30 Euro Versicherungspauschale und die Kfz-Haftpflichtversicherung werden bei ihm von der Rente abgesetzt. Von dem, was euch übertragen wird, kann nichts mehr abgesetzt werden.
Beiträge von Turtle1972
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Wenn der Minijob reicht, um deine Hilfebedürftigkeit zu beenden, kannst du machen, was du willst.
Da das wahrscheinlich nicht der Fall ist: was denkst du, ist wohl dann die Antwort auf die Frage?
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Halleluja. Welche weiteren Informationen muss man denn noch wie Popel einzeln aus der Nase ziehen?! Warum hat das Jobcenter seit Juli 23 nicht gezahlt, wenn doch angeblich bis April 24 bewilligt ist?!
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Und das alte Jobcenter hat jetzt festeweg seit Oktober gezahlt, obwohl sie schon seit September bei den Eltern gewohnt hat?
Das wird unschön. Da sollte sie wohl schnellstens mal alles melden. Also zum neuen JC, Antrag stellen und beim alten JC den Umzug melden.
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Wie groß ist denn das Haus? Und welche Unterlagen zum Auto? Hört sich nach Vermögensprüfung an.
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Im Zuständigkeitsbereich desselben Jobcenters? Ist die zwischenzeitliche Obdachlosigkeit dort bekannt? Wenn ja, muss sie nur die neue Anschrift mitteilen. Wenn ein neues zuständig wird, wird es komplizierter, falls sie die Obdachlosigkeit bisher nicht mitgeteilt hat.
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Warum hast du das nicht während des Termins gefragt? Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Aufhebung? Stell den Bescheid ein.
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Das ist klar. Dann müsstest du für jeden Monat gesondert rechnen. Es werden immer dann Hauslasten (Wasser, Abwasser, Schornsteinfeger, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Müll etc.) berücksichtigt, wenn die Abschläge oder Rechnungen fällig sind. Also im Normalfall jeden Monat ein anderer Betrag. Grob gesagt: Wenn eure monatlichen Hauslasten unterhalb von ca. 450 Euro bleiben, gibt es kein Bürgergeld. Lastenzuschuss als Alternative wurde bereits genannt.
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Wenn du es tatsächlich einstellst, dann ja. Ansonsten bei "sonstige laufende Einnahmen". Bedenke aber, dass du dich dann unter Umständen hilfebedürftiger machst, was zu Sanktion oder Kostenersatz führen könnte.
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Was ist denn so schwer daran, das Urteil aus 2019 zu suchen und selbst zu lesen?
ZitatAnders liegt dies folglich, wenn und solange Leistungsberechtigte es selbst in der Hand haben, durch Aufnahme einer ihnen angebotenen zumutbaren Arbeit (§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II) ihre menschenwürdige Existenz tatsächlich und unmittelbar durch die Erzielung von Einkommen selbst zu sichern. Ihre Situation ist dann im Ausgangspunkt derjenigen vergleichbar, in der keine Bedürftigkeit vorliegt, weil Einkommen oder Vermögen aktuell verfügbar und zumutbar einsetzbar sind. Wird eine solche tatsächlich existenzsichernde und im Sinne des § 10 SGB II zumutbare Erwerbstätigkeit ohne wichtigen Grund im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II willentlich verweigert, obwohl im Verfahren die Möglichkeit bestand, dazu auch etwaige Besonderheiten der persönlichen Situation vorzubringen, die einer Arbeitsaufnahme bei objektiver Betrachtung entgegenstehen könnten, ist daher ein vollständiger Leistungsentzug zu rechtfertigen.
Ich wüsste auch nicht, wo das Problem ist. Was rechtfertigt es, zu Lasten der Allgemeinheit Arbeit zu verweigern, um weiter Sozialleistungen beziehen zu können? Oder anders: betroffen werden doch nur die sein, die keinen Bock auf Arbeit haben.
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Dann ist es "sonstiges Einkommen".
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War das denn was offizielles, also angemeldet? Oder nur als Hobby?
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Wenn es eine hinreichende Heizmöglichkeit gibt, wird man nichts weiter als Bedarf anerkennen.
Die Axt ist ein normales Werkzeug, welches du, wie andere Werkzeuge auch, selbst finanzieren musst.
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Der Sachverhalt wirft Fragen auf. Auf welches Konto geht denn bisher ihre Rente? Wovon oder wie hat sie denn bisher gelebt? Sie ist doch nicht im Rentenalter mit 0,00 Euro vom Himmel gefallen?
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Normalerweise wird das einzeln angewiesen.
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Ich hätte da mal ein paar Fragen.
Dann halte dich an die Regeln hier mach einen eigenen Thread auf!
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Dann musst du neu beantragen.
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Das JC ist nur für Personen da, die im Leistungsbezug stehen.
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Also benötige ich nur das Formular HG zweimal für die Eltern, Kontoauszüge und Formular VM, ist das richtig?
Wenn du kein Einkommen hast: ja.