Alles, was zur Bedarfsermittlung notwendig ist, reicht ein (Mietvertrag etc.). Was euer Einkommen und Vermögen betrifft, lässt es weg und verweist darauf, dass ihr das nach § 9 Absatz 3 SGB II nicht müsst, weil es unrelevant für den Anspruch der Tochter ist und ihr selbst als Teil der Bedarfsgemeinschaft (eure Tochter ist erst ab Geburt eine eigene BG) kein Bürgergeld wollt (Verzicht).
Beiträge von Turtle1972
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Unterhalt, wie du bereits angenommen hast.
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Das, was jedem Schuldner passiert, wenn er nicht zahlt. Mahnung, Vollstreckung, Gerichtsvollzieher...
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Nun stelle ich mir die Frage ob ich diese Unterstützung der Eltern als Einkommen im Bürgergeldantrag angeben muss
Natürlich.
Auch wäre interessant ob ich die Mietkosten (für die ich jedoch, siehe oben, von meinen Eltern monatlich eine Überweisung mit klarem Verwendungszweck "Miete" erhalte) im Antrag angeben kann und somit ggf. (teils) übernommen bekomme.
Angeben auf alle Fälle. Die Kosten gehören zum Bedarf und dem wird dann dein Einkommen gegenüber gestellt.
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Einkommen ist das, was während des Leistungsbezugs zufließt. Was sagt dir das in Bezug auf die 100 Euro?
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Wie? Also auch wenn ich 100€ von meinem Konto abhebe?
Du musst jedes Einkommen melden.
Vermögen ist kein Einkommen. Verstehst du es jetzt?
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Das wird natürlich nicht immer gemacht, jedes Gutachten kostet dem Jobcenter eine Menge Geld. Nur, wenn halt gesundheitliche Probleme genannt werden und die der Ausübung einer Erwerbstätigkeit im Wege stehen (können).
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Das ist Vermögensumwandlung. Dann müsstest du jede Abhebung vom Konto melden.
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Eigentlich ja, denn das Jobcenter entscheidet, was Einkommen ist.
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Was soll dich da bitte erwarten? Es wird geschaut, wo deine Stärken liegen und wie man das mit dem Arbeitsmarkt in Einklang bringt.
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Das mit den Bildungsgutscheinen läuft genauso wie bei der Agentur für Arbeit. Wenn du einen bekommst, bezahlt das Jobcenter die Maßnahme.
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Du darfst dir gern § 30ff SGB II durchlesen.
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Meine Frage hier wäre, ob dies wirklich der Wahrheit entspricht
Natürlich. Jeder zumutbare Job ist anzunehmen. Sie kann ihn get wieder aufgeben, wenn sie ihren Lebensunterhalt eigenständig durch etwas anderes sichern kann.
Ich finde es ein wenig paradox, dass wir immer wieder über den Fachkräftemangel sprechen, im gleichen Zuge aber junge, motivierte Menschen mit Zielen unter Druck setzen und in nicht zielführende Jobs zu zwingen.
Ich finde es eher paradox, zu meinen, dass man sich auf Steuerzahlerkosten ausruhen kann bis der Traumberuf vom Himmel fällt.
Niemand hindert sie am Studium und dann eine Fachkraft zu werden. Es geht um die Zeit bis dahin.
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Wie bereits mitgeteilt: das ist entgegen der Forenregeln.
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Das stimmt, er lebt mit einer Person zusammen. Die Person geht aber arbeiten und steht in keinem Verhältnis zueinander.
Und die sollte eurer Meinung nach kostenlos dort wohnen?!
Kannst du bitte das Bild des Berechnungsbogen entfernen?
Nein. Das verfälscht den Beitrag und entspricht auch nicht den Regeln des Forums:
ZitatSie räumen den Betreibern, Administratoren und Moderatoren dieses Forums das Recht ein, Beiträge nach eigenem Ermessen zu entfernen, zu bearbeiten, zu verschieben oder zu sperren. Also: Mit dem Veröffentlichen des Beitrags räumen Sie den Forumbetreibern das Recht zur Nutzung des Beitrags ein. Sie haben keinen Anspruch darauf, dass er später gelöscht wird, selbst dann nicht, wenn Sie nicht mehr User/Mitglied des Forums sind.
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Nach dem Bescheid beträgt die Miete ca. 400 Euro (bei 2 Personen) und er lebt dort anscheinend nicht allein. Deshalb "anteiliger Betrag".
Stimmt das? Wenn ja: warum hast du das nicht geschrieben? Wenn nein: wie könnte das Jobcenter auf diese Idee kommen?
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563 Euro Regelsatz +300 Euro Miete = 863 Euro Bedarf. Abzüglich 690 Euro zu berücksichtigendes Alg = 173 Euro Bürgergeld.
Wenn du den Berechnungsbogen des Bekannten ggf. mal anonymisiert hochladen kannst, könnte man schauen, wo die 100 Euro Differenz herkommen.
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Und wie würde die Verwarnung aussehen?
Eine Verwarnung ist ein Fachbegriff. Es gibt im OwiG folgende Strafen:
Verwarnung (keine Geldstrafe)
Verwarnung mit Verwarngeld (geringe Geldbuße)
Bußgeld (Geldbuße)
Wenn ich Verwarnung schreibe, meine ich damit ein Schreiben, in dem drin steht, dass sowas bitte nicht noch einmal passieren sollte und gut. Einfach ein erhobener Finger, aber noch keine Backpfeife.
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Du? Gar nichts. Was geht es dich an, wenn ihr keine Bedarfsgemeinschaft seid?
Sie sollte halt schnellstmöglich ausziehen, das ist der beste Beweis.
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