen ja jetzt zusammen ziehen, es wird ein Durchbruch gemacht."

    Mit 2 Wohnungen, aber dem Argument, dass trotzdem ein gemeinsames Wirtschaften vorliegt, hast du angesichts der Rechtsprechung des BSG nunmal schlechte Karten, da das BSG das nur in einer Wohnung sieht (lt. BSG kann man ja auch nur einem Partner gegenüber eine innere Bindung haben, höm):

    Zitat

    BSG Urteil v. 12.10.2016 - B 4 AS 60/15 R

    Der Begriff der "Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft" wird gegenüber der (bloßen) Wohngemeinschaft dadurch gekennzeichnet, dass ihre Mitglieder nicht nur vorübergehend in einer Wohnung leben, sondern einen gemeinsamen Haushalt in der Weise führen, dass sie aus einem "Topf" wirtschaften

    So sieht das dann vor Gericht aus:

    L 7 AS 184/17 B ER | Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland

    Wenn, dann kannst du wahrscheinlich eher noch eine Scheinwohnung nachweisen als das gemeinsame Nutzen von 2 Wohnungen gleichzeitig.

    Dann hättest du Abweichendes zum Beitrag von Birgit nachschreiben können. Denn vom Grundsatz her ist ihre Antwort nunmal nicht so falsch, wie du sie hinstellt.

    Bezogen auf den vorliegenden Fall kommt es tatsächlich darauf an, ob das Jobcenter beweisen kann, dass ein gemeinsamer Haushalt geführt wird und eine der zwei Wohnungen nur noch unbewohnt vor sich hin vegetiert.

    Das ist nicht unmöglich (wir hatten sogar schon den Fall, dass die zweite Wohnung dann einfach untervermietet wurde, also eiskalter Betrug), aber sehr, sehr schwer für die Behörde.