A) ob ich weiterhin problemlos mein Bürgergeld vom Jobcenter Kiel beziehen kann, wenn ich dort nur noch einen Zweitwohnsitz habe.
Nein.
B) Ferner wäre es interessant zu wissen, ob die in Kiel anfallende Zweitwohnsitzsteuer zu den Unterkunftskosten hinzu gerechnet werden könnte, dass ich das über den Bürgergeldbezug wieder rein bekomme.
Nein. Ggf. über die mit dem Bildungsgutschein zusammenhängenden Kosten. Denn darüber wird doch sicherlich jetzt der auswärtige Aufenthalt finanziert.