Ein Darlehen für das es bisher noch gar keinen Vertrag, keinen Schuldschein, nichts gab, womit der Geber abgesichert ist. Das klingt komisch.
Um was für einen Betrag geht es denn? Kann man den Ablehnungsbescheid bitte mal lesen.
Ein Darlehen für das es bisher noch gar keinen Vertrag, keinen Schuldschein, nichts gab, womit der Geber abgesichert ist. Das klingt komisch.
Um was für einen Betrag geht es denn? Kann man den Ablehnungsbescheid bitte mal lesen.
z. B. ans Amtsgericht zur Erhöhung des Pfändungsfreibetrags.
Natürlich wird es die geben. Die Gesetzesänderung ist bereits im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und keine Regierung wird es im Rest-Dezember hinbekommen, das wieder zu kippen.
Vertrag ist schon unterschrieben.
Dann kannst du im Prinzip Leistungen aus dem Vermittlungsbudget vergessen, da die Anreizfunktion entfällt, wenn du bereits ohne die begehrten Hilfen den Vertrag unterschrieben hast.
Die Kosten der Zweitwohnung sind leistungsrelevant. Wenn sie zur Erzielung des Einkommens notwendig ist, wird in entsprechendem Umfang weniger Lohn angerechnet, so dass mehr Bürgergeld rauskommt. Stellt sich halt die Frage, ob diese Pendelei überhaupt notwendig ist, so mit "allein"...
In deinem Alter sind die meisten Menschen sowieso zu Stoltz Sozialhilfe anzunehmen, Ihr habt ja nicht für um sonst so Hart in eurem Leben gearbeitet. Hm
Ah, wie hieß der junge Mensch, der kein Deutsch konnte, dafür aber japanisch aus einem der einschlägigen Jammerforen. Berluso butingo oder so ähnlich?
Nun, es sei gesagt: du bist hier falsch. Es gibt bestimmt bessere Spielwiesen für dich.
Die Arbeit in Stadt Y ist sozialversicherungspflichtig und beendet den Leistungsbezug,
Auch mit den Kosten des Zweitwohnsitzes als Absetzbetrag?
wie verhält sich das nun mit den Möglichkeiten zur Trennungskostenbeihilfe?
Ansonsten ist Trennungskostenbeihilfe ein veralteter Begriff. § 44 SGB III benennt keine konkreten Hilfen mehr, die zur Arbeitssuche oder - aufnahme gefördert werden können.
Was erbracht wird, liegt im Ermessen der Behörde. Es kann etwas bewilligt werden, es kann genausogut abgelehnt werden. Insbesondere, wenn die Aufnahme der Arbeit bereits ohne die gewünschte Förderung erfolgt ist.
Bei der Arge gibt es Mitarbeiter,
Was für eine "Arge"?
Ansonsten ist unklar, wofür die Schweigepflichtsentbindung sein soll. Für das Jobcenter selbst? Für die Rentenversicherung? Oder der Psychologische Dienst der Agentur?
Ist der Sozialpsychatrische Dienst etwas externes? Z. B. beim Gesundheitsamt? Oder ist das bereits der PD der Agentur?
Eine herablassende Einschätzung die sich einzig und allein auf Deine eigenen Vorurteile stützt.
Nun ja, es ist schon etwas verwunderlich, dass ein junger Mensch in der jetzigen Zeit nicht in der Lage ist, innerhalb eines Jahres einen neuen Job zu finden. Ich lese selbst hier im tiefsten Armutsthüringen an fast jeder Supermarkttür, dass händeringend Personal gesucht wird. Und nicht nur dort.
Wenn ich jetzt Bürgergeld beantrage, wie werden dann die Kosten für Unterkunft, Heizung und Strom berechnet?
Im Normalfall anteilig pro Kopf. Also Miete durch 3. Oder eben Hauskosten durch 3. Strom ist im Regelsatz enthalten.
Es kann aber auch sein, dass das JC gar nichts berücksichtigt, weil es davon ausgeht, dass du dort auch kostenlos wohnen könntest und deine Eltern dich unterstützen (§ 9 Absatz 5 SGB II, Unterhaltsvermutung).
Was muss man tun, damit soetwas beim Jobcenter gelesen und beachtet wird?
Steht unter jedem Bescheid: wenn man nicht einverstanden ist, erhebt man Widerspruch.
Sorry, wenn manche Dinge sehr genervt dargestellt sind,
Ja, viel Roman für wenig Fakten. Und viel Aufregung für längst geregelte Sachen wie die Anrechnung von Weihnachtsgeld und Steuererstattung. Das ist nunmal die Rechtslage.
Vielleicht einfach beim nächsten Mal mehr Fakten, weniger Roman.
Ufff... was genau war denn bitte beleidigend? Bittee zitieren.
Über moderative Entscheidungen gibt es keine Diskussionen. Du hast garantiert im Jobcenter keine "Brüder", allein die inflationäre Verwendung dieses in dem Kontext abwertend gemeinten Terminus ist völlig ausreichend für das Löschen.
Das ist jetzt der letzte Hinweis. Entweder vernünftig oder gar nicht.
Ist er nun Mitmieter oder nicht? Was verdient er?
Du darfst deinen Beitrag gern in einem nicht beleidigenden und abwertenden Tonfall verfassen oder du wendest dich an die einschlägigen Jammerforen. In diesem Forum wird kein Krieg gegen Jobcenter(Mitarbeiter) geführt. Im Gegenteil.
Ohne Rechtsfolgenbelehrung (nicht Rechtsbehelf) kann es keine Sanktion geben.
Auch wenn sie komplett sinnfrei ist und auf meine Frage nichtmal im Ansatz eingeht
Dass dir Sanktion und Kostenersatz wegen sozialwidrigen Verhaltens droht, ist sinnfrei? Dann mache deine Schwarzarbeit bzw. lass den Arbeitgeber Lohnwucher und Sozialleistungsbetrug begehen (denn dein Stundenlohn wird dann in den Wucherbereich fallen) und warte ab, was kommt.
Oder suche dir richtige Arbeit und finanziere dein Leben damit, wie es andere Menschen auch machen.
Die Frist zur rückwirkenden Aufhebung beträgt ein Jahr. Allerdings ab Bekanntwerden des Umstandes, der zur Aufhebung führt. Und der ist bisher nicht eingetreten.
Wenn dir ein Guthaben zugeflossen sein sollte und du zu dem Zeitpunkt ALG2 bezogen hast, kann es natürlich noch gefordert werden. Zusätzlich darfst du dich dann noch auf ein Bußgeld einstellen.
Ist er Mitmieter der Wohnung? Wie hoch ist sein Verdienst? Wann erfolgte die Trennung? Wann hast du Bürgergeld beantragt?