Da gibt es keinen mir bekannten Rechner. Die Antwort ist im Übrigen falsch. Ggf. hilft es, wenn ein Anwalt das mit den Grenzen der Mitwirkung dem JC erklärt und dass es doch recht teuer wird, wennes zum Gericht geht. Versuche also, ggf. mit Beratungshilfe, einen Anwalt für Sozialrecht zu finden. Oder jemanden im JC (Teamleiter?), der Ahnung hat.
Beiträge von Turtle1972
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Warum nicht, wenn da steht:
Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind wir dankbar.
und du den Inhalt eines Artikels verbessern willst?!
Aber nochmals: die Aktiven des Forums haben keinen Einfluss auf die Artikel der Homepage!
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Darf man. Man muss die offene Forderung gegenüber Dritten aber in der Anlage VM angeben. Ansonsten wird es schwer, nachzuweisen, dass das zurück gezahlte Geld nicht eine Schenkung ist.
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Dass deine Eltern keine Auskunft erteilen u du damit die Grenzen deiner Mitwirkungspflichten erreicht ist, da du darauf keinen Einfluss hast.
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Die Familienversicherung ist beitragsfrei, kostet also nichts. Sie kann hier greifen, weil dein Kind wahrscheinlich behindert und seimen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann.
Irgendwelche Leistungen werden dadurch nicht beeinträchtigt.
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Man kann nicht mehr zurück fordern, als du bekommen hast. Reiche die Abrechnung ein und warte die Bescheide des JC ab.
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Einfach mal beim Finanzamt nachfragen?
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Was wenn ich mich zu einem Kurs anmelde und dann die Rechnung dem JC präsentiere ( von den 590 € kann ich natürlich nicht die 300 € bezahlen), müssen die vom JC dann den Kurs bezahlen?
Nein. Das muss schon vorher mit Bildungsgutschein bewilligt werden. Das kannst du so nicht erzwingen.
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Oh, ein Hellseher. Wir befassen uns hier aber nicht mit Hokuspokus.
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Hilfesuchende Personen werden mit falschen oder unpräzise ausgearbeiteten Informationen fehlgeleitet und dadurch geschädigt.
Weil du nicht in der Lage bist, Informationen auszuwerten und deine Rechte durchzusetzen? Dann lass, das mit dem Master lieber und geh arbeiten.
Ich frage mich schon seit Jahren, was das für eine "Bildungselite" heutzutage ist.
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Zitat
Der Betrag der abgebucht wurde zählt zu September.
Dann stimmt es doch. Wenn du erst ab Oktober Bürgergeld bekommst, zahlt das Jobcenter auch erst ab Oktober die KV/PV Beiträge.
September musst du anscheinend selbst zahlen
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Im Bescheid steht bzgl Krankenversicherung: Sozialversicherungsbeiträge werden für folgende Personen (also mich) an die Versicherungsträger gezahlt : kranken- und Pflegeversicherung Name Xyz und daneben steht der Name der Krankenkasse.
Dann nimmst du den Bescheid, gehst zur Krankenkasse und fragst, was da wo schief läuft. Oder hast du noch Schulden bei der Krankenkasse? Was war im September? Wie warst du da versichert?
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Bitte die jeweiligen Gesetze oder Urteile benennen!
Du studierst? Recherchieren gehört da nicht mit zum Tagesgeschäft?
Hessisches LSG, Beschluss vom 15.12.2020 - L 9 AS 535/20 B ERGrundsicherung für Arbeitsuchende SGB IIopenjur.de -
Die Karenzzeit ist eigentlich für Personen, die bereits in einer unangemessen teuren Wohnung wohnen und dann ins Bürgergeld rutschen. Und nicht, wo beides zusammen trifft oder schon Bürgergeld bezogen wird.
Was bedeutet eigentlich "gemeinsames Haus"? Wenn das Eigentum ist, kann es in Bezug auf Vermögen dann Probleme geben.
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Dann geh in Widerspruch, dass nicht berücksichtigt wird, dass du ein Kind im Wechselmodell betreust.
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Eigentlich stehen 1 Person ja nur höchstens 50qm2 zu. Meine Frage ist, stehen mir aufgrund des Wechsels trotzdem bis 60qm2 zu oder gelte ich nur als Person, die umzieht, weil er dort gemeldet bleibt?
Beim Wechselmodell sollten die Angemessenheitskriterien für 2 Personen heran gezogen werden.
dass die Zusicherung der Wohnung abgelehnt wird, weil ich 31€ über der Angemessenheit der Brittokaltmiete liege
Mit den Kriterien für eine Person oder für 2 Personen?
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Also lt. Widerspruchsbescheid scheint das JC von einem Zweitstudium in Vollzeit auszugehen und daher von einem Leistungsausschluss. Da das Verfahren durch ist, hilft wohl nur die Klage.
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Ist diese Facettenwerkstatt eine Werkstatt für behinderte Menschen? Dann müsste eher das Sozialamt anstatt des Jobcenters zuständig sein.
Wenn der Sohn dauerhaft erwerbsgemindert ist, hat er selbst definitiv keinen Anspruch auf Bürgergeld. Bekommt er denn jetzt welches?
Wie alt ist die Freundin? Ist sie im Berufsbildungsbereich oder schon im Arbeitsbereich der Werkstatt?
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Diese Information entspricht der Rechtslage. Nur Studenten mit Anspruch auf Bafög dem Grunde nach sind ausgeschlossen. Wenn du kein Bafög beziehen kannst (auch nicht theoretisch), bist du es nicht. Worauf bezieht sich die Ablehnung? Bezweifelt man, dass das Studium nur in Teilzeit betrieben wird oder sagt man grundsätzlich "Studium = kein Bürgergeld"?
Lade doch der Einfachheit halber den Bescheid hoch.
Btw: die Admins und Moderatoren des Forums sind nicht personenidentisch mit denjenigen, die die Beiträge der Homepage verfassen, so dass im Forum keine Prüfung der Beiträge der dortigen Verfasser erfolgen kann. Dazu müsstest du die Betreiber der Homepage selbst anschreiben.