Beiträge von Turtle1972
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Während des Krankengeldbezuges passiert da doch auch meist nichts. Erst mit ALG und Nahtlosigkeit. Aber vielleicht meldet sich die TE ja noch mal.
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Liege ich damit richtig ?
Ja.
Kann man da irgendwo eine Gesetzgebung finden ?
Rechtsgrundlage ist ganz einfach § 9 iVm § 22 SGB II. Hilfebedürftigkeit und Kosten der Unterkunft sind die im Monat fälligen Kosten, zu denen natürlich auch eine BK- oder IHK-Nachzahlung gehört. Wenn dann das Einkommen geringer ist als der Bedarf, steht die Differenz als Bürgergeld zu. Das muss natürlich nicht die komplette Nachzahlung sein.
Ansonsten hat der Gesetzgeber für solche 1-Monatsanträge sogar eine extra Regelung für die Antragstellung in § 37 SGB II eingefügt:
ZitatWird ein Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für einen einzelnen Monat gestellt, in dem aus Jahresabrechnungen von Heizenergiekosten oder aus der angemessenen Bevorratung mit Heizmitteln resultierende Aufwendungen für die Heizung fällig sind, wirkt dieser Antrag, wenn er bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat gestellt wird, auf den Ersten des Fälligkeitsmonats zurück. Satz 3 gilt nur für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden.
Allein das zeigt bereits, dass solche Anträge zulässig sind.
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Das sollte eigentlich die Agentur für Arbeit im Rahmen des Nahtlosigkeitsverfahrens veranlasst haben. Ansonsten würde er als erkrankte Person mangels Verfügbarkeit gar kein Arbeitslosengeld bekommen.
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Wenn es im November zugeflossen ist, kann es auch nur im November angerechnet werden. Die monatliche endgültige Festsetzung, wenn das wirklich so passiert, ist sowieso falsch. Nach § 41a Absatz 4 SGB II hat die endgültige Festsetzung erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraums zu erfolgen. Das hat den Grund, weil Nachzahlungen und Überzahlungen des gesamten Zeitraums miteinander verrechnet werden müssen.
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Nein. Früher wurde es auf 6 Monate aufgeteilt, wenn das Einkommen so hoch war, dass es den Hilfebedarf eines Monats überschritten hat. Diese Regelung gilt aber nur noch für Nachzahlungsbeträge. Und das ist Weihnachtsgeld ja nicht.
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Es fehlt eine entscheidende Angabe: Wann fließt der Lohn zu?
Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass immer nur für einen Monat bewilligt wird. Das wäre gegen das Gesetz. Im Normalfall wird für 6 Monate vorläufig bewilligt, wenn das Einkommen schwankt und dann mit dem tatsächlichen Einkommen entgültig berechnet.
Lade mal bitte die letzten Bescheide hoch.
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Da wahrscheinlich die Überzahlung nur ihn trifft: falls aufgerechnet wird, sind das in solchen Fällen immer 10% des maßgeblichen Regelsatzes.
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Sie unterstützen ihn ja bereits mit mietfreiem Wohnen. Die Rente müsste schon sehr hoch sein, dass sich noch weitere Unterstützungsleistungen errechnen.
Außerdem bringt es nichts, über ungelegte Eier zu diskutieren. Er soll den Antrag stellen und abwarten.
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Von wem bekommt er denn den Zuschuss? Vom Arbeitgeber? Wenn ja: es wird doch nach Zufluss angerechnet, ergo im Januar. Entweder kommt dann ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid für Januar oder aber, wenn ihr nur eine vorläufige Bewilligung habt, wird das alles mit der endgültigen Festsetzung am Ende des Bewilligungszeitraums berücksichtigt.
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Damit würde ich ja dauerhaft zum Sozialfall!
Wirst du doch sowieso, denn deine Rente wird nicht mehr großartig höher. Im Gegenteil: mit der Kombi Rente und Arbeit bist du erstmal ein paar Jahre kein Sozialfall mehr, wenn du tatsächlich bis mindestens 67 arbeiten möchtest.
Ansonsten bezieht sich die Regelung auf Rente mit Abschlag, was auf dich nunmal nicht zutrifft.
Was war jetzt eigentlich mit dem Hinweis auf mögliche Grundrente? Bei 45 Beitragsjahren und nur 900 Euro Rente (wieso eigentlich so wenig, wenn immer gearbeitet wurde?) sollte es doch noch Grundrente zusätzlich geben?
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Erstmal nachfragen, wieso, da du keinen Mietvertrag hast.
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Meine Frage wäre, gibt es den überhaupt für mich die Möglichkeit Bürgergeld zu bekommen,
Natürlich. Es kommt nur auf die Hilfebedürftigkeit an.
Falls ja, müsste ich lt. meiner Rechere zufolge erst alle vorgelagerten Leistungen also Elterngeldplus, Wohngeld, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag vorab beantragen/ abgelehnt bekommen (Unterhaltsvorschuss kann man mit Samenspende nicht bekommen) bevor ich Bürgergeld beziehen kann.
Beantragen ja, aber abwarten, dass du überall Ablehnung oder Bewilligung erhältst, musst du nicht. Das Jobcenter leistet erstmal mit Bürgergeld vor und lässt sich von den anderen Behörden erstatten, was dir dort zusteht, also z. B. Elterngeld oder Kindergeld. Wohngeld und Kiz brauchst du nicht von dir aus beantragen. Dazu würde dich das JC nur auffordern, wenn eine Vergleichsberechnung zeigt, dass du mit Wohngeld und Kiz mehr hättest als mit Bürgergeld.
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Im übrigen hilfst du hier niemanden mit Gegenfragem wenn man ne normale frage gestellt bekommt.
Aber sonst geht es dir gut? Fragen stellen, die hellseherische Fähigkeiten benötigen (Wer hier soll bitte sagen können "Das Geld ist am 10.1.24, 12:06 Uhr auf deinem Konto.") und dann noch die User anpampen!
Unterlasse das gefälligst!
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125 qm sind angemessen, da wird es keine Probleme geben. Auto ist nunmal auch Vermögen und muss geprüft werden. Wenn du Grenzen möchtest, darfst du eben keine Sozialleistungen beantragen. Und es gibt durchaus genug Leute, die mehr Vermögen haben und trotzdem versuchen, Sozialleistungen zu erhalten. Wenn alles ungeprüft durchgehen würde, könnte man auch gleich einen Sack mit Geld auf den Tisch stellen.
Im Normalfall bekommt man recht schnell einen Termin, zumindest bei der Vermittlung.
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Es kommt drauf an, was das für eine Altersvorsorge ist. Die muss staatlich gefördert sein (z. B. Riester) und da auch nur in gewissem Umfang. Beitrag zum Sozialverband kann eventuell auch berücksichtigt werden. Alles andere: nein.
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Dann lade bitte den Berechnungsbogen für Januar und den für Februar hoch. Alles andere ist Rätselraten.
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Heizkosten vielleicht? Weil jetzt die Abrechnung im Raum steht mit den neuen Abschlägen?