Es geht nicht um das angebliche Darlehen, sondern, dass trotz dieses "Darlehens" in den vergangenen Monaten keine Ausgaben für den Lebensunterhalt ersichtlich sind (keine Lebensmittel gekauft usw.). Der Ablehnungsgrund lautet daher "Zweifel an der Hilfebedürftigkeit".
wenn Sie sich von jemandem Geld geliehen haben, um über die Runden zu kommen, dann sollten Sie sich dies schriftlich von dieser Person genau so bestätigen lassen und dem Jobcenter vorlegen. Dadurch ist ein Nachweis erbracht, dass es sich um eine rückzahlbare Leihgabe handelt,
So einfach ist das nun auch nicht. Das BSG hat hohe Anforderungen an den Abschluss solcher Darlehensverträge gestellt, u. a. müssen Sie einem Fremdvergleich standhalten, um eine verdeckte Schenkung auszuschließen. Und hier gibt es bisher noch nichtmal einen Darlehensvertrag, der soll nachträglich fingiert werden.
Ich weise in dem Zusammenhang darauf hin, dass dieses Forum nicht dazu da ist, Tipps zum Sozialleistungsbetrug zu geben!
Wenn Sie kein Einkommen haben, steht Ihnen dem Grunde nach Bürgergeld zu. Leistungen nach SGB I (Arbeitslosengeld von der BA jedoch nicht).
Arbeitslosengeld ist SGB III. Und nur, weil jemand kein Einkommen hat, muss er noch lange nicht hilfebedürftig im Sinne des SGB II sein.
Die Jobcenter machen es sich oft leicht, indem sie auf die Zuständigkeiten anderer Behörden verweisen oder Anträge willkürlich ablehnen.
Unterlasse solche Unterstellungen! Ich glaube, es hakt!